Im Januar 2009 erfolgte mit der Verabschiedung des Gesetzes 3734/2009 eine gesetzliche Neuregelung der Einspeisungsttarife (Feed-In-Tarif / FIT) für Photovoltaik-Anlagen in Griechenland. Damit sind die garantierten Preise für Strom aus PV-Anlagen für 20 Jahre festgeschrieben und bleiben bis Mitte 2010 unverändert. Ab Mitte 2010 werden die Einspeisungstarife dann schrittweise sinken und ab Mitte 2014 jährlich auf Basis der Systemgrenzkosten (System Marginal Cost / SMC) festgesetzt.
Für bis August 2010 abgeschlossene Einspeisungsverträge bleiben jedoch auf jeden Fall die derzeitigen Preise für 18 Monate gültig und können folglich noch bis Anfang 2012 erzielt werden.
Die derzeit anhängigen Anträge für Photovoltaik-Anlagen in Griechenland sollen bis Ende 2009 bearbeitet worden sein. Die Gesamtleistung dieser geplanten Projekte beläuft sich auf über 3 GWp. Unklar bleibt allerdings, ab wann weitere Projekte beantragt werden können: der derzeitige Antragsstopp bleibt weiterhin und auf unbestimmte Zeit bestehen. Potenziellen Investoren bleibt somit vorläufig nur die Möglichkeit, sich an bereits genehmigten Projekten zu beteiligen oder Firmen aufzukaufen, die über die erforderlichen Genehmigungen und Lizenzen für Erstellung und Betrieb einer PV-Anlage verfügen.
Neben der gesetzlichen Einspeisungsvergütung können kleine und mittlere Unternehmen staatliche Subventionen nach dem griechischen Fördergesetz in Anspruch nehmen, die für ganz Griechenland in der Größenordnung von 40% der Investitionskosten liegen. Subventioniert werden können jedoch nur Unternehmen (also keine Privatleute) und Investitionen mit einem Volumen ab 100.000 Euro.
Im Laufe des Jahres 2009 soll ein eigenes Programm für PV-Dachanlagen in Griechenland aufgelegt werden. In diesem Rahmen ist die Installation von insgesamt etwa 750 MWp angestrebt, jedoch noch kein entsprechender Zeitrahmen definiert. Die Einspeisungsvergütung für photovoltaische Dachanlagen soll ebenfalls über 20 Jahre garantiert sein und höher als für andere PV-Anlagen liegen. Eine Subventionierung von PV-Dachanlagen ist allerdings nicht vorgesehen.
Schließlich wird ein Ausschreibungsverfahren für PV-Systeme mit einer Nennleistung von über 10 MWp eingeführt; weitere Einzelheiten dazu werden im Laufe des Jahres 2009 erwartet.
(Stand: Juni 2009 oder wie angegeben, alle Angaben ohne Gewähr!)
Gemäß der neuen gesetzlichen Regelung von Januar 2009 werden für einen Zeitraum von 20 Jahren die nachstehenden Einspeisungsttarife für Strom aus PV-Anlagen in Griechenland garantiert. Bis Ende 2014 gelten absolute Festpreise, ab 2015 wird die Einspeisungsvvergütung für Solarstrom jährlich auf Basis der Systemgrenzkosten (Sytem Marginal Cost / SMC) berechnet werden. Hinzu kommt ein Inflationsausgleich in Höhe von 25% des Verbraucherpreisindexes des jeweiligen Vorjahres.
Gesetzliche Einspeisungsvergütungen in Euro / MWh | |||||
Jahr | Monat | Verbundnetz | Inselnetze | ||
> 100 kW | </= 100 kW | > 100 kW | </= 100 kW | ||
2009 | Februar | 400,00 | 450,00 | 450,00 | 500,00 |
2009 | August | 400.00 | 450,00 | 450,00 | 500,00 |
2010 | Februar | 400,00 | 450,00 | 450,00 | 500,00 |
2010 | August | 392,04 | 441,05 | 441,05 | 490,05 |
2011 | Februar | 372,83 | 419,43 | 419,43 | 466,03 |
2011 | August | 351,01 | 394,88 | 394,88 | 438,76 |
2012 | Februar | 333,81 | 375,53 | 375,53 | 417,26 |
2012 | August | 314,27 | 353,56 | 353,56 | 392,84 |
2013 | Februar | 298,87 | 336,23 | 336,23 | 373,59 |
2013 | August | 281,38 | 316,55 | 316,55 | 351,72 |
2014 | Februar | 268,94 | 302,56 | 302,56 | 336,18 |
2014 | August | 260,97 | 293,59 | 293,59 | 326,22 |
Jahr 'n' ab 2015 | 1.3 x SMCn-1 | 1.4 x SMCn-1 | 1.4 x SMCn-1 | 1.5 x SMCn-1 |
Quelle: Griechischer Regierungsanzeiger (FEK) Bl. 8 / 28.08.2009
Im August 2012 wurde im Rahmen eines Bündels von Maßnahmen zur Bewältigung der Liquiditätsprobleme auf dem nationalen Markt für elektrische Energie neben einem Genehmigungsstopp für PV-Anlagen in Griechenland auch die rigorose Senkung der Garantiepreise für Solarstrom beschlossen, die sich jedoch nicht rückwirkend auf bereits regulär in Betrieb befindliche Anlagen, sondern nur auf Neuzugänge bezieht.
