Kein anderer europäischer Staat kann sich auf eine gleichermaßen lange und bewegte Geschichte berufen wie die heutige Hellenische Republik. Einst Wiege der abendländischen Kultur, Zentrum vielfacher politischer und strategischer Interessen und nicht zuletzt seit Jahrzehnten ein beliebtes Urlaubsziel, stellt Griechenland heutzutage insbesondere auch unter dem Aspekt der aktuellen EU-Erweiterung eine wirtschaftlich höchst interessante Region auf dem Balkan und im östlichen Mittelmeerraum dar.
Weil allerdings fundierte Informationen in deutscher Sprache mit praktischem Alltagsbezug nach wie vor dünn gesät sind, ist diese Präsenz schwerpunktmäßig dem Zweck gewidmet, aktuelle Informationen für Geschäftsleute, Besucher und Urlauber sowie allgemein Wissenswertes aus und über Griechenland zu publizieren.
Mit Besuch und Nutzung dieser Präsenz gilt der im Impressum definierte Haftungsausschluss als verbindlich anerkannt.
Wie bei jedem Auslandsbesuch sind auch in Griechenland angefangen von den Formalitäten der Einreise bis hin zu speziellen Verhaltensregeln und Vorsichtsmaßnahmen während des Aufenthalts etliche nationale Besonderheiten und Eigenarten zu berücksichtigen. Der Beitrag informiert über einschlägige gesetzliche Bestimmungen, umfasst eine Liste wichtiger Telefonnummern und bietet nicht zuletzt auch aktuelle Informationen über die Beförderungstarife der Taxi in Griechenland.
Öffentliche griechische Verkehrsmittel können Urlaubern und Touristen durchaus interessante Alternativen bieten - vorausgesetzt, sie finden sich in dem nicht immer unkomplizierten System der öffentlichen Beförderungsmittel zurecht. Der Beitrag bietet einen globalen Überblick über Eigenarten, Leistungen, Verfügbarkeit und Tarifgefüge der Griechischen Eisenbahn, der allgegenwärtigen Überlandbusse und kommunaler Nahverkehrsbetriebe in Griechenland.
Auch im Urlaub möchte kaum jemand auf Telefon und Internet verzichten, sei es auch nur um erreichbar zu sein oder seine E-Mails abrufen zu können. Der Beitrag informiert über Gebühren für Orts- und Ferngespräche in das griechische Festnetz, die griechischen Mobilnetze und Telefongespräche von Griechenland nach Deutschland sowie auch über die Möglichkeit, sich in Griechenland "on call" kostengünstig in das Internet einzuwählen.
Obwohl Griechenland aus deutscher Sicht kein klassisches Einwanderungsland darstellt, ist ein kontinuierlicher Zuzug deutscher Staatsbürger zu beobachten. Angesichts der geographischen Nähe und des vermeintlich gleichen Kulturkreises wird allerdings oft nicht damit gerechnet, dass im Land der Hellenen letztendlich doch alles anders ist als erwartet. Der Beitrag informiert über Vorbereitungen, Lebenshaltungskosten, Steuern, Behörden, Bankwesen und Immobilienkauf.
Der Beitrag informiert über eine Reihe eher unbekannter und mehr oder weniger unwesentlicher Eigenarten in Griechenland und der Hellenen - nicht immer ganz ernst, teilweise zwischen Lachen und Weinen angesiedelt, manchmal jedoch auch recht bedenklich.
Nicht nur bei Vorgängen in Zusammenhang mit Beruf und Gewerbe, sondern auch zur Abwicklung zahlreicher privater Rechtsgeschäfte ist in Griechenland die Angabe der persönlichen griechischen Steuernummer obligatorisch. Dies gilt unabhängig von dem ständigen Wohnsitz und einer eventuellen Steuerpflicht in Griechenland gleichermaßen für Steuerinländer und Steuerausländer. Der Beitrag informiert über Formalitäten und Voraussetzungen für den Erwerb einer Steuernummer in Griechenland.
