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Auswanderung und Übersiedlung nach Griechenland

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Nachfolgende Informationen werden ohne Anspruch auf Vollständigkeit publiziert. Alle Angaben erfolgen ohne Gewähr. Stand: Ende 2010.
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Griechenland stellt die Wahlheimat einer kontinuierlich zunehmenden Anzahl deutscher Staatsbürger dar, zumal die Hellenische Republik bereits 1981 der EU / damaligen EG beitrat und somit auch die globalen Grundsätze der innereuropäischen Freizügigkeit akzeptierte. Als Gründe für die Übersiedlung werden vorrangig gemischte Ehen, gesellschaftliche Bindungen, Wahl eines Altersruhesitzes sowie nicht zuletzt berufliche und gewerbliche Interessen benannt. Häufig geht auch der Erwerb von Eigentum in Griechenland einher.

Allgemeines zur Übersiedlung nach Griechenland

Die Übersiedlung nach Griechenland mag geringere Veränderungen mit sich bringen als eine Auswanderung auf einen anderen Kontinent oder / und in einen völlig fremden Kulturkreis. Trotzdem wird Vieles anders als in der alten Heimat beziehungsweise als erwartet sein. Wer Zweifel an der Endgültigkeit der Übersiedlung hegt, sollte im Rahmen des Möglichen zumindest für einen gewissen Zeitraum die Wohnung in Deutschland weiter mieten, die berufliche Rückkehr offen halten und allgemein nicht gleich alle Brücken abbrechen.

Griechenland liegt geographisch zwischen Okzident und Orient und ist in Geschichte und Kultur sehr viel nachhaltiger durch ostmediterrane und orientalische Einflüsse geprägt als dies auf den ersten Blick, sprich bei kurzen Besuchen und Urlaubsaufenthalten erkennbar sein mag. Erst im alltäglichen Umgang werden sich Züge in Mentalität, Denkweise und Lebenseinstellung der Hellenen offenbaren, die ein typischer Deutscher nicht unbedingt übernehmen wollen, jedoch auf jeden Fall akzeptieren müssen wird. Nicht zuletzt unter diesem Aspekt sollte sich jeder potentielle Übersiedler beizeiten Grundwissen über geschichtliche, gesellschaftliche und politische Entwicklungen, Traditionen und Bräuche in Griechenland aneignen (siehe auch Griechenland-Knigge).

Einen ebenfalls auf breiter Basis unterschätzten Punkt stellt die griechische Sprache dar. Im Urlaub mag es akzeptabel oder gar lustig sein, sich mit Händen und Füssen verständigen zu müssen - im Alltag dagegen ganz bestimmt nicht: es kann nur immer wieder nachhaltig empfohlen werden, so schnell wie möglich Griechisch sprechen, lesen und schreiben lernen!

Vorbereitung auf die Übersiedlung nach Griechenland

Griechenland ist schon lange kein "billiges" und auch kein "bequemes" Land mehr. Eine Übersiedlung ist auf jeden Fall mit Herausforderungen verbunden und bedarf gegebenenfalls frühzeitiger Vorbereitungen in Zusammenhang mit Themen wie Arbeit, Geschäft, Immobilienkauf, Steuern und Versicherung. Je nach Situation sollte bereits im Vorfeld der Planung ein versierter Steuerberater in Griechenland oder / und ein deutschsprachiger Anwalt in Griechenland konsultiert werden.

EU-Bürger benötigen für die Einreise nach Griechenland weder ein Visum noch sonstige Genehmigungen und können sich bis zu drei Monaten frei im Land aufhalten. Für längere Aufenthalte muss jedoch - nach der Einreise - eine Aufenthaltsgenehmigung für Griechenland beantragt werden, die dann in Griechenland auch als Ausweis dient. Hinweise zur Überführung eines Privatwagens bieten die Beiträge Vorläufiger PKW-Import nach Griechenland und Einfuhr eines Kraftfahrzeugs nach Griechenland.

