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(Stand: Mai 2008. Alle Angaben erfolgen ohne Gewähr!)
Wie überall im Ausland kann auch in Griechenland die Unkenntnis diverser Besonderheiten unversehens zu Ärger und Problemen führen. Der nachstehende Beitrag führt markante Punkte auf, bietet eine Liste wichtiger Telefonnummern und informiert über die aktuellen Beförderungstarife der Taxi in Griechenland; letzteres, weil griechische Taxifahrer Touristen häufig als Freiwild betrachten und gnadenlos abzocken.
Einreise: Deutsche Staatsbürger können mit gültigem Personalausweis oder Reisepass einreisen. Kinderausweise werden auch ohne Foto anerkannt. Übersteigt die Aufenthaltsdauer 3 Monate, muss (rechtzeitig) eine polizeiliche Aufenthaltsgenehmigung beantragt werden.
Fahrzeuge: Für (Kraft-) Fahrzeuge ist die "grüne Versicherungskarte" erforderlich, nicht zuletzt weil bei Verkehrskontrollen in der Regel ein (in Griechenland obligatorischer!) Versicherungsnachweis verlangt wird. Gegebenenfalls ist ein zusätzlicher Schutzbrief zu empfehlen.
Kfz-Haftpflichtversicherung: In Griechenland gelten nach wie vor sehr niedrige Mindestdeckungssummen der Kfz-Haftpflichtversicherung, nämlich 500.000 Euro für Personenschäden und 100.000 Euro für Sachschäden - und zwar nicht etwa pro Geschädigten, sondern jeweils insgesamt pro Schadensfall!
Bargeld: An den Automaten der meisten griechischen Banken kann mit EC-Karten Geld abgehoben werden. Auch "Plastikgeld" erfreut sich zunehmender Beliebtheit, allerdings muss in provinziellen Gebieten mit geringer Akzeptanz von Kreditkarten gerechnet werden.
In Notfällen ist es möglich, per "Western Union Money Transfer" innerhalb weniger Stunden Bargeld von Deutschland nach Griechenland zu überweisen. Die Einzahlung kann bei Filialen der Postbank (Hotline: 0180 3040600) und der ReiseBank AG (Hotline: 0180 5225822) unter Angabe von Name und Aufenthaltsort des Empfängers erfolgen. Die Auszahlung in Griechenland ist über eine beliebige Stelle der "Western Union" möglich.
Sicherheit: Trick-, Taschen- und sonstige Diebstähle sowie Betrügereien jeder Art bis hin zu bewaffneten Raubüberfällen gehören inzwischen auch in Griechenland zur Tagesordnung. Vorsicht ist insbesondere (jedoch nicht ausschließlich) in öffentlichen Beförderungsmitteln geboten.
Steuerfahndung: Wenn nach dem Verlassen eines Geschäftes plötzlich zwei, drei Personen Einblick in Taschen und Tüten verlangen, handelt es sich in der Regel nicht um Taschendiebe, sondern um Steuerfahnder. Wer für gekaufte Waren keine Quittung (Kassenzettel) verlangt bzw. vorweisen kann, macht sich in Griechenland der Steuerhinterziehung mitschuldig. Dies wird mit einer Geldstrafe in Höhe von 50% des Warenwertes bzw. minimal 15 Euro bis maximal 300 Euro geahndet!
Drogen: In Griechenland werden Besitz, Einfuhr, Erwerb und Weitergabe selbst geringster Mengen von Drogen und als solche eingestufter Substanzen mit drakonischen Freiheitsstrafen geahndet. Für "bedenkliche" Medikamente wie beispielsweise Schmerz- und Beruhigungsmittel sollte gegebenenfalls ein Nachweis (Rezept) mitgeführt werden.
Gemäß einer im Dezember 2008 verabschiedeten gesetzlichen Regelung können unabhängig vom Grad bis zu 1,5 Gramm Heroin / Kokain, 2,5 Gramm Haschisch oder 20 Gramm Marihuana als für den Eigenbedarf eines Drogenkonsumenten vorgesehene Menge angesehen werden, außer das Gericht entscheidet anders. Inhaber größerer Mengen werden dagegen folglich automatisch als Drogenhändler eingestuft.