Der griechischen Steuergesetzgebung unterliegende natürliche und juristische Personen ohne Postanschrift in Griechenland müssen einen Steuervertreter mit Steuerwohnsitz in Griechenland bestimmen.
Der Verpflichtung zur Abgabe einer Einkommenssteuererklärung in Griechenland unterliegen unabhängig von Staatsangehörigkeit und realem Einkommen auch jene Personen, die unter eins der zahlreichen Kriterien der fiktiven Einkommensbestimmung fallen. Der Beitrag informiert über die Abgabefristen sowie insbesondere auch die Sonderabgabe auf Einkommen des Jahres 2007.
Hinweise zu den steuerlichen Verpflichtungen im Ausland ansässiger Personen bzw. sogenannter Steuerausländer, die in Griechenland ein Einkommen erzielten.
Hinweise zu den steuerlichen Verpflichtungen im Ausland ansässiger Eigentümer von Immobilien in Griechenland bzw. allgemein natürlicher und juristischer Personen, die ihren Steuerwohnsitz nicht in Griechenland haben.
Informationen zu Themen der Besteuerung von Erbschaften, Schenkungen, elterlichen Zuwendungen, Übertragung und Besitz von Immobilienvermögen und der Sonderbesteuerung von Immobilien in Griechenland.
Jede Übertragung von Immobilien in Griechenland und dinglichen Rechten daran unterliegt der Immobilientransaktionssteuer (F.M.A.), wobei sich insbesondere bezüglich einer eventuellen Steuerbefreiung für den Kauf einer Hauptwohnung zum Teil erhebliche Änderungen bei den Freibeträgen und den Voraussetzungen für deren Inanspruchnahme ergeben haben.
Anstelle der Steuer auf "Großen Grundbesitz" (FMAP) trat mit Wirkung ab Anfang 2008 die "Einheitliche Immobilienabgabe" (ETAK) in Kraft. Letztere wurde jedoch nach dem Regierungswechsel im Herbst 2009 wieder abgeschafft, und seit Anfang 2010 werden Immobilien in Griechenland wieder nach dem Schema der "FMAP" besteuert.
Anfang 2008 wurde in Griechenland unter der damaligen Regierung unter Konstantinos Karamanlis die "Einheitliche Immobilienabgabe" (ETAK) auf Immobilienbesitz eingeführt, von der neuen PASOK-Regierung jedoch mit Wirkung ab Anfang 2010 wieder durch die vormalige "Besteuerung großen Grundbesitzes" substituiert.
Formular zur Berechnung der im September 2011 beschlossenen außerordentlichen Sondersteuer auf Immobilien in Griechenland für die Jahre 2011 bis wenigstens 2014.
Das Jahr 2010 brachte erhebliche Änderungen bei der Besteuerung von Erbschaften, Schenkungen und elterlichen Zuwendungen in Griechenland. Der Beitrag informiert über Fristen und Verfahren zur Abgabe der entsprechenden Steuerklärungen sowie auch über Steuerfreibeträge, Veranlagungskriterien und Steuersätze.
Bei den Beträgen der Kfz-Steuer des Jahres 2016 sind im Vergleich zu den Vorjahren einige Änderungen bei der Bemessung der Steuer sowohl auf Hubraumbasis als auch auf Emissionsbasis zu verzeichnen, und auch bei der Besteuerung von Hybridfahrzeugen gibt es signifikante Änderungen.
Entgegen anderslautenden Szenarien gab es bezüglich der Bemessung und Höhe der Kfz-Steuer für 2014 und 2015 keine Änderungen, jedoch werden Besitzer privater Personenkraftwagen mit einem Hubraum ab 1.929 cm³ trotzdem mit enormen Mehrbelastungen konfrontiert, da erneut die sogenannte "Besteuerung luxuriöser Lebensführung" aktiviert worden ist.
Im Rahmen der radikalen Sparmaßnahmen beschloss das griechische Finanzministerium, für die Kfz-Steuer 2013 keine besonderen Bescheide zu verschicken und auch die übliche Steuer-Vignette abzuschaffen. Stattdessen müssen fortan die Fahrzeughalter ihre Kraftfahrzeugsteuerbescheide per Internet abrufen und ausdrucken und den einschlägigen Einzahlungsbeleg als Nachweis für die Entrichtung der Kfz-Steuer mit sich führen.
