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Aufenthaltsgenehmigung für EG-Bürger in Griechenland

(Stand: 2003. Alle Angaben erfolgen ohne Gewähr!)
Quelle: http://www.kep.gov.gr/


Hinweis: Die jeweiligen Antragsformulare in griechischer Sprache können zu Anschauungszwecken als PDF-Dokument heruntergeladen werden. Für die Antragsstellung vor Ort müssen jedoch evtl. unterschiedliche bzw. aktualisierte Formulare benutzt werden.

Nachfolgende Informationen zur Beantragung / Erteilung der Aufenthaltsgenehmigung beziehen sich auf EG-Bürger. Für Bürger aus Drittländern gelten zum Teil erheblich abweichende Vorschriften sowie ggf. auch Visumszwang!

Trotz "Freizügigkeit" innerhalb der Europäischen Gemeinschaft müssen Ausländer aus EG-Ländern für einen mehr als dreimonatigen Aufenthalt in Griechenland eine Aufenthaltsgenehmigung beantragen. Zuständig ist das jeweilige lokale Polizeirevier! Entgegen diesbezüglicher Verfügungen ist die alternative Abwicklung über das "Zentrum für Burgerservice" (griechisch: Kentro Exypiretisis Politon - "KEP") der jeweiligen Gemeinde bisher nicht möglich (Stand: Juni 2006).

Aufenthaltsgenehmigung für EG-Bürger zwecks Ausübung nicht lohnabhängiger Tätigkeit bzw. selbständiger Erbringung von Dienstleistungen (Präsidialdekret P.D. 525/83):

  • Das für die Einreise benutzte Reisedokument (z. B. Reisepass)
  • Dokument aus dem die Ausübung einer selbständigen Tätigkeit hervorgeht (z. B. Bescheinigung des Finanzamtes) sowie ggf. Bescheinigung über die ordnungsgemäße Versicherung bei dem zuständigen (Pflicht-) Versicherungsträger
  • Drei Passbilder
  • Antrag (83 KB)

Aufenthaltgenehmigung für EG-Bürger zwecks Ausübung lohnabhängiger Tätigkeit (Präsidialdekret P.D. 499/87):

  • Das für die Einreise benutzte Reisedokument (z. B. Reisepass)
  • Belege aus denen hervorgeht, dass der Antragsteller sowie ggf. auch die Mitglieder seiner Familie über Krankenversicherung und ausreichende finanzielle Mittel (Einkommen) verfügen (Bescheinigung des Arbeitgebers über Einstellung)
  • Drei Passbilder
  • Antrag (1669 KB)

Aufenthaltsgenehmigung für EG-Bürger, die Mitglied der Familie eines EG-Bürgers sind (Präsidialdekret P.D. 525/83, 499/87, 278/92):

  • Das für die Einreise benutzte Reisedokument (z. B. Reisepass)
  • Ein von der zuständigen Stelle des Herkunfts- oder Abstammungslands ausgestelltes Dokument welches das Verwandtschaftsverhältnis beweist (bei griechischem Ehepartner dessen Personalausweis) oder, dass der Antragsteller in diesem Land von der betreffenden Person finanziell unterhalten wird oder im selben Haushalt lebt
  • Drei Passbilder
  • Antrag (83 KB)

Aufenthaltsgenehmigung für EG-Bürger, die nicht aufgrund anderer Bestimmungen des EG-Rechts aufenthaltsberechtigt sind (Präsidialdekret P.D. 278/92):

  • Das für die Einreise benutzte Reisedokument (z. B. Reisepass)
  • Belege aus denen hervorgeht, dass der Antragsteller als ggf. auch die Mitglieder seiner Familie über Krankenversicherung und ausreichende finanzielle Mittel (Einkommen) verfügen
  • Sofern die Aufenthaltsgenehmigung zu Studienzwecken beantragt wird, ist außerdem eine Bescheinigung über die Einschreibung an einem anerkannten Lehrinstitut einzureichen.
  • Drei Passbilder
  • Antrag (84 KB)

Anmerkung: bei Beantragung der Aufenthaltsgenehmigung für EG-Bürger sind die selben Gebühren wie für die Erteilung eines Personalausweises an griechische Staatsangehörige zu entrichten. Für die Erneuerung / Verlängerung der Aufenthaltsgenehmigung werden Gebühren in Höhe von 0,23 Euro erhoben (Stand: Juni 2006).

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