Gesetzliche Einspeisungsvergütungen in Euro / MWh (für Neuanschlüsse ab August 2012) | ||||
Jahr | Monat | Verbundnetz | Inselnetze | |
> 100 kW | </= 100 kW | (leistungsunabhängig) | ||
2012 | August | 180,00 | 225,00 | 225,00 |
2013 | Februar | 171,90 | 214,88 | 214,88 |
2013 | August | 164,16 | 205,21 | 205,21 |
2014 | Februar | 156,78 | 195,97 | 195,97 |
2014 | August | 149,72 | 187,15 | 187,15 |
Jahr 'n' ab 2015 | 1.3 x SMCn-1 | 1.4 x SMCn-1 | 1.4 x SMCn-1 |
Noch drastischer fällt infolge der beschlossenen Tarifsenkungen die Senkung der Garantiepreise mit 46% für photovoltaische Dachanlagen aus:
Gesetzliche Einspeisungsvergütungen für PV-Dachanlagen (für Neuanschlüsse ab August 2012) | ||
Jahr | Monat | Preis (Euro / MWh) |
2012 | August | 250,00 |
2013 | Februar | 238,75 |
2013 | August | 228,01 |
2014 | Februar | 217,75 |
2014 | August | 207,95 |
2015 | Februar | 198,59 |
2015 | August | 189,65 |
2016 | Februar | 181,12 |
2016 | August | 172,97 |
2017 | Februar | 165,18 |
2017 | August | 157,75 |
2018 | Februar | 150,65 |
2018 | August | 143,87 |
Quelle: griechische Medienberichte
Hinweis: Im Jahr 2013 wurden die Einspeisungstarife für Gebäude- und Dachanlagen erneut kräftig gekürzt, weitere Informationen bietet der Beitrag Private PV-Dachanlagen in Griechenland.
Unter bestimmten Voraussetzung können für Investitionen in Photovoltaik-Projekte in Griechenland staatliche Fördermittel in Anspruch genommen werden. Kleine und mittlere Unternehmen können in ganz Griechenland mit 40% der Investitionskosten subventioniert werden, wenn sich das Volumen der geplanten Investition auf mindestens 100.000 Euro beläuft. Privatpersonen sind dagegen von dieser staatlichen Förderung ausgeschlossen. Die Beantragung der staatlichen Fördermittel ist erst möglich, nachdem sich das Unternehmen der erforderlichen Genehmigungen und Lizenzen für die geplante PV-Anlage versichert hat.
Die Auszahlung bewilligter Fördermittel erfolgt folgendermaßen:
50% der bewilligten Förderungssumme werden ausgezahlt, nachdem das Investitionsprojekt zur Hälfte fertig gestellt und von den zuständigen Aufsichtsbehörden sowohl der Stand der Arbeiten als auch die Einhaltung seitens des Investors aller einschlägigen Auflagen und Bedingungen des Genehmigungsbeschlusses bestätigt worden sind.
Die verbleibenden 50% des Förderbetrages werden freigegeben, nachdem die zuständigen Aufsichtsbehörden die Vollendung der Investition und die Betriebsaufnahme des Projektes überprüft und bestätigt haben. Die Auszahlung der Subvention erfolgt innerhalb von 5 Monaten.
Es besteht die Möglichkeit, bis zu 50% der bewilligten Fördermittel als Vorschuss auf die Gesamtsumme zu erhalten, wenn dafür eine Bankgarantie einer griechischen Bank über den um 10% erhöhten Betrag der Vorauszahlung beigebracht wird. Die Auszahlung der Mittel erfolgt entweder direkt an den Investor oder an die Bank, die dem Unternehmen einen kurzfristigen Kredit zur Finanzierung des Investitionsprojektes gewährt hat.
(Stand: August 2012, sofern nicht anders erkennbar oder angegeben, alle Angaben ohne Gewähr!)
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