Mit dem Anwendungsgesetz N. 3986/2011 wurde in Griechenland erneut eine kräftige Erhöhung der Kraftfahrzeugsteuern beschlossen, die ab 2012 in Kraft tritt. Wie üblich ist die Kraftfahrzeugsteuer für im Verkehr befindliche Fahrzeuge für das gesamte Jahr im Voraus zu entrichten.
Mit dem Erwerb, Besitz und Betrieb eines Kraftfahrzeuges gehen in Griechenland abgesehen von den unmittelbaren Kosten (Zulassung, Kfz-Steuer, Versicherung usw.) auch steuerlicher Verpflichtungen einher, wozu insbesondere die Abgabe einer jährlichen Einkommenssteuererklärung und die fiktive Einkommenssteuerveranlagung zählen.
Im Rahmen der verzweifelten Bemühungen der Regierung Griechenlands um eine volkswirtschaftliche Sanierung werden unter anderem wieder einmal die Besitzer privater Personenkraftwagen (PKW) dermaßen harsch in die Pflicht genommen, dass sich zahllose Griechen in Zukunft den Besitz eines eigenen Fahrzeugs nicht mehr leisten können werden.
Der Kauf einer Immobilie in Griechenland unterliegt ähnlichen Rechtsprinzipien wie in Deutschland. Die Übertragung einer griechischen Immobilie bedarf grundsätzlich der Beurkundung durch einen griechischen Notar, und im Regelfall hat bei einem Immobilienkauf in Griechenland jede Partei einen Anwalt zu bestellen. Besondere Bedeutung ist der Überprüfung der Besitz- und Eigentumsverhältnisse beizumessen, da in vielen Teilen Griechenlands nach wie vor kein Kataster nach deutschem Vorbild existiert.
Seit Anfang 2014 haben natürliche Personen bei jeder Übereignung einer Immobilie eine Bescheinigung über die Entrichtung der Immobiliensteuer (ENFIA) beizubringen und eine neue sogenannte Zugewinnsteuer in Höhe von 15% auf die Differenz zwischen Erwerbs- und Verkaufspreis der übertragenen Immobilie zu entrichten.
Obwohl bereits 1995 der eigens zu diesem Zweck gegründeten juristischen Person privaten Rechtes "Ktimatologio AG" die Erstellung des nationalen griechische Katasters angetragen wurde, verfügt Griechenland nach wie vor nicht über ein flächendeckendes Kataster und Grundbuch. In einem Kraftakt sollen nun bis 2012 weitere 107 Gebiete katastriert und Inhaber dinglicher Rechte an griechischen Immobilien wieder einmal kräftig zur Kasse gebeten werden. Der Beitrag informiert über den Stand der Dinge und das Verfahren in Zusammenhang mit dem Kataster - Grundbuch in Griechenland.
Die neue Bauordnung in Griechenland bestimmt unter anderem, für welche Bauarbeiten eine Baugenehmigung erforderlich ist und für welche nicht, wann eine sogenannte "Genehmigung für Arbeiten geringen Ausmaßes" benötigt wird und welche Bauten als "willkürlich" (sprich ungenehmigte Schwarzbauten) gelten.
Ab dem 20. Januar 2011 ist abgesehen von diversen Ausnahmen die Übertragung und Vermietung von Immobilien in Griechenland nur noch unter Vorlage einer gültigen Bescheinigung über die Energiebilanz (Energiepass) der Immobilie möglich. Die nicht unerheblichen Kosten für die Ausstellung des Energieausweises (griechisch: Pistopiitikó Energiakís Apódosis /PEA) durch einen staatlich autorisierten Energie-Inspektor gehen zu Lasten der Immobilienbesitzer und summieren sich bei größeren Immobilien schnell auf erkleckliche vier- oder gar fünfstellige Beträge.