Um bösen Überraschungen vorzubeugen, ist rechtzeitig die Frage nach Gültigkeit und Umfang des bestehenden Versicherungsschutzes oder aber auch einer eintretenden gesetzlichen Versicherungspflicht in Griechenland zu klären. Letztes wird auf jeden Fall bei Aufnahme einer Erwerbstätigkeit akut werden. Weiterführende Informationen und Quellen zu diesem Themenbereich bieten die Beiträge Sozialversicherung in Griechenland, Gesundheitswesen in Griechenland. Im übrigen sind die gesetzlichen Regelungen gemäß EG-Verordnung VO 1408/71 maßgeblich.

Ob es sich lohnt, Hausrat und sonstige Güter nach Griechenland transportieren zu lassen oder vor Ort anzuschaffen, wird individuell entschieden werden müssen. Wer sich für die - oft günstigere - zweite Möglichkeit entscheidet, sollte sich rechtzeitig über lokale Anbieter, Bezugsmöglichkeiten und zuverlässige Handwerker (!!) informieren.

Tipp: es kann Zeit und Geld sparen, die voraussichtlich in Griechenland benötigten deutschen Unterlagen rechtzeitig noch in Deutschland anzufordern, Kopien anzulegen und gegebenenfalls auch griechische Übersetzungen erstellen zu lassen.

Abgabenfreie und zollfreie Einfuhr persönlicher Habe nach Griechenland

Ob es sich lohnt, Hausrat und sonstige Güter nach Griechenland transportieren zu lassen oder vor Ort anzuschaffen, wird individuell entschieden werden müssen. Wer sich für die - oft günstigere - zweite Möglichkeit entscheidet, sollte sich rechtzeitig über lokale Anbieter, Bezugsmöglichkeiten und zuverlässige Handwerker (!!) informieren.

Jedenfalls besteht bei einer Übersiedlung unter gewissen Voraussetzungen die Möglichkeit, die persönliche Habe abgabenfrei nach Griechenland einzuführen. Der nachfolgende Absatz gibt den entsprechenden Artikel einer Informationsschrift wieder, die im September 2010 über das Portal der griechischen Zentrale für Datenverarbeitungssysteme publiziert wurde.

Informationen zu Übersiedlung - Abgabenbefreiung

Gemäß den geltenden Bestimmungen können natürliche Personen (Ausländer oder Griechen), die während wenigstens der vergangenen vierundzwanzig Monate ihren gewöhnlichen Wohnsitz, also ihre persönlichen und beruflichen Bindungen außerhalb Griechenland haben, ihre persönliche Habe abgabenfrei nach Griechenland einführen, sofern sie ihren gewöhnlichen Wohnsitz tatsächlich nach Griechenland verlegen.

Die Transportmittel (Fahrzeuge) müssen sich im Eigentum der berechtigten Person befinden und von dieser für wenigstens sechs Monate am Ort ihres vorherigen Wohnsitzes benutzt worden sein. Es wird vollumfängliche Befreiung von Zollabgabe, Mehrwertsteuer und Taxierungsabgabe gewährt, wobei jedoch die eventuell analog zu dem Wert des Fahrzeugs fällige spezielle Luxussteuer zu zahlen ist.

Für die abgabenfreie Einfuhr der persönlichen Habe wird von dem für den Wohnort des Übersiedlers zuständigen griechischen Konsulat eine Übersiedlungsbescheinigung ausgestellt.

Das Studium an einer Universität oder einer anderen Schule bedeutet nicht, dass die Person ihren gewöhnlichen Wohnsitz in dieses Land verlegt hat. Die griechischen Beamten, Offiziere usw., die für mehr als zwei Jahre in das Ausland versetzt oder beordert werden, haben ein Recht auf eine Übersiedlungsbescheinigung für die abgabenfreie Einfuhr nur ihres Hausrats und nicht eines privaten Personenkraftwagens.

