| www.partnerbiz.net | Sponsored by Networks International | Powered by netService |
![]()
Nachfolgende Informationen werden ohne Anspruch auf Vollständigkeit und ohne jede Gewähr publiziert. Allgemeiner Stand: Herbst 2006, sofern nicht anders angemerkt oder eindeutig ersichtlich.![]()
Das griechische Sozialversicherungssystem ähnelt in seinen Grundzügen dem deutschen Pflichtversicherungssystem, weist jedoch auch zum Teil erhebliche Unterschiede auf. Besucher und Urlauber, die - wenn überhaupt - nur mit dem Zweig des Gesundheitswesens in Berührung kommen, mag dieses Thema nicht weiter berühren. Personengruppen wie Erwerbstätige und Übersiedler werden sich allerdings mit maßgeblichen Besonderheiten konfrontiert sehen und darauf einstellen müssen. Der Vollständigkeit halber sei darauf hingewiesen, dass Sozialhilfe nach deutschem Vorbild in Griechenland praktisch unbekannt ist.
Abgesehen von den hier nicht weiter berücksichtigten zahlreichen berufsspezifischen Kassen (wie für im öffentlichen Dienst Beschäftigte, Bankangestellte, Justizbeamte, Seeleute usw.) existieren in Griechenland die drei Hauptträger I.K.A.-E.T.A.M., O.G.A. und O.A.E.E., wobei letzter als Dachträger aus der organisatorischen Fusion der Kassen T.A.E., T.E.W.E. und T.S.A. hervorging.
Angesichts der aktuellen Verhältnisse ist die Lage aller griechischen Kassen von desolat bis katastrophal einzustufen. Indizierend sei angeführt, dass in Griechenland das summarische statistische Verhältnis von Betragszahlern zu Rentnern bei ca. 1,7 : 1 liegt (Stand: September 2006) und sich das Defizit der I.K.A. allein nur für die medikamentöse Versorgung der Versicherten bis Ende 2006 auf rund eine Milliarde Euro belaufen wird.
Hinweis: Informationen zu den jeweiligen gesundheitsbezogenen Leistungen der vorgenannten Versicherungsträger bietet der Beitrag Gesundheitswesen in Griechenland. Allgemeine Regelungen der Versicherungspflicht in Ländern der Europäischen Gemeinschaft erläutert der Artikel Sozialversicherungspflicht bei Aufnahme einer abhängigen oder selbständigen Tätigkeit im EU-Ausland.
Arbeitnehmer sind allgemein bei der I.K.A. - E.T.A.M. (Idrima Kinonikón Asfalíseon - Eniéo Tamío Asfálisis Misthotón = Anstalt für Soziale Versicherungen - Einheitskasse für Arbeitnehmer) zu versichern. Pflicht und Verantwortung für die Abführung der üblicherweise an das Einkommen gekoppelten Beiträge obliegen in der Regel dem Arbeitgeber. Unter bestimmten Voraussetzungen ist auch die freiwillige Versicherung (Selbstversicherung) bei der I.K.A. möglich.
Global entspricht die I.K.A. in etwa der deutschen A.O.K. und wird als - gemessen an der Zahl der Leistungsempfänger - größter griechischer Versicherungsträger langfristig weiterbestehen. Angesichts der desolaten finanziellen Lage des Trägers stehen jedoch weitere rigorose Leistungskürzungen und Beitragserhöhungen bevor.
Die primären Leistungszweige der I.K.A. umfassen Rentenversicherung und Krankenversicherung / Gesundheitsversorgung. Unter bestimmten Voraussetzungen fundiert ein reguläres Versicherungsverhältnis auch einen elementaren Schutz bei Arbeitslosigkeit. Sofern überhaupt ein Anspruch besteht, beläuft sich die Arbeitslosenhilfe aktuell auf pauschal rund 400 Euro / Monat und wird im Regelfall für höchstens 6 Monate pro Kalenderjahr gewährt.
Gesundheitsbezogene Leistungen werden sowohl über kasseneigene Einrichtungen als auch das staatliche Gesundheitswesen erbracht. Es sei angemerkt, dass für die Erteilung der Krankenversicherungskarte bisher wenigstens 50 Versicherungstage im laufenden Kalenderjahr erforderlich waren. Gemäß dem am 31. März 2008 verabschiedeten Gesetz zur Sanierung des griechischen Sozial- und Rentenversicherungssystems werden jedoch fortan für den Bestand des Versicherungsschutzes wenigstens 100 Versicherungstage pro Kalenderjahr beziehungsweise nebst pharmazeutischer Versorgung sogar 120 Versicherungstage pro Kalenderjahr erforderlich sein. Unter entsprechenden Voraussetzungen bleibt der Versicherungsschutz unabhängig von der Anzahl der Versicherungstage auch im darauffolgenden Kalenderjahr bestehen.