Aktuelle Informationen in Zusammenhang mit Immobilien, Immobilienkauf und Immobilienbesitz in Griechenland
Langzeiturlauber und Übersiedler stehen häufig vor der Frage, ob und für wie lange sie einen PKW mit ausländischer Zulassung in Griechenland fahren dürfen, ob sie ein Auto nach Griechenland einführen und dort zulassen können und ob sich die ganze Sache wirtschaftlich überhaupt lohnt. Der Beitrag informiert über Haltung und Betrieb von Fahrzeugen mit ausländischer Zulassung in Griechenland sowie auch über Überführung nach und Zulassung von Kraftfahrzeugen in Griechenland.
Unter bestimmten Voraussetzung darf ein privater Personenkraftwagen zur privaten Nutzung vorläufig nach Griechenland eingeführt und dort legal gehalten und betrieben werden, ohne die üblichen Abgaben und Steuern für einen regulären PKW-Import entrichten zu müssen.
Als EU-Staat darf Griechenland aus anderen Mitgliedsländern eingeführte PKW zwar nicht mit Zoll belegen, erhebt jedoch insbesondere auf private PKW eine saftige Taxierungsabgabe. Der Beitrag informiert über gesetzliche Bestimmungen und Verpflichtungen, Ermittlung der Besteuerungsgrundlage und Hebesätze der Taxierungsabgabe für Personenwagen in Griechenland.
Seit Juni 2007 gilt in Griechenland eine neue Straßenverkehrsordnung, die - angeblich im Bestreben um mehr Sicherheit im Straßenverkehr, ohne jeden Zweifel jedoch auch zugunsten der Staatskasse - drakonische Bußgelder und Strafen für Verkehrssünder vorsieht. Der Beitrag informiert über das Ausmaß einschlägiger Sanktionen und umfasst auch eine Auflistung der aktuellen Geschwindigkeitsbeschränkungen in Griechenland.
Im Herbst 2009 trat unter der damaligen Regierung unter Konstantinos Karamanlis ein Programm in Kraft, welches die Bezuschussung der Abwrackung technologisch veralteter Kraftfahrzeuge sowie auch nach einer endgültigen Verschrottung erfolgender Neukäufe vorsah. Die Kosten des Programms sollten über die bereits im Sommer 2009 beschlossene rigorose Erhöhung der Kraftfahrzeugsteuer finanziert werden.
Aktuelle Informationen in Zusammenhang mit Besitz, Betrieb und Haltung von Autos und Motorrädern in Griechenland.
Unabhängig von der Erfüllung aller übrigen Voraussetzungen und Vorschriften ist jede Aufnahme und Einstellung einer Geschäftstätigkeit in Griechenland obligatorisch dem jeweils zuständigen Finanzamt anzuzeigen. Der Beitrag Informiert über Abläufe und Formalitäten sowie auch über die je nach Unternehmensform erforderlichen Unterlagen.
Ähnlich wie in Deutschland unterscheidet auch das griechische Recht zwischen Personen- und Kapitalgesellschaften. Kapitalgesellschaften ermöglichen die beschränkte Haftung der Gesellschafter, unterliegen jedoch strengeren Bestimmungen und erfordern einen höheren Aufwand als Personengesellschaften. Der Beitrag informiert über Anforderungen, Kosten und Verfahren der Gründung griechischer Handelsgesellschaften.
Die 2012 in Griechenland eingeführte neue Gesellschaftsform der "Privaten Kapitalgesellschaft" (IKE) weist grundlegende Ähnlichkeiten zu den traditionellen Kapitalgesellschaften GmbH und AG auf, erfordert jedoch nur minimalen Gründungsaufwand, lässt sich je nach Geschäftszweck sehr flexibel gestalten und führen und benötigt ein Mindestkapital von nur 1 Euro.
Dank des Anfang April 2011 in Griechenland eingeführten neuen One-Stop-Systems können bei den sogenannten "One-Stop-Shops" (YMS) sowohl Personengesellschaften als auch Kapitalgesellschaften in nur einem Vorgang bei einer einzigen Dienststelle innerhalb eines Tages gegründet werden. Im Rahmen der weitgehend automatisierten EDV-gestützten Abwicklung des Gründungsverfahrens erfolgt auch die Eintragung in das neue zentrale Handelsregister, womit das gegründete Unternehmen spätestens am Folgetag seinen wirtschaftlichen Betrieb aufnehmen kann.
