Die in deutschen Massenmedien recht spärliche Berichterstattung aus und über Griechenland konzentriert sich in der Regel auf Schlagzeilen-Ereignisse. Die kleinen Alltagsnachrichten bleiben dagegen sogar auf einschlägig orientierten Webseiten weitgehend unberücksichtigt. Das hier geführte Griechenland-Blog ist deswegen vorrangig "sekundären" Meldungen gewidmet. Zugunsten der Übersichtlichkeit werden die Beiträge jeden Monat archiviert.
Hinweis: Alle Angaben, Berichte und Informationen werden ohne Anspruch auf Richtigkeit und Vollständigkeit und ohne jegliche Gewähr publiziert und können subjektive Ansichten und Einstellungen reflektieren.
Es ist inzwischen offenbar, dass der griechische Haushaltsplan für das Jahr 2008 weniger wert ist als das Papier, auf dem er geschrieben wurde. Somit sah sich die Regierung wieder einmal gezwungen, "außerordentliche Maßnahmen" zu ergreifen – was in Griechenland grundsätzlich immer Erhöhung bestehender und Einführung neuer Steuern bedeutet.
G. Alogoskoufis
Das neue "Sparpaket" des derzeitigen Ministers für Wirtschaft und Finanzen, Georgios Alogoskoufis, wird den Helenen unter anderem wieder einmal harsche Erhöhungen diverser Verbrauchssteuern, der Mineralölsteuer, der KFZ-Steuer (20% !!) und einer Reihe weiterer direkter und indirekter Abgaben bescheren.
Was allerdings im übrigen als "Erweiterung der Besteuerungsbasis" schöngeredet werden sollte, entpuppt sich in Wahrheit als die Einführung einer Kopfsteuer für Selbständige und Freiberufler, aber auch für bestimmte Gruppen von Arbeitnehmern und sogar Rentnern. Trotz schwerster verfassungsrechtlicher Bedenken wurde die selektive Streichung des für Selbständige und Gewerbetreibende bisher bei 10.500 Euro liegenden Jahreseinkommensfreibetrages angekündigt, und zwar rückwirkend ab Anfang 2008. Dies bedeutet, dass die betroffenen Personen ab dem ersten Euro mit einer Einkommenssteuer in Höhe von 10% besteuert werden und bei Jahreseinkommen ab 10.500 Euro dann in die progressive Einkommensbesteuerung geraten, während für Beamte, Angestellte, Arbeitnehmer usw. weiterhin ein Freibetrag von wenigstens 12.000 Euro jährlich gilt.
Entgegen des beabsichtigten Anscheins sind von dieser Kopfsteuer allerdings nicht nur die in Griechenland von Seite des Staates per Definition als Betrüger angesehenen Selbständigen und Freiberufler betroffen. Vielmehr werden unter anderem auch Hunderttausende kleiner Landwirte, nebentätig Gewerbetreibender, Rentner mit Minirenten aus Mieteinnahmen und nicht zuletzt auch das Heer der offiziell geduldeten Scheinselbständigen erbarmungslos besteuert werden, auch wenn ihre realen Einkommen sogar unter der absoluten Armutsgrenze liegen.
10.09.2008
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