Weitere Informationen werden unter den Rufnummern 210/69.87.498 bis -501 erteilt.

Lebenshaltungskosten in Griechenland

Vormals hohe Abgaben auf Gebrauchs-, Investitions-, Luxus- und sonstige Güter wurden im Rahmen der innereuropäischen Harmonisierung weitgehend abgebaut, jedoch stiegen parallel die allgemeinen Lebenshaltungskosten auf ein teilweise deutlich über dem europäischen Durchschnitt liegendes Niveau. Dies trifft gleichermaßen auf zahlreiche Produkte des alltäglichen Bedarfs wie Lebensmittel und Konsumartikel wie auch auf Dienstleistungen verschiedener Bereiche zu, die in Griechenland zum Teil erheblich teurer zu Buche schlagen als in Deutschland. Hierzu trägt auch der Umstand bei, dass freier Wettbewerb nicht selten durch quasi-monopolistische und kartellähnliche Marktpositionen behindert wird. In provinziellen gebieten kann das allgemeine Preisgefüge erheblich höher liegen als in Ballungsräumen.

Die Ketten der in Deutschland bekannten Lebensmittel-Discounter sind schon seit geraumer Zeit in Griechenland vertreten und betreiben inzwischen auch in etlichen provinziellen Gebieten lokale Filialen. Die schwächere Präsenz der internationalen Non-Food-Ketten konzentriert sich dagegen vorrangig auf die Großräume Athen und Thessaloniki sowie einige provinzielle Ballungsräume.

Eltern schulpflichtiger Kinder werden möglicherweise erhebliche Kosten für auf breiter Basis ergänzend zum regulären Schulunterricht in Anspruch genommenen privaten Förderunterricht aufbringen müssen. Weiterhin ist zu berücksichtigen, dass Schüler aus abgelegenen und dünn besiedelten Gebieten oft schon ab der Oberstufe, spätestens jedoch mit dem Besuch einer weiterführenden Schule faktisch gezwungen sind, sich am Standort der jeweiligen Schule einzumieten.

Die Mieten für Wohnungen und gewerbliche Räume liegen zumindest in provinziellen Gebieten (noch) unter deutschem Niveau, sind jedoch während der letzten Jahre überdurchschnittlich gestiegen. Einen Mietspiegel nach deutschem Vorbild gibt es in Griechenland nicht. Aufgrund des starken Zuzugs sogenannter Wirtschaftsemigranten herrscht in etlichen Gebieten akuter Wohnungsmangel (der Ausländeranteil liegt in Griechenland offiziell über 10%, in Wirklichkeit bzw. auf konkrete Gebiete bezogen um bis ein Vielfaches höher!). In touristischen Gegenden ziehen wiederum viele Vermieter vor, ihre Wohnungen im Sommer - meistens unter der Hand - lukrativ an Urlauber und Touristen zu vermieten und verknappen somit zusätzlich das Angebot des regulären Wohnungsmarktes.

Steuern und Abgaben in Griechenland

Das griechische Steuersystem gilt als eben so kompliziert und unbeständig wie ungerecht und willkürlich, wozu nicht zuletzt die auf breiter Basis angewendete fiktive Veranlagung beiträgt. So werden z. B. Erwerb und Besitz diverser Güter oder die Ausübung bestimmter Berufe und gewerblicher Tätigkeiten in Griechenland jeweils einem bestimmten minimalen steuerpflichtigen Einkommen gleichgestellt, während insbesondere im klein- und mittelständigen Gewerbe und Handwerk die minimale Veranlagungsbasis wiederum aufgrund pauschaler Einheitsmargen definiert wird. Bei dieser in der Regel nicht anfechtbaren fiktiven Veranlagung bleiben reale Verhältnisse so lange unberücksichtigt, wie sie nicht zu einer noch höheren Besteuerung führen würden. Klartext: selbst ohne jegliches reale Einkommen / Vermögen sind auf jeden Fall die aufgrund der fiktiven Veranlagung festgestellten Steuern fällig!