Waffen: Besitz und Gebrauch von Hieb-, Stich- und Schusswaffen sowie sogar Verteidigungssprays werden strafrechtlich verfolgt, auch wenn diese in Deutschland frei verkäuflich sind. Selbst ein simples Küchenmesser kann gegebenenfalls für eine erkleckliche (Haft-) Strafe gut sein.
Antike und archäologische Gegenstände: Erwerb und Ausfuhr von Antiquitäten sind nur mit Genehmigung des Kulturministeriums zulässig. Beschädigung, Diebstahl, illegale Ausgrabung, Entfernung, unerlaubter Besitz und ungenehmigte Ausfuhr archäologischer Fundstücke werden je nach Schwere der Tat mit hohen (Haft-) Strafen geahndet.
Fotografieren: Das Fotografieren militärischer und wichtiger ziviler Anlagen ist verboten. Dazu gehören z. B. Flughäfen, Häfen und allgemein jede Art sicherheitsrelevanter Einrichtungen; im Extremfall auch ein falsch geparkter Streifenwagen ... .
Exekutive: Selbst nichtige Anlässe führen in Griechenland schnell zu Vorführung, Festnahme oder sogar Inhaftierung, wobei nicht immer zimperlich verfahren wird. Widerspruch gegen Anweisungen griechischer Sicherheitskräfte jeder Couleur kann ungeahnte Reaktionen auslösen; wenn überhaupt, bringt bestenfalls distanzierte Höflichkeit weiter.

Empfehlung: Besuchen Sie auch die Seite Informationen und Tipps für Besuch und Urlaub in Griechenland.
Hinweis: Deutsche Mobiltelefone müssen zur Benutzung in Griechenland für das europäische Ausland freigeschaltet sein ("Roaming").
| Vorwahl nach Deutschland | +49 + deutsche Vorwahl ohne 0 |
| R-Gespräche nach Deutschland | 00 800 4911 Deutschland-Direkt |
| Allgemeiner Notruf (Polizei) | 100 |
| Touristenpolizei Athen | 171 |
| Rettungsdienst/Ambulanz | 166 |
| Allgemeine Telefonauskunft OTE | 11888 (ca. 0,40 € / Anruf) |
| Lufthansa (Niederlassung Athen) | +030 210 6175 200 |
| Olympic Airways (Athen) | +030 210 9666 666 |
| Aegean Airlines (Kundenbetreuung) | +030 210 9988 434 |
| Hapag Lloyd (Flughafen Athen) | +030 210 3530 170 |
| LTU (Flughafen Athen) | +030 210 3531 242 |
| ADAC (Niederlassung Athen) | +030 210 9601 266 |
Sperrung von EC- und Kreditkarten (24-Stunden-Service): | |
| EC-Karten | +49 69 74 09 87 |
| Eurocard / Mastercard | +49 69 79 33 19 10 |
| Visa-Card | +49 69-66 30 53 33 |
| American Express | +49 69-69-97 97 10 00 |
Deutsche Botschaft in Athen | |
| Nächste U-Bahn-Haltestelle: | Evangelismos |
| Geschäftszeiten | Mo. - Fr. 09:00 - 12:00 Uhr |
| Telefon | +30 210 7285 111 |
| Telefax (Konsularabteilung) | +30 210 7285 335 |
| Hotline (Konsularangelegenheiten) | +030 210 7285 214 |
| Mobil | +30 693 2338153 (deutsch) +30 693 2338152 (griech. + deu.) |
| boathens@compulink.gr | |
| Internet | www.athen.diplo.de |
Deutsches Generalkonsulat Thessaloniki | |
| Geschäftszeiten | Mo. - Fr. 09:00 - 12:00 Uhr |
| Telefon | +30 2310 251120 +30 2310 251130 |
| Mobil | +30 694 4227206 (deutsch) +30 694 6063747 (griech. + deu.) |
| Telefax | +30 2310 240393 |
| Bereitschaftsdienst für Notfalle | +30 6944 227206 |
| gkthessaloniki@internet.gr | |
| Internet | www.thessaloniki.diplo.de |
Hinweis: Informationen zu Telefongebühren und Internetzugang bietet der Beitrag Telefonieren und Internetzugang in Griechenland.