Der Anspruch über die I.K.A. versicherter Arbeitsnehmer auf Weihnachts-, Oster- und Urlaubsgeld ist gesetzlich verankert. Zu den weiteren, gegebenenfalls von der jeweiligen Versicherungszeit abhängigen Leistungen und Zuwendungen zählen unter anderem indirekte Versicherung Familienangehöriger, Kindergeld, zinslose (Bau-) Darlehen, sozialer / subventionierter Wohnungsbau sowie auch diverse Vergünstigungen, Bar- und Sachleistungen.
Für eine einkommens- bzw. beitragsbezogene reguläre Altersrente sind 10.500 Versicherungstage erforderlich; es bestehen jedoch zahlreiche Ausnahme- und Sonderregelungen. Die Mindestrente beläuft sich aktuell auf rund 400 Euro / Monat. In Deutschland erworbene Rentenansprüche können im Rahmen einschlägiger Abkommen transferiert werden. Das Verhältnis der Beitragszahler zu Rentnern der I.K.A. liegt aktuell bei 2,5 : 1 (Stand: 2005), sinkt jedoch kontinuierlich.
Selbständige Gewerbetreibende müssen sich allgemein über den Träger O.A.E.E. (Organismós Asfálisis Eléftheron Epangelmatión = Versicherungsträger der Selbständigen) versichern. Diesem erst vor einigen Jahren gegründeten Dachträger (s. Artikel 1-13 des Gesetzes N.2676/99) unterliegen die vormals eigenständigen Kassen T.E.W.E. (griechisch: T.E.B.E / Tamío Embóron ke Wiomichánon Elládos = Kasse der Gewerbetreibenden und Handwerker / Industriellen in Griechenland), T.A.E. (Tamío Asfálisis Embóron = Kasse der Kaufleute) und T.S.A. (Tamío Syntáxeon Aftokinitistón = Rentenkasse der Berufskraftfahrer), mit - grob überschlagen - insgesamt rund 800.000 Versicherten.
Wer heutzutage eine selbständige Tätigkeit in Griechenland ausübt, ist im Regelfall zur Versicherung bei der T.E.W.E. verpflichtet. Der monatliche reguläre Mindestbeitrag liegt aktuell bei ca. 300 Euro (Renten- und Krankenversicherung). Für erstmalig Versicherte (also in der Regel Existenzgründer) gilt ein anfänglich um rund 50% ermäßigter Pflichtbeitrag, der im Lauf von fünf Jahren stufenweise auf den Regelsatz steigt. Darüber hinaus kann jeder Versicherte freiwillig eine höhere Beitragsklasse wählen. Abgesehen von einer elementaren primären Gesundheitsversorgung und der indirekten Versicherung abhängiger Familienmitglieder bietet der Träger so gut wie keine weiteren Leistungen und unterhält auch keinerlei eigene Strukturen. Unter bestimmten Voraussetzungen ist auch die freiwillige Versicherung möglich.
Die medizinische Versorgung der Versicherten wird - mehr schlecht als recht - über Vertragsärzte und staatliche Einrichtungen gewährleistet. Der Krankenversicherungsschutz ist an die fristgerechte Beitragszahlung gekoppelt und erlischt, wenn der Versicherte mit den Zahlungen in Verzug gerät oder das Versicherungsverhältnis beendet wird. Die Gesundheitsversorgung der Rentner ging mit der Umstrukturierung auf die I.K.A. über.
Für eine reguläre, minimal rund 400 Euro / Monat betragende und im übrigen an die Summe der insgesamt geleisteten Zahlungen gekoppelte Altersrente sind aktuell 30 (65. Lebensjahr) bzw. 35 (60. Lebensjahr) Beitragsjahre erforderlich. Abhängig von der jeweils erforderlichen Mindestversicherungsdauer kommen u. a. bei Berufsunfähigkeit und Versorgung Hinterbliebener Sonderregelungen zum Tragen. In Deutschland erworbene Rentenansprüche werden nach wie vor nicht auf die Versicherungszeit in Griechenland bei der T.E.W.E. angerechnet.