Eine qualitative griechische oder deutsche Übersetzung muss nicht gleich ein Vermögen kosten! Private Griechisch-Übersetzer bieten zuverlässig, schnell und preiswert die Erstellung einer korrekten Übersetzung griechischer, deutscher und englischer Texte an. Preisgünstige Übersetzungsdienste werden unter Übersetzung Griechisch Deutsch Englisch und Übersetzung Griechisch Deutsch Griechisch ab 15 Euro ausgelobt.
Das griechische Gesetz N. 3468/2006 sieht insbesondere für kleinere photovoltaische Solarstrom-Anlagen und deren Anschluss an lokale Stromnetze oder das nationale griechische Verbundnetz vereinfachte Genehmigungsverfahren vor. In Kombination mit dem griechischen Fördergesetz N. 3299/2004 bietet sich ein lukrativer wirtschaftlicher Rahmen für mittel- bis langfristig orientierte Investitionen auf dem Sektor der nachhaltigen Nutzung regenerativer Energiequellen in Griechenland.
Das neue Gesetz 3851/2010 über Erneuerbare Energiequellen bringt erhebliche Erleichterungen und Vereinfachungen in Bezug auf Beantragung, Genehmigung, Installation und Betrieb von PV-Anlagen in Griechenland. Mit dem betont "investorenfreundlichen" neuen EEG-Gesetz setzt die griechische Regierung einen nachhaltigen Schwerpunkt im Bereich der wirtschaftlichen Erschließung und Nutzung erneuerbarer Energiequellen.
Anfang Juni 2010 publizierte die öffentliche Elektrizitätsgesellschaft (DEI) eine Bekanntmachung bezüglich der Annahme von Anträgen auf den Anschluss von photovoltaischen Anlagen in Griechenland an das öffentliche Elektrizitätsnetz in Umsetzung der Bestimmungen des neuen Gesetzes über Erneuerbare Energiequellen N. 3851/2010.
Anfang 2009 wurde in Griechenland die Vergütung für elektrischen Strom aus photovoltaischen Solaranlagen für einen Zeitrahmen von 20 Jahren gesetzlich geregelt. Der Beitrag informiert über die neuen Einspeisetarife für Solarstrom und die Möglichkeit zur staatlichen Förderung von Photovoltaik-Projekten in Griechenland auf.
Das Ende Januar 2009 erlassene Gesetz 3734/2009 regelt neben einer Reihe einschlägiger Themen auch den Zeitrahmen für die Erteilung von Genehmigungen für Errichtung und betrieb von PV-Anlagen in Griechenland. Der Antragsstopp für gewerbliche photovoltaische Solarprojekte bleibt allerdings bis auf weiteres bestehen.
Gemäß einem ab Juli 2009 in Kraft tretenden Ministerbeschluss gilt für private PV-Dachanlagen bis 10 kWp fortan ein stark vereinfachtes Genehmigungsverfahren. Das Programm "Photovoltaik auf den Dächern" ermöglicht Privatpersonen und Kleinstunternehmen einen unbürokratischen Einstieg in Erzeugung und Nutzung regenerativer Solarenergie.
Mit der "Charta der Rechte" des Bürgers gibt das griechische Ministerium für Verwaltungsreform und elektronische Regierungsführung den Bürgern einen Leitfaden an die Hand, der eine Kodifizierung der einschlägigen Bestimmungen und Regelungen darstellt und über die Rechte des Bürgers im Verkehr mit den Ämtern und Behörden der öffentlichen und staatlichen Verwaltung in Griechenland informiert.
