(Stand: Juni 2012, alle Angaben ohne Gewähr!)
Die Banken in Griechenland nehmen es in letzter Zeit mit der gesetzlich vorgeschriebenen Identifizierung ihrer Kunden sehr genau und verlangen selbst von langjährigen Bestandskunden immer wieder Nachweise zur Bescheinigung ihrer Identität. Da zahlreichen Bankkunden die strengen Vorschriften allerdings unbekannt sind und sie deswegen dazu neigen, dem jeweiligen Sachbearbeiter bürokratischen Übereifer zu unterstellen und ihrem Unmut nicht selten mehr oder weniger nachhaltig Ausdruck zu verleihen, wird nachstehend der Inhalt einer von dem Verband der griechischen Banken publizierte Informationsschrift wiedergegeben.
Es sei angemerkt, dass von Bestandskunden, die schon seit Jahren oder sogar Jahrzehnten bei "ihrer" Bank bekannt sind und deren Dienste in Anspruch nehmen, bisher paradoxerweise erst dann eine (ggf. erneute) "Identifikation" verlangt wird, wenn sie ein "Schaltergeschäft" tätigen wollen!
Hinweis: Ergänzend zu den nachstehenden Bestimmungen wurde im März 2012 von der Griechischen Bank verfügt, dass fortan ausnahmslos alle Bankkunden einen Einkommensnachweis (je nach Status Steuerbescheid oder Steuererklärung nebst Steuerquittung) beibringen müssen. Dies gilt sowohl für Bestandskunden als auch Neukunden sowie sogar auch im Fall einmaliger Transaktionen und Schaltergeschäfte (siehe auch Bankgeschäfte in Griechenland nur mit Einkommensnachweis).
Werter Kunde,
diese Informationsschrift richtet sich sowohl an die bereits existierenden Bestandskunden der Banken als auch an alle, die mit diesen sei es auch nur ein einziges Mal einen Geschäftsvorgang abwickeln, und soll Sie darüber zu informieren, dass es obligatorisch ist, der Bank die Unterlagen beizubringen, welche hinreichend ihre Identität bescheinigen.
Wie in Europa und international geltend werden auch in unserem Land die Banken von dem Gesetz 3691/2008 (FEK A' 166/05.08.2008) sowie auch dem einschlägigen Beschluss 281/5/17.03.2009 des Gremiums für Bank- und Kreditthemen (ETPTH) der Griechischen Bank (FEK B' 650/09.04.2009), die auf die Verhütung der Nutzung des Finanzsystems zum Zweck der Legalisierung von Einkünften aus kriminellen Aktivitäten und der Finanzierung des Terrorismus, aber auch den Schutz der rechtlichen Interessen aller Beteiligten und die Gewährleistung ihrer Finanzgeschäfte abzielen, verpflichtet, keinerlei Transaktion auszuführen, wenn sie nicht die Identität des Transaktionspartners festgestellt und verifiziert haben, und von ihren Kunden Unterlagen wie legitimierende Urkunden, die Identität des Kunden bescheinigende Urkunden, Geschäftsunterlagen usw. zu verlangen und diese Unterlagen in ihren Archiven aufzubewahren.
Wenn die Bank von Ihnen für eine Transaktion Ihre Daten verlangt müssen Sie also wissen, dass sie das Gesetz umsetzt und es nicht in ihrem Ermessen liegt, diese nicht zu verlangen, und sie nicht anders handeln kann.
Die von Ihnen der Bank beigebrachten Daten werden gemäß Gesetz 2472/1997 über den Schutz der Person vor der Verarbeitung von Daten persönlichen Charakters für den von der einschlägigen Gesetzgebung auferlegten Zeitraum sicher aufbewahrt und werden ausschließlich für den Zweck der Zusammentragung genutzt, während jede eventuelle Missachtung dieser Gesetzgebung seitens der Banken schwerste Sanktionen und vernichtende Geldstrafen mit sich bringt.
Weiter müssen Sie wissen, dass die Banken hinsichtlich der Sammlung und Aufbewahrung von Kundendaten, der Verschwiegenheit und des Bank- und Berufsgeheimnisses parallel auch an die Bestimmungen des Pflichtkodex des Griechischen Bankverbandes befolgen.
Falls Sie wünschen, ein Konto zu eröffnen oder ein Schließfach zu mieten oder einen Kredit aufzunehmen oder eine sonstige Transaktion wie beispielsweise die Ausführung einer Überweisung durchzuführen, sind die Daten, deren Angabe das Gesetz und der Beschluss der Griechischen Bank von Ihnen als Kunde - sei es als Haupt- oder Mitberechtigter oder als Erstschuldner oder Bürge - fordern, und die Unterlagen, die analog zu dem Fall von Ihnen verlangt werden, folgende:
Per Gesetz und Beschluss der Griechischen Bank geforderte Angaben
Unterlagen, welche diese Angaben fallweise belegen können
Die vorstehenden Unterlagen müssen im Original vorgelegt werden, und die Banken und Kreditinstitute sind zur Aufbewahrung von Kopien verpflichtet.
Analog zu Art und Höhe der Transaktion können sich die Unterlagen unterscheiden, welche die Bank von Ihnen verlangen wird. So ist es möglich, dass von Ihnen ergänzende Unterlagen wie Umsatzsteuererklärungen, Rechnungen, Frachtbriefe, Eigentumstitel, Miet- oder Verkaufsverträge, Informationen in Zusammenhang mit Zweck und beabsichtigter Natur Ihrer Geschäftsbeziehung zu der Bank, Informationen in Zusammenhang mit Ihrem finanziellen und geschäftlichen Profil oder auch andere Unterlagen verlangt werden.
Wenn Sie für Rechnung eines anderen handeln, schulden Sie außer dem Nachweis ihrer eigenen Identität auch die Daten der dritten - natürlichen oder juristischen - Person zu belegen, für deren Rechnung Sie handeln. Die Banken sind auf Basis des Gesetzes verpflichtet, auch diese Unterlagen zu verlangen und deren Echtheit festzustellen
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