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Subventionierte Auto - Abwrackung in Griechenland gestoppt

Die neue griechische Regierung unter Jorgos Papandreou hat das Programm bezüglich der subventionierten Abwrackung älterer Fahrzeuge mit Wirkung ab dem 02. November 2009 gestoppt. Die nachstehenden Informationen sind somit hinfällig. Für die rund 72.000 Fahrzeuge, die seit Ende September bis Anfang November regulär aus dem Verkehr gezogen und zur Verschrottung übergeben worden sind, sollen jedoch sowohl die die Subventionen für die Abwrackung als auch für eventuelle Folgekäufe wie anfänglich vorgesehen gewährt werden.

Ebenfalls wurde Ende November 2009 durch einen erneuten Ministererlass die Auszahlung der Abwrackprämie und der Subventionszahlung bei eventuellen Neukäufen modifiziert. Im Gegensatz zu den nachstehend beschriebenen anfänglichen Regelungen ist nun vorgesehen, dass die Besitzer bis zum 02. November 2009 aus dem Verkehr gezogener Fahrzeuge die Abwrackprämie bei der zuständigen Zulassungsstelle beantragen müssen. Wird nach dem behördeninternen Prüfungsverfahren die Prämie bewilligt, erhält der Antragsteller den ihm zustehenden Betrag ohne weiteres Dazutun auf sein Konto überwiesen. Dies gilt sinngemäß auch für die Beantragung der Zuzahlung im Fall eines Folgekaufs.

Wann die jeweiligen Beträge endlich zur Auszahlung kommen werden, bleibt jedoch nach wie vor unbekannt und wurde auch mit dem neuen Ministerbeschluss nicht näher definiert.

(Stand: Ende November 2009, alle Angaben ohne Gewähr)

Auto - Abwrackung und Subvention des Fahrzeugkaufs in Griechenland

Das Programm zur Subventionierung der Abwrackung alter Kraftfahrzeuge und deren Ersatz durch schadstoffarme Wagen hätte in Griechenland schon im August 2009 anlaufen sollen, verzögerte sich jedoch aufgrund ausstehender gesetzlicher Regelungen. Erst Ende September 2009 unterzeichnete Georgios Souflias, Minister für Umwelt, Flächennutzung und öffentliche Projekte (PEHODE), endlich den Ministerbeschluss, mit dem einerseits das Verfahren der Abwrackung technisch veralteter Fahrzeuge und andererseits die Auszahlung der Prämien sowohl für die Abwrackung alter als auch für den anschließenden Kauf neuer Fahrzeuge geregelt wird.

Gemäß dem beschlossenen Verfahren sind die Abwrackprämien nach Kategorie und Hubraum des jeweiligen Fahrzeuges gestaffelt. Zusätzlich wird der Kauf eines technologisch modernen Wagens (EURO4 oder EURO5) subventioniert, wenn vorher ein Altfahrzeug regulär aus dem Verkehr gezogen und verschrottet worden ist.

(Stand: Ende September 2009, alle Angaben ohne Gewähr)

Voraussetzungen für die subventionierte Abwrackung von Fahrzeugen

Die beschlossene Regelung bezieht sich auf Fahrzeuge, die bis zum 31. Dezember 2004 in Griechenland zugelassen worden sind. Nach diesem Stichtag zugelassene Fahrzeuge sind von der subventionierten Abwrackung ausgeschlossen. Andererseits wird in keinem Fall die Schadstoffklasse des Fahrzeuges berücksichtigt. Damit ergibt sich die paradoxe Situation, dass auch die Abwrackung vor 2005 zugelassener schadstoffarme Fahrzeuge subventioniert wird, während ab 2005 zugelassene Fahrzeuge (also auch ältere Gebrauchtwagen, die in Griechenland erstmalig nach dem Stichtag zugelassen wurden), grundsätzlich von dem Abwrackungsprogramm ausgeschlossen sind.

Weiter sind von dem Verfahren der subventionierten Abwrackung alle Fahrzeuge ausgeschlossen, die nicht den nachstehend angeführten Voraussetzungen entsprechen, sowie Fahrzeuge, die durch Unfall, Feuer, Brandstiftung oder Vandalismus zerstört worden sind.

Schließlich darf zum Zeitpunkt der Übergabe eines Fahrzeuges zur Verschrottung kein Eigentumsvorbehalt in den Fahrzeugpapieren vermerkt sein, anderenfalls wird das Fahrzeug zurückgewiesen.

Informationen über Einrichtungen zur Verwertung oder genehmigte Sammelstellen für Fahrzeuge können der Webseite der EDOE(Enallaktiki Diahirisi Ohimaton Ellados = Alternative Fahrzeugverwertung Griechenlands) entnommen oder telefonisch über die Nummer 210-6899039 in Erfahrung gebracht werden.

Verfahren der Abwrackung veralteter PKW und LKW bis 3,5 t

Für Personenwagen und Lastwagen mit einem zulässigen Gesamtgewicht bis 3,5 Tonnen umfasst das Verfahren der Abwrackung folgende Stadien:

1. Der Besitzer des Fahrzeuges oder sein bevollmächtigter Vertreter übergibt das Fahrzeug bei einer der 81 genehmigten Stellen zur Verschrottung und erhält eine Bescheinigung über die Übernahme des abzuwrackenden Fahrzeuges.

2. Innerhalb von 8 Tagen erteilt die Verwertungsstelle dem Fahrzeugbesitzer eine Bescheinigung über die Verschrottung des Fahrzeuges aus. Damit parallel auch die Löschung des aus dem Verkehr gezogene Fahrzeuges aus dem Register der zuständigen Zulassungsstelle erfolgt, wird eine Kopie der Verschrottungsbescheinigung zusammen mit den Kennzeichen und dem Brief des Fahrzeuges an die KFZ-Zulassungsstelle der Selbstverwaltung einer beliebigen Präfektur übermittelt.

