Nachfolgende Angaben zu Bestimmungen und Bußgeldern der neuen griechischen Straßenverkehrsordnung basieren auf einer inoffiziellen Kodifizierung, die im Frühjahr 2007 von dem griechischen Ministerium für Verkehr und Kommunikation veröffentlicht wurde, und werden ohne Anspruch auf Vollständigkeit sowie unter Ausschluss jeglicher Gewähr publiziert. Stand: Frühjahr 2007
Mit Wirkung ab Juni 2007 gilt in Griechenland eine neue Verkehrsordnung, die unter anderem drastische Erhöhungen bei Bußgeldern und Strafen für als besonders gefährlich charakterisierte Übertretungen und Verstöße einführt. Ob dies wirklich nur der Minderung der Unfallzahlen oder doch eher vorrangig der Sanierung der Staatskasse dienen soll, mag dahin gestellt bleiben. Auf jeden Fall ist Griechenland wohl das einzige europäische Land, in dem nicht nur Personen, sondern auch Sachen "bestraft" werden: wie sonst soll interpretiert werden, dass selbst bei mehr oder weniger geringfügigen Verkehrsverstößen kurzerhand das benutzte Fahrzeug stillgelegt wird? Bezeichnenderweise spielt es dabei keine Rolle, ob das "straffällige" Auto dem entsprechenden Fahrer oder einer dritten Person gehört: mitgefangen, mitgehangen!
Wichtige Hinweise:
Gegen ein vermeintlich zu Unrecht erteiltes Strafmandat bezüglich einer mit "Punkten" sanktionierten Übertretung kann der Betroffene innerhalb von drei (3) Tagen bei dem Leiter der zuständigen Dienststelle (Polizeirevier) oder dem an dessen Stelle bestimmten Vernehmungsbeamten persönlich Einspruch gegen das Mandat erheben. Wird der Einspruch als begründet akzeptiert, werden die Strafpunkte gelöscht bzw. nicht in das zentrale Register aufgenommen.
Wird ein Verstoß nur auf Basis des Kfz-Kennzeichens festgestellt, erfolgt die behördliche Zustellung des Protokolls / Mandats an den Halter (oder an einen der Miteigentümer) des Fahrzeugs. Sollte dieser das Fahrzeug nicht gefahren bzw. den Verstoß nicht selbst begangen haben, muss er dies der zuständigen Dienststelle (oder dem Polizeirevier an seinem Wohnort) innerhalb von fünf (5) Tagen ab der Zustellung durch eine rechtsverbindliche Erklärung nach Gesetz N. 1599/86 bekannt geben und darin auch Namen und Anschrift des Fahrers benennen, der zu dem fraglichen Zeitpunkt das Fahrzeug führte bzw. den Verstoß beging. Dies gilt insbesondere auch für Leasing- und Mietfahrzeuge.
Wird ein Bußgeld innerhalb von zehn (10) Tagen ab Feststellung des Verstoßes gezahlt, ermäßigt sich der verhängte Betrag um 50%.
Nachstehende Tabelle listet eine Reihe häufiger Verkehrsverstöße und die entsprechenden Sanktionen auf. Für bestimmte Personen- und Berufsgruppen gelten allerdings zum Teil abweichende oder / und strengere Vorschriften und Sanktionen. Ausführlichere Informationen bietet die Homepage des griechischen Verkehrsministeriums, wo auch der vollständige Text der griechischen Straßenverkehrsordnung eingesehen und herunter geladen werden - allerdings nur auf Griechisch.
Bedeutung der verwendeten Abkürzungen: SP = Strafpunkte, HS = Haftstrafe, FE = Führerscheinentzug, FS = Fahrzeugstillegung.