Im übrigen ist nicht nur dem hellenischen Fiskus, sondern dem gesamten öffentlichen Sektor im weitesten Sinn wirklich keine Methode zu billig, um den Bürgern bei jeder Gelegenheit ins Portmonee zu greifen. Die Auflistung aller mehr oder weniger versteckten Abgaben wie z. B. an den Stromverbrauch gekoppelte Rundfunk-, Fernseh- und Gemeindegebühren (siehe Stromrechnung der Elektrizitätsgesellschaft in Griechenland) oder horrende Kfz-Zulassungsgebühren bis hin zur Zwangsabgabe zur Mückenbekämpfung würde Bände füllen.

Tipp: da sich - nicht unbedingt als Steuern ausgewiesene - Abgaben zu erheblichen Beträgen aufsummieren können, sollte im Zweifelsfall nicht einfach nur nach der Höhe eventueller Steuern, sondern nach dem Gesamtbetrag aller Kosten gefragt werden.

Ämter und Behörden in Griechenland

Fast jeder Grieche träumt davon, Beamter zu werden, jedoch sind die Beamten auch der Alptraum fast jeden Griechen. Im EU-Vergleich leistet sich Griechenland im Verhältnis zu seinen Bürgern die meisten Staatsdiener, die allerdings häufig eher dem eigenen Stand als Staat und Bürgern zu dienen neigen.

Im Verkehr mit Behörden und Verwaltung spielen oft gute Beziehungen eine entscheidende Rolle, wie auch mehr oder weniger unverblümte Vorteilsnahme, "Fakeláki" (= Umschlag mit Geld) und "Grigoróssimo" (= Beschleunigungsgebühr) zur Tagesordnung gehören. Wer an den Verkehr mit deutschen Behörden gewöhnt ist, wird die aufgeblasene und uneffektive griechische Bürokratie möglicherweise schnell hassen oder auch fürchten lernen.

Einen Lichtblick stellen die KEP (Kéntro Exypirétisis Politón = Zentrum für Bürger-Service) der Gemeinden dar, die nicht nur den Verkehr mit der jeweiligen Lokalverwaltung erleichtern, sondern zunehmend auch mit behördenübergreifenden Aufgaben betreut werden und diesen in der Regel erfreulich unbürokratisch gerecht zu werden versuchen.

Bei zahlreichen behördlichen Abläufen und Vorgängen ist die Angabe der persönlichen griechischen Steuernummer erforderlich. Auch Ausländer bekommen auf Antrag ohne weiteres eine griechische Steuernummer zugeteilt, müssen dazu jedoch einen Wohnsitz  in Griechenland oder zumindest einen in Griechenland ansässigen Zustellungsberechtigten benennen.

Im Gegensatz zu Deutschland gibt es in Griechenland keine allgemeine Meldepflicht und folglich auch kein Einwohnermeldeamt. Sofern eine Bescheinigung über einen Wohnsitz in Griechenland erforderlich ist, wird diese ggf. von der zuständigen Gemeindeverwaltung erteilt.

Bankwesen in Griechenland

Grundsätzlich bedarf es keines ungewöhnlichen Aufwands, als Deutscher bei einer beliebigen Bank in Griechenland ein Konto zu eröffnen, allerdings wird inzwischen die obligatorische Identifikation bei griechischen Banken teilweise äußerst penibel gehandhabt. Über Umfang und Qualität der Leistungen griechischer Banken muss sich letztendlich jeder ein eigenes Urteil bilden. Auf jeden Fall ist wärmstens zu empfehlen, angesichts einer bevorstehenden Übersiedlung nach Griechenland nicht gleich alle Konten in Deutschland zu kündigen!