3. Innerhalb von 3 Werktagen stellt die Kfz-Zulassungsstelle der Präfekturverwaltung maschinell eine Bescheinigung über die endgültige Löschung des Fahrzeuges aus.

4. Diese Bescheinigung über die endgültige Löschung stellt den Beleg für die Gewährung der Abwrackprämie an den Besitzer des Fahrzeuges dar, und der vorgesehene betrag wird von dem zuständigen Finanzamt ausgezahlt werden.

Schließlich ist zu betonen, dass die Bescheinigung über die Verschrottung des Fahrzeuges von einer Erklärung der Verwertungsanlage begleitet sein muss, worin bestätigt wird, dass das abzuwrackende Fahrzeug bei der Übergabe folgenden Voraussetzungen entspricht:

es ist aus eigener Kraft fahrtüchtig,

es verfügt über alle seine technischen Teile,

Chassis und Karosserie des Fahrzeuges sind vollständig,

im Fahrzeugbrief ist kein Eigentumsvorbehalt vermerkt.

Des weiteren muss das Fahrzeug bei der Übergabe regulär angemeldet und die Kraftfahrzeugsteuer bezahlt sein. Nicht reparierte Unfallschäden bleiben unberücksichtigt, sofern das Fahrzeug trotzdem fahrtüchtig ist.

Verfahren der Abwrackung veralteter LKW über 3,5 t

Für Lastwagen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von über 3,5 Tonnen umfasst das Verfahren der Abwrackung folgende Stadien:

1. Der Besitzer des Lastwagens oder sein bevollmächtigter Vertreter übergibt den abzuwrackenden LKW bei einer der Verwertungseinrichtungen und erhält die einschlägige Bescheinigung über die Übernahme des abzuwrackenden LKW durch die Verwertungsstelle. In der Übernahmebescheinigung muss eindeutig angeführt sein, dass das Fahrzeug aus eigener Kraft fahrtüchtig ist, über alle seine mechanischen Teile verfügt und Chassis und Karosserie vollständig sind.

2. Der Besitzer des Lastwagens oder sein bevollmächtigter Vertreter reicht bei der Zulassungsstelle der Selbstverwaltung einer beliebigen Präfektur die Übernahmebescheinigung zusammen mit der ausgetrennten Nummer des Fahrgestells und allen legitimierenden Unterlagen ein, damit die Löschung des LKW aus dem heimischen Register erfolgt. Daraufhin wird die entsprechende Zulassungsstelle innerhalb von 3 Werktagen maschinell die Bescheinigung über die endgültige Löschung des Lastwagens ausstellen.

3. Diese Bescheinigung über die endgültige Löschung stellt den Beleg für die Gewährung der Abwrackprämie an den Besitzer des Fahrzeuges dar, und der vorgesehene betrag wird von dem zuständigen Finanzamt ausgezahlt werden.

Finanzielle Förderung des Kaufs schadstoffarmer Fahrzeuge

Die Voraussetzungen für die Gewährung der finanziellen Förderung des Kaufs eines technologisch modernen Fahrzeuges der Schadstoffklassen EURO4 oder EURO5 sind folgende:

Es muss das wie vorstehend beschriebene Verfahren der Abwrackung befolgt worden sein.

Nach der Abwrackung und vor Gewährung der Prämie für den Neukauf muss der Kauf eines technologisch modernen Fahrzeuges erfolgt sein.

Im Fahrzeugbrief des neuen Fahrzeugs müssen die Daten des abgewrackten Fahrzeuges angeführt sein.

Der Kauf eines Fahrzeuges der Schadstoffklasse EURO4 oder EURO5 wird folglich nur subventioniert, wenn der Käufer vorher regulär ein Altfahrzeug zur Abwrackung übergeben hat.

Der zahlbare Subventionsbetrag wird den Berechtigten gegen Vorlage der entsprechenden Unterlagen von dem zuständigen Finanzamt ausgezahlt werden. Sollte allerdings eine fällige Steuerschuld bestehen, wird der Betrag der Subvention vorrangig mit dieser verrechnet.

Höhe der Prämien für Abwrackung und Kauf schadstoffarmer Wagen

Nach dem derzeitigen Stand der Dinge wird der Kauf eines Fahrzeugs der Schadstoffklasse EURO4 oder EURO5 nach erfolgter Abwrackung mit einheitlich 1.000 Euro subventioniert werden. Diese Regelung soll auch für den Kauf gebrauchter Fahrzeuge gelten, sofern sie unter die vorgenannten Abgasklassen fallen.

Die Höhe der Abwrackprämie richtet sich unabhängig von Alter und Schadstoffklasse eines Fahrzeuges einzig und allein nach dem Motorhubraum des abzuwrackenden Fahrzeuges und ergibt sich gemäß folgender Staffelung:

Motorhubraum (in ccm)Abwrackungsprämie (in Euro)
bis 900500
900 - 1.4001.000
1.400 - 2.0001.500
2.000 - 2.4001.800
über 2.4002.200

Es muss allerdings ausdrücklich darauf hingewiesen werden, dass bestimmte Punkte des vorgesehenen Verfahrens der Abwrackung und Kaufsubvention weiterer Klärung bedürfen. Sollten die bevorstehenden Parlamentswahlen im Oktober 2009 zu einem Regierungswechsel führen, wird möglicherweise sogar mit grundsätzlichen Änderungen des gesamten Rahmens der derzeitigen Regelung zu rechnen sein.

(Stand: Ende September 2009, alle Angaben ohne Gewähr)

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