Der Beförderungstarif der griechischen Taxi unterliegt nach wie vor der staatlichen Preiskontrolle. Die nachstehend benannten Preise gelten für reguläre Taxi. Für die "Agoräon" (= Taxi mit provinziellen Standorten) gelten zum Teil abweichende Tarife, jedoch auch Beschränkungen bezüglich der Aufnahme von Fahrgästen. So darf beispielsweise ein "Agoräon" außerhalb des Standortbereichs keine "Laufkundschaft" aufnehmen und an Flughäfen nur auf (schriftliche) Bestellung erscheinen um Fahrgäste abzuholen.
Die nachstehenden Taxi-Tarife traten jeweils am 01.03.2007, 19.05.2008, 01.05.2009 und 01.11.2009 in Kraft. Im Jahr 2009 blieben die pauschalen Gebühren und Zuschläge konstant, dafür wurden die Kilometergebühr rigoros erhöht. Für Vorbestellungen liegt es fortan im Ermessen der Unternehmer / Fahrer, einen Betrag ab 3 bis maximal 5 Euro zu verlangen.
(Preise in Euro. Stand: Mai 2008 / ohne Gewähr!)![]()
| 2007 | 2008 | 2009 | ||
| Grundgebühr ("Flagge") | 1,00 | 1,05 | 1,06 | 1,06 |
| Mindestentgelt (Athen + Thessaloniki) | 2,65 | 2,80 | 2,80 | 2,80 |
| Mindestentgelt (übrige Gebiete) | 2,85 | 3,00 | 3,00 | 3,00 |
| Ruf per Telefon- / Funkrufzentrale | 1,60 | 1,70 | 1,70 | 1,70 |
| Vorbestellung (Rendezvous) | 2,65 | 2,80 | 3 - 5 | 3 - 5 |
| Wartezeit, je Stunde | 8,50 | 9,60 | 9,60 | 9,60 |
| Einfacher Tarif (/km) | 0,34 | 0,36 | 0,48 | 0,60 |
| Doppelter Tarif (/km) * | 0,64 | 0,68 | 0,84 | 1,05 |
| Flughafenzuschlag 'El. Venizelou' (Athen) | 3,20 | 3,40 | 3,40 | 3,40 |
| Flughafenzuschlag 'Makedonia' (Thes/niki) | 2,65 | 2,80 | 2,80 | 2,80 |
| Flughafenzuschlag (übrige Flughäfen) | 2,15 | 2,30 | 2,30 | 2,30 |
| Hafen-, Eisenbahn- & Busbahnhofzuschlag | 0,86 | 0,95 | 0,95 | 0,95 |
| Gepäck, pro Stück über 10kg | 0,33 | 0,36 | 0,36 | 0,36 |
| Weihnachtsgeschenk ** | 1,00 | 1,00 | 1,00 | 1,00 |
* Der doppelte Tarif wird von 24.00 - 5.00 Uhr sowie für einfache Fahrten über den lokalen Nahbereich hinaus erhoben! Mautgebühren und sonstige Straßengebühren gehen zu Lasten des Fahrgasts. In einigen Gebieten (Inseln) gelten für alle Fahrten pauschale Festpreise.
** Zu Weihnachten und Ostern muss dem Fahrer ein "Geschenk" gezahlt werden, wobei Höhe und Erhebungszeitraum jeweils kurz vor den Feiertagen per Erlass bestimmt und publiziert werden. Für 2009/2010 wurde das obligatorische Weihnachts-Bakschisch auf 1,00 Euro festgelegt und wird vom 18. Dezember 2009 bis zum 07. Januar 2010 grundsätzlich auf jede Fahrt aufgeschlagen. Obwohl sich schon seit geraumer Zeit die EU-Kommission mit dem verwerflichen Treiben beschäftigt, ist nach wie vor kein Ende dieser missbräuchlichen Praxis in Sicht.
Hinweis: der einfache Tarif soll ab November 2009 auf 0,60 Euro und ab Mai 2010 auf 0,72 Euro steigen. Der doppelte Tarif soll ab November 2009 auf 1,05 Euro und ab Mai 2010 auf 1,20 Euro steigen.
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