Sofern die Einreise nach Griechenland nicht über Drittstaaten erfolgt, unterliegen EG-Bürger keinen erwähnenswerten Auflagen und Formalitäten. Für einen längeren Aufenthalt in Griechenland müssen allerdings trotz allgemeiner Freizügigkeit auch EG-Bürger eine Aufenthaltsgenehmigung beantragen. Der Beitrag informiert über einschlägige Voraussetzungen und Formalitäten und bietet auch die Möglichkeit, zu Anschauungszwecken diverse Formulare in griechischer Sprache zu downloaden.
Das griechische Sozialversicherungssystem gleicht in seinen Grundzügen dem deutschen System der gesetzlichen Pflichtversicherung. Personengruppen wie Auswanderer, Rück- und Übersiedler, entsandte Arbeitnehmer usw. werden sich jedoch mit maßgeblichen Eigenarten und Unterschieden konfrontiert sehen und entsprechend darauf einstellen müssen. Der Beitrag informiert über Zuständigkeit und Leistungen der griechischen gesetzlichen Versicherungsträger für Arbeitnehmer (I.K.A - E.T.A.M.)., Selbständige (O.A.E.E. - T.E.B.E. / T.A.E.) und Landwirte (O.G.A.).
Wie in Deutschland ist auch in Griechenland das staatliche Gesundheitswesen untrennbar mit den gesetzlichen Versicherungsträgern und Krankenkassen und deren Leistungen verflochten. Angesichts der allgegenwärtigen Missstände und Unzulänglichkeiten des griechischen Versicherungssystems stehen sich die Versicherten der griechischen Pflichtkassen jedoch auch in Bezug auf die Gesundheitsversorgung deutlich schlechter als in Deutschland. Der Beitrag informiert über Leistungen der primären gesetzlichen Pflichtkassen I.K.A., O.A.E.E. und O.G.A. sowie auch die Versorgung mit Medikamenten in Griechenland.
Obwohl es in Griechenland nach wie vor kein Sozialsystem gibt, das wenigstens eine sogenannte Grundsicherung gewährleistet, können Arbeitslose, Bedürftige und nicht versicherte Personen unter bestimmten Voraussetzungen zumindest gewisse Basisleistungen des staatlichen Gesundheitssystem in Anspruch nehmen
Das neue System der Beantragung und Gewährung von Kindergeld in Griechenland ist nicht nur mit einem enormen bürokratischen Aufwand verbunden, sondern sieht parallel strenge Kriterien für die Gewährung der Familienleistung vor, die den Kreis der Berechtigten drastisch einschränken. Der Beitrag gibt den entsprechenden Ministerialbeschluss in deutscher Übersetzung wieder.
Mit Wirkung ab April 2011 ist in Griechenland bei Geschäften zwischen Gewerbetreibenden und Privatpersonen (B2C) ab gesetzlich festgelegten Geschäftswerten die bargeldlose Zahlung obligatorisch. Der Beitrag gibt den entsprechenden Ministerbeschluss POL 1027 vom 09.02.2011 in deutscher Übersetzung wieder.
In Griechenland müssen sich Bankkunden generell selbst bei einmaligen Transaktionen gemäß den geltenden strengen Bestimmungen ausweisen. Die Banken wiederum sind sowohl gesetzlich als auch von der Griechischen Bank verpflichtet, je nach Art und Umfang einer Geschäftsbeziehung oder / und beabsichtigten Transaktion umfangreiche Nachweise zu fordern, die im Original beigebracht werden und von den Banken gemäß den jeweiligen gesetzlichen Bestimmungen in Kopie aufbewahrt werden müssen.
Die Führung gemeinschaftlicher Bankkonten mit zwei, drei oder sogar noch mehr gleichberechtigten Mitinhabern ist in Griechenland weit verbreitet und mag gewisse Vorteile bieten, birgt jedoch auch einige potentielle Risiken.
Überschuldete Privatpersonen können unter gewissen Voraussetzungen eine Schuldenregelung gemäß dem sogenannten "Gesetz Katseli" - N. 3869/2011 beantragen und gegebenenfalls auch ohne Zustimmung ihrer Schuldner eine Schuldenregelung erreichen und in bestimmten Fällen sogar auf einen Schlag völlig von ihren Schulden befreit werden.
