Das griechische Gesetz unterscheidet zwischen zwei Arten von Gesellschaften, nämlich denen, bei welchen die Gesellschafter oder zumindest einer von Ihnen persönlich und unbeschränkt (also ggf. mit dem gesamten privaten Vermögen) für die Verpflichtungen der Gesellschaft haften, und solchen mit beschränkter Haftung, die sich im Regelfall auf das Gesellschaftskapital beschränkt. Verständlicherweise bevorzugen mittlere und größere Unternehmen die Gründung eines Unternehmens mit beschränkter Haftung, um das Risiko ihrer Investition kalkulierbar und in überschaubaren Grenzen zu halten.
(Stand: Anfang 2011 oder wie ersichtlich - alle Angaben ohne Gewähr)
Hinweis: Einige der nachstehenden Angaben treffen inzwischen nur noch bedingt zu, da seit Anfang April 2011 die Gesellschaftsgründung in Griechenland über One-Stop-Shops erfolgt.
Weiter sei angemerkt, dass gemäß einer Anfang Mai 2013 eingebrachten Novelle des Entwicklungsministeriums die Gründung einer griechischen GmbH (EPE) fortan keinerlei Mindestkapital mehr erfordert.
Eine einfache Gesellschaft mit beschränkter Haftung (griechisch: Eteria Periorismenis Efthynis - EPE) lässt sich relativ schnell errichten. Gemäß der aktuellen Gesetzgebung ist ein Gesellschaftskapital von nur noch 2.400 Euro erforderlich (anstatt bis Ende 2012 noch 4.500 Euro und vormals 18.000 Euro), und die Gründung einer solchen Gesellschaft kann in maximal zwei Wochen zum Abschluss gebracht werden. Ähnlich wie in Deutschland ist auch in Griechenland die Gründung einer "Einpersonen-GmbH" (griechisch: Monoprosopi Eteria Periorismenis Efthynis - MEPE) möglich. Die Gründung einer Aktiengesellschaft (griechisch: Anonymi Eteria - AE, allgemein auch als SA = "Societe Anonyme" bekannt) bedingt dagegen ein Stammkapital von aktuell wenigstens 24.000 Euro (vormals 60.000 Euro) und nimmt etwa drei bis vier Wochen in Anspruch.
Für die Gründung einer Kommanditgesellschaft (griechisch: Eterorythmi Eteria - EE) oder einer Offenen Handelsgesellschaft (griechisch: Omorrythmi Eteria - OE) ist kein gesetzliches Mindestkapital erforderlich. Beide Gesellschaften können ohne notarielle Beurkundung und Anwaltszwang allein auf Basis einer privatrechtlichen Vereinbarung gegründet werden.
2012 wurde in Griechenland mit Gesetz 4072/2012 eine weitere Gesellschaftsform, nämlich die Private Kapitalgesellschaft (griechisch: Idiotiki Kefaleouchi Etairia - IKE) eingeführt. Die Charakteristika dieser neuen Gesellschaftsform entsprechen im Wesentlichen den Merkmalen der griechischen Kapitalgesellschaften GmbH (EPE) und AG (AE). Zur Gründung einer IKE bedarf es jedoch nur eines Mindestkapitals von lediglich 1 Euro, außerdem ist auch die Gründung einer Ein-Personen-IΚΕ möglich.
Die Gründung einer IKE bedarf grundsätzlich keiner notariellen Beurkundung und ist im Rahmen des "One-Stop-Shop-Verfahrens" gemäß Gesetz 3853/2010 relativ einfach und in der Praxis innerhalb von 3 - 4 Tagen möglich. Steuerlich wird die Private Kapitalgesellschaft (IKE) wie eine griechische GmbH (EPE) behandelt.
Welche Gesellschaftsform im Einzelfall die vorteilhaftere ist, hängt letztendlich immer von den speziellen Umständen und Interessen ab. Zur Vermeidung möglicherweise fataler Fehlentscheidungen sollte deshalb bereits im Vorfeld einer geplanten Gesellschaftsgründung auf jeden Fall eine wirtschaftsrechtlich ausgerichtete Anwaltskanzlei oder / und Steuerkanzlei in Griechenland eingeschaltet werden.
Obwohl Griechenland keinesfalls als Steuerparadies eingestuft werden kann, unterliegen Gesellschaften einer relativ moderaten Besteuerung. Das steuerpflichtige Einkommen der Kapitalgesellschaften (EPE und AE) des Jahres 2012 wird mit einem einheitlichen Steuersatz von 20% besteuert. Ab 2013 kommt auf nicht ausgeschüttete Gewinne ein auf 26% erhöhter Steuersatz zur Anwendung, während die Besteuerung ausgeschütteter Dividenden auf 10% gesenkt wird. (Stand: Januar 2013)
Auf das Steuerpflichtige Einkommen der Personengesellschaften (EE und OE) des Jahres 2012 kommt ebenfalls ein einheitlicher Steuersatz von 20% zur Anwendung. Ab 2013 kommt auf Personengesellschaften mit Büchern der Kategorie B (einfache Buchführung) ein Satz von 26% für Einkommen bis 50.000 Euro und ein Satz von 33% auf den Betrag von 50.000 Euro übersteigende Einkommen zur Anwendung, während für Personengesellschaft mit Büchern der Kategorie C (doppelte Buchführung) auf das gesamte einkommensteuerpflichtige Einkommen ein Steuersatz von 26% zur Anwendung kommt. (Stand: Januar 2013)
Der reguläre Mehrwertsteuersatz beträgt derzeit in Griechenland sowohl für Waren als auch Dienstleistungen 23%. Ermäßigte Mehrwertsteuersätze kommen auf bestimmte Warengruppen (wie beispielsweise Nahrungsmittel) und Dienstleistungen sowie in bestimmten geographischen Gebieten (Inseln) zur Anwendung. (Stand: Januar 2013)
Abschließend sei erwähnt, dass im Rahmen der derzeitigen Wirtschaftspolitik bei Unternehmensgründungen und Investitionen in Griechenland zum Teil erhebliche Fördermittel in Anspruch genommen werden können. Die Ausarbeitung einer steueroptimierten Investitions- und Unternehmensstrategie sollte deshalb auch unter diesem Aspekt in enger Kooperation mit einer versierten Steuerkanzlei in Griechenland angegangen werden.
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