Übertretung / Verstoß | Bußgeld (Euro) | SP | HS / FE / FS |
Benutzung von Anti-Radar-, Radar-Warngeräten, Radar-Blockern usw. | 2.000 | 30 Tage FE, 60 Tage FS | |
Rote Ampel / Rotlicht an Kreuzungen, Bahnübergängen usw. | 700 | 9 | 60 Tage FE |
Missachtung Vorfahrt- / Stoppschild | 700 | 9 | 20 Tage FE |
Missachtung von Signalen, Zeichen, Schranken an Bahnübergängen | 700 | 9 | 60 Tage FE 20 Tage FS |
Diverse gefährliche Überholmanöver | 700 | 7 | 20 Tage FE 20 Tage FS |
Wenden oder Zurücksetzen auf Schnellstraßen und in Tunneln | 700 | 9 | 20 Tage FE 20 Tage FS |
Gefährliches Ausscheren, allg. gefährliche Fahrweise | 700 | 9 | 30 Tage FE 10 Tage FS |
Blutalkohol 0,5 - 0,8 ‰ bzw. Atemalkohol 0,25 - 0,40 ‰ | 200 | 5 / 7 | |
Blutalkohol 0,8 - 1,1 ‰ bzw. Atemalkohol 0,40 - 0,60 ‰ | 700 | 9 | 90 Tage FE |
Blutalkohol über 1,1 ‰ bzw. Atemalkohol über 0,60 ‰ | 1.200 | min. 2 Mon. HS 180 Tage FE 10 - 180 Tage FS | |
Blutalkohol über 1,1 ‰ bzw. Atemalkohol über 0,60 ‰, bei Wiederholung innerhalb von 2 Jahren | 2.000 | min. 6 Mon. HS 5 Jahre FE 10 - 180 Tage FS | |
Blendung mit Fernlicht (von vorne, hinten oder seitlich) | 200 - 700 | 30 Tage FE | |
Überfahren durchgezogener / doppelter Mittellinie | 400 | 7 | 20 Tage FE, 20 Tage FS |
Abgelaufener TÜV | 400 | ||
Missachtung der Vorfahrt an Kreuzungen | 350 | 3 / 7 | 20 Tage FE |
Geschwindigkeitsübertretung um bis zu 20 km/h | 40 | ||
Geschwindigkeitsübertretung um 20 - 30 km/h | 100 | 5 | |
Geschwindigkeitsübertretung um mehr als 30 km/h | 350 | 60 Tage FE | |
Geschwindigkeit von über 150 km/h (Autobahn) oder 130 km/h (Schnellstraße) oder 120 km/h (sonstige Straßen) | 350 | 60 Tage FE | |
Fahren ohne Sicherheitsgurt / Helm, ggf. nicht vorhandener Kindersitz | 350 | 5 | 10 Tage FE |
Fehlen eines oder beider vorschriftsmäßigen Kennzeichen | 300 | ||
Fahren ohne (oder ohne gültigen) Führerschein | minimal 200 | 1 - 12 Mon. HS | |
Kfz / Motorrad ohne (oder ohne gültige) Zulassung | minimal 200 | 1 - 6 Mon. HS | |
Moped ohne (oder ohne gültige) Zulassung | 200 | ||
Motorradfahren ohne Schutzbrille (bei Tragen eines offenen Helms) | 200 | ||
Benutzung von Busfahrbahnen | 200 | 9 | 20 Tage FE 20 Tage FS |
Lärmbelästigung durch Musikanlage | 200 | 30 Tage FE | |
Missachtung von Einbahnstraße, Fußgängerzone, Sperrfläche usw. | 200 | 5 | 10 Tage FE 10 Tage FS |
Defekter / unzureichender Schalldämpfer | 200 | 10 Tage FE 10 Tage FS | |
Benutzung von Mobiltelefon ohne Freisprecheinrichtung (Zweirad) | 150 | 5 | |
Defektes / unvorschriftsmäßiges Stand-, Brems-, Blink-, Abblend-, Fernlicht | 150 | 3 | Abblend- / Bremslicht: 10 Tage FE 10 Tage FS |
Parken auf Parkplätzen / Rampen für Behinderte | 150 | 9 | |
Benutzung von Mobiltelefon ohne Freisprecheinrichtung (Auto) | 100 | 3 | 30 Tage FE |
Unterschreitung obligatorischer Mindestgeschwindigkeit | 80 | ||
Sicherheitsabstand, nicht angepasste Geschwindigkeit usw. | 80 | ||
Missbrauch der Hupe | 20 | 10 Tage FE 10 Tage FS | |
Rote Ampel, Fußgänger | 40 |
Die Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften beträgt in Griechenland für alle Fahrzeugarten 50 km/h. Außerhalb geschlossener Ortschaften gelten folgende Geschwindigkeitsbeschränkungen:
Fahrzeugart | Autobahn | Schnell-Straße | Sonstige Straßen |
PKW | 130 | 110 | 90 |
PKW mit Leicht- / Normalanhänger | 100 / 90 | 90 | 80 |
Busse, allgemein | 100 | 90 | 80 |
Busse mit Leichtanhänger | 80 | 80 | 80 |
Gelenkbusse | 70 | 70 | 70 |
Busse, diverse | 80 | 80 | 70 |
Schulbusse | 80 | 80 | 60 |
LKW bis 3,5 t | 100 | 90 | 80 |
LKW bis 3,5 t mit Leichtanhänger | 85 | 85 | 80 |
LKW bis 3,5 t mit Anhänger | 80 | 80 | 70 |
LKW über 3,5 t | 85 | 80 | 80 |
LKW über 3,5 t mit Anhänger | 80 | 70 | 70 |
LKW-Verbund (Auflieger usw.) | 80 | 70 | 70 |
Motorräder über 125 ccm | 130 | 110 | 90 |
Motorräder bis 125 ccm | 80 | 80 | 70 |
Motorräder mit Seitenwagen | 70 | 70 | 60 |
Definitionen und Sonderregelungen:
Leichtanhänger: zulässiges Gesamtgewicht bis 750 kg
Höchstgeschwindigkeit bei Personenbeförderung mit LKW: 40 km/h innerhalb und 50 km/h außerhalb geschlossener Ortschaften.
Höchstgeschwindigkeit für Mopeds, Land- und Baumaschinen: 40 km/h
Der Vollständigkeit halber ist anzumerken, dass mit der neuen Verkehrsordnung auch das griechische "Point System" neu organisiert worden ist (S.E.S.O. = Systima Elegchu Symperiforas Odigon, übersetzt etwa: System zur Kontrolle des Verhaltens von Fahrern). Dieses Pendant zu der deutschen "Flensburger Kartei" existiert zwar in Griechenland schon seit den 90er Jahren, geriet jedoch während der vergangenen Jahre zunehmend in Vergessenheit und wurde nur mehr oder weniger sporadisch angewendet. Fortan gilt global, dass bei Erreichen eines Kontostandes von 15 Punkten eine amtliche Benachrichtigung des auffälligen Fahrers erfolgt und bei 25 Punkten der Führerschein eingezogen wird. Werden jedoch bestimmte Verstöße innerhalb eines definierten Zeitraumes mehrfach begangen, wird der Führerschein auch schon bei weniger als insgesamt 25 Punkten eingezogen.
Solange das Punktekonto eines Fahrers weniger als 25 Punkte aufweist und auch aus anderem Grund kein Führerscheinentzug fällig ist, erfolgt die Löschung einzelner Einträge im Regelfall 3 Jahre nach Feststellung des entsprechenden Verstoßes (für Berufsfahrer in bestimmten Fällen schon nach 2 Jahren). Bei Einzug der Fahrerlaubnis erfolgt die Löschung der für den Einzug berücksichtigten Punkte zum Datum des Eingangs der polizeilichen Bestätigung über den Führerscheineinzug bei der zuständigen Dienststelle. Werden jedoch innerhalb des Zeitraums ab dem Eintritt der Voraussetzungen für einen Führerscheinentzug bis zum realen Einzugsdatum weitere Verstöße begangen, verbleiben die entsprechenden Punkte in der Kartei und kommen gegebenenfalls auf einen erneut anstehenden Führerscheinentzug in Anrechnung.
Schließlich kann nach Einzug der Fahrerlaubnis erstmalig nach Ablauf einer Sperrfrist von 6 Monaten erneut eine Führerscheinprüfung absolviert bzw. eine Fahrerlaubnis erworben werden. Bei wiederholten Einzügen der Fahrerlaubnis verlängert sich die Sperrzeit progressiv. Für bestimmte Personen- und Berufsgruppen gelten fallweise abweichende bzw. noch strengere Bestimmungen.
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