Die Griechische Nationalbank (ETE bzw. Ethnikí Trápesa tis Elládos - nicht zu verwechseln mit "Trápesa tis Elládos" = Griechische Bank) und die Griechische Agrarbank (ATE bzw. Agrotikí Trápesa tis Elládos) betreiben auch in provinziellen Gebieten zahlreiche lokale Filialen, tun sich jedoch andererseits durch mäßigen Service und unverschämte Gebühren hervor. Die übrigen Institute beschränken ihre Präsenz dagegen oft auf die jeweilige Kreisstadt oder gar nur Provinzhauptstadt.

WEB-Banking ist inzwischen auch in Griechenland etabliert, sodass sich in Kombination mit einem ebenfalls per Internet geführten Konto in Deutschland interessante Möglichkeiten ergeben. Wenn allerdings mit der Übersiedlung die Aufgabe des deutschen Wohnsitzes einhergeht, ist dies unbedingt mit der deutschen Bank abzustimmen. Falls die Hausbank nicht mitspielen will, empfiehlt sich der rechtzeitig Wechsel zu einer Bank, die ihre Dienste auch Personen mit Auslandswohnsitz anbietet.

Zu letzterem sei angeführt, dass ein Konto in Deutschland auch aus dem Ausland eröffnet werden kann, wobei sich dann jedoch die obligatorische Identitätsprüfung erheblich umständlicher als in Deutschland gestalten kann, zumal deutsche Botschaften und Konsulate die Bestätigung von Unterschrift und Identität für Kontoeröffnungen nicht mehr durchführen!

Kauf einer Wohnung / eines Hauses in Griechenland

Laut einer goldenen Regel sollte man sich vor dem Kauf einer Immobilie wenigstens ein halbes Jahr lang an dem entsprechenden Ort aufhalten. In der Praxis sind es nämlich zwei völlig verschiedene Dinge, ein Land bzw. einen Ort zu besuchen oder aber ständig dort zu leben und zu wohnen. Der zweite Grund für diese Empfehlung beruht darauf, dass die meisten Fehlkäufe durch Unkenntnis des lokalen Marktes zustande kommen. Nur vor Ort wird es möglich sein, Objekte zu überprüfen, eventuelle Vor- und Nachteile in Erfahrung zu bringen und sich nicht zuletzt auch über die reale Marktlage zu informieren: würde für ein konkretes Objekt auch ein einheimischer Käufer den von dem ausländischen Interessenten geforderten Preis zahlen? In diesem Zusammenhang sei erwähnt, dass ein Objekt in Griechenland durchaus über mehrere Makler gleichzeitig und möglicherweise sogar zu jeweils unterschiedlichen Konditionen angeboten werden kann.

Zusagen des Maklers / Verkäufers ist insbesondere dann zu misstrauen, wenn der schriftlichen Niederlegung ausgewichen wird. Am Sichersten ist es immer noch, zu kaufen, was zu sehen ist, und darauf zu bestehen, dass alle wesentlichen Details in den notariellen Vor- bzw. Kaufvertrag aufgenommen werden. Die übliche Praxis, im Vertrag anstatt des realen Kaufpreises den in der Regel niedrigeren steuerlichen Einheitswert aufzuführen, kann eventuell beiden Parteien entgegen kommen. Mogeleien bei Art und Umfang der realen (Wohn-) Fläche werden sich jedoch immer als fataler Bumerang erweisen. Weiterführende Informationen zu Kaufabwicklung und Kosten bietet die Sektion Immobilienkauf in Griechenland.

Hinweis: Abgesehen von einigen Ausnahmen besteht in Griechenland bei Abschluss eines Immobiliengeschäfts für alle beteiligten Parteien Anwaltszwang. Insbesondere ausländische Käufer sollten jedoch schon im Vorfeld eine einschlägig qualifizierte versierte griechische Anwaltskanzlei des eigenen Vertrauens einschalten - auch wenn Bauunternehmer, Makler oder Notar lieber einen ihnen möglicherweise "genehmeren" Anwalt empfehlen sollten.

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