Der Vollständigkeit halber sei angemerkt, dass der von Misswirtschaft und Uneffizienz geprägte O.A.E.E. trotz des augenscheinlich günstigen Verhältnisses der Beitragszahler zu Rentnern von aktuell knapp 1:4 (TAE 1:>6, TEWE 1:>4, TSA 1:<1 / Stand: 2005) nicht überlebensfähig ist. Die Fusion mit der I.K.A. zum 1. Januar 2007 ist inzwischen beschlossene Sache, was sich jedoch auf jeden Fall zu Lasten der Versicherten der Zweige T.A.E. und T.E.W.E. auswirken wird.
Hinweis: Bis Ende 2006 konnten sich in Orten mit weniger als 2.000 Einwohnern ansässige Gewerbetreibende von der Versicherungspflicht befreien lassen bzw. bei der OGA (= Versicherungsträger für Landwirte) versichern. Für Selbständige, die sich gemäß dieser Ausnahmeregelung bei der OGA versicherten, bleibt dieser Status bestehen. Wer jedoch ab dem 1. Januar 2007 eine selbständige Erwerbstätigkeit aufnimmt, unterliegt der regulären Versicherungspflicht.
Landwirte und Landarbeiter sowie unter bestimmten Umständen auch in kleineren Orten ansässige Selbständige können bzw. müssen sich bei der O.G.A. (Organismós Georgikón Asfalíseon = Organisation für Landwirtschaftliche Versicherungen) versichern. Die O.G.A. wurde bereits 1961 gegründet, um der in jeder Hinsicht unterprivilegierten Landbevölkerung zumindest elementare soziale Leistungen zu gewähren. Faktisch war und ist die O.G.A. allerdings kein Versicherungsträger im eigentlichen Sinn, sondern eher eine soziale Einrichtung des Staates und ein über indirekte Steuern und Abgaben finanziertes Auffangbecken für Unversicherte. Erst 1998 wurde mit dem Gesetz 1745/87 die O.G.A. um den beitragspflichtigen Zweig der sogenannten "Zusatzversicherung" erweitert. Dieser Zweig entspricht in seinem Status einem primären Versicherungsträger, muss jedoch aufgrund der geringen Pflichtbeiträge ebenfalls durch indirekte Abgaben und staatliche Zuschüsse subventioniert werden.
Der halbjährlich zu entrichtende Mindestbeitrag beträgt zur Zeit knapp 35 Euro pro Monat (Rentenkasse und Gesundheitsversorgung / Krankenkasse). Darüber hinaus kann freiwillig eine höhere Beitragsklasse bis max. ca. 90 Euro pro Monat gewählt werden. Die direkt aus dem Versicherungsverhältnis bedingten Leistungen umfassen u. a. die indirekte Versicherung von Familienmitgliedern, Weihnachts-, Oster- und Urlaubsgeld für Rentner sowie einige bescheidene Zusatzleistungen.
Gesundheitsbezogene Leistungen werden über das staatliche Gesundheitssystem erbracht. Der Versicherungsschutz erlischt, wenn mit Beginn eines Kalenderjahres nicht die Beiträge bis zum Ende des Vorjahres beglichen sind. Der Vollständigkeit halber sei angemerkt, dass zigtausend griechische Bauern und Landarbeiter nicht einmal die minimalen Pflichtbeiträge aufbringen können und andererseits die aktuell rund 50.000 versicherten Ausländer (überwiegend Albaner) wesentlich zu dem Beitragsaufkommen der O.G.A. beitragen.
Eine monatliche Altersrente ab dem 65. Lebensjahr in Höhe von aktuell etwas über 200 Euro wird gegenwärtig bei minimal 8 Beitragsjahren in der niedrigsten, sprich obligatorischen Versicherungsklasse gewährt. In Deutschland erworbene Rentenansprüche können nicht auf die Versicherungszeit bei der O.G.A. angerechnet werden. Das spektakuläre Verhältnis der Beitragszahler zu Rentnern liegt aktuell bei ca. 0,9 : 1 (Stand: 2005) - allerdings unter Einbezug der zahlreichen Empfänger von Wohlfahrtsleistungen.
An der Anzahl der Leistungsberechtigten gemessen stellt die O.G.A. den zweitgrößten griechischen Versicherungsträger sowie nach wie vor auch ein wesentliches Instrument der griechischen Sozialpolitik dar und wird unabhängig von zukünftigen Umstrukturierungen langfristig fortbestehen. Die Versicherungsbeiträge werden allerdings dynamisch steigen müssen! Aktuell wird erwogen, die Versicherungspflicht auch auf landwirtschaftliche Saisonarbeiter zu erweitern: diese würden praktisch zwar niemals einen realen Rentenanspruch erwerben können, jedoch auf jeden Fall zur Minderung des Defizits beitragen müssen ... .
![]()
Powered by netService