Rechnungen der öffentlichen Elektrizitätsgesellschaft DEI in Griechenland sind auf den ersten Blick bestenfalls bedingt verständlich, zumal eine korrekte Interpretation die Kenntnis der Bedeutung einschlägigen Kürzel und Termini voraussetzt. Der Beitrag erklärt anhand einer typischen Stromrechnung die einzelnen Rechnungsposten und erläutert auch die Berechnung diverser Abgaben, die für Rechnung Dritter erhoben werden.
Seit Herbst 2012 verwendet die öffentliche Elektrizitätsgesellschaft DEI in Griechenland ein neues Rechnungsformular, dessen einzelne Punkte am Beispiel einer typischen Stromrechnung aufgeschlüsselt und auf Deutsch erklärt werden.
Sowohl im alltäglichen Umgang als auch in lockerer Urlaubsatmosphäre kann unpassendes Verhalten peinlich oder gar folgenreich sein. Der Beitrag informiert über allgemeine Themen wie Begrüßung und Verabschiedung, Verhaltensregeln in öffentlichen und religiösen Stätten sowie auch über das gespannte Verhältnis der Hellenen zu Zusagen und Pünktlichkeit.
Die über Jahrtausende dokumentierte griechische Sprache gilt mit einem Wortschatz von über 600.000 Wörtern als eine der reichsten lebendigen Sprachen überhaupt. Die Zahl der im Wesentlichen in Griechenland und Zypern lebenden griechischen Muttersprachler beläuft sich heute auf etwa 12 Millionen. Wie alle lebendigen Sprachen unterlag die griechische Sprache vielfältigen Einflüssen und Veränderungen, aus denen in Differenzierung zum klassischen Altgriechisch das sogenannte Neu- bzw. moderne Griechisch und die heute vorherrschende "Dimotiki" hervorgingen. Der Beitrag informiert über Ursprung und Entwicklung der griechischen Sprache, das häufig als Kyrillisch verkannte neugriechische Alphabet und einige erwähnenswerte Besonderheiten.
Etliche als typisch griechisch geltende Lebensmittel und Speisen erfreuen sich inzwischen auch in Deutschland zunehmender Bekanntheit und Beliebtheit. Der Beitrag beschreibt von Hauptgerichten bis hin zu speziellen Käsesorten und Getränken eine bunte Palette landestypischer Speisen und Zubereitungen und liefert auch einige wissenswerte Zusatzinformationen.
Der Beitrag informiert über Ursprung und Herstellung des traditionellen griechischen Ouzo, der inzwischen hinsichtlich seiner Bezeichnung und Herkunft gesetzlich geschützt ist, und erklärt nicht zuletzt auch, warum Ouzo weiß wird, wenn er mit Wasser vermischt wird.
Tsipouro ist ein traditioneller griechischer Tresterschnaps, der aufgrund gewisser Ähnlichkeiten häufig mit Ouzo verwechselt wird. Der Beitrag informiert über Herstellung, Destillierverfahren und Varianten des in ganz Griechenland verbreiteten "Getränks der armen Leute".
Je nach Anlass und Hintergrund sind kirchliche und politische Feiertage in Griechenland nach wie vor eng mit der Pflege von Brauchtum und Überlieferung oder aber auch der obligatorischen Demonstration kollektiven Nationalbewusstseins verbunden. Der Beitrag informiert über Bräuche und Hintergründe, erklärt die Unterschiede zwischen dem julianischen und gregorianischen Kalender und bietet auch eine tabellarische Auflistung gesetzlicher Feiertage in Griechenland.
Deutschen mag es befremdlich erscheinen, in Griechenland zu jedem möglichen und unmöglichen Anlass die Namen des Vaters und der Mutter zu Protokoll geben zu müssen. Griechen ist es wiederum völlig unverständlich, dass in deutschen Ausweisen und Reisepässen diese Angaben grundsätzlich nicht aufgeführt werden. Der Beitrag informiert über die Regeln der Namensgebung in Griechenland sowie die Bedeutung des persönlichen Namenstages, die gesellschaftliche Stellung des Taufpaten und schließlich auch den jeweils aktuellen Namenstag.
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