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Neues Rechnungsformular der Elektrizitätsgesellschaft in Griechenland

(Stand: November 2012, alle Angaben ohne Gewähr!)

Seit Herbst 2012 verwendet die öffentliche Elektrizitätsgesellschaft (DEI) in Griechenland aus Kostengründen ein nur noch einseitiges und beidseitig bedrucktes Rechnungsformular, das sich in einigen Punkten von dem bisher zweiseitigen alten Rechnungsformular der DEI unterscheidet.

Die nachstehenden Darstellungen und Erläuterungen beziehen sich auf eine typische Stromrechnung für private Haushalte. Zur leichteren Gegenüberstellung und Zuordnung der einzelnen Punkte kann das Gesamtabbild der Stromrechnung auch in Form eines einzigen Bild-Datei in einem separaten Browser-Fenster dargestellt oder / und heruntergeladen werden: stromrechnung-dei-neu-1000x695.gif (ca. 200 kB).
(Quelle: Kundenportal der DEI - Ο λογαριασμός σας)

Erläuterung einer typischen griechischen Stromrechnung

Stromrechnung der DEI in Griechenland

1. Anschrift der Geschäftsstelle der DEI, in deren Zuständigkeitsgebiet Ihre Immobilie liegt.

2. Telefonnummern zur Kontaktaufnahme:

Πληροφορίες (Auskunft): für Auskünfte bezüglich Ihrer Rechnung

Βλάβες (Störungsstelle): für Probleme mit der Stromversorgung (Störungen)

Καταμέτρηση (Messung): für Themen der Verbrauchserfassung Ihres Anschlusses

3. Κωδικός Ηλεκτρονικής Πληρωμής (Kode für elektronische Zahlungen): Ist für die Begleichung der Rechnung mittels Bankautomaten (ATM), phone-banking und e-banking erforderlich.

4. ΣΥΝΟΛΙΚΟ ΠΟΣΟ ΠΛΗΡΩΜΗΣ (Zahlbarer Gesamtbetrag): Die Summe aller Belastungen, die mittels der Stromrechnung erfolgen, sowie ebenfalls ein eventuell unbeglichener vorheriger Betrag.

ΛΗΞΗ ΠΡΟΘΕΣΜΙΑΣ ΠΛΗΡΩΜΗΣ (Ende der Zahlungsfrist): Fälligkeitsdatum der Rechnung.

5. Τιμολόγιο (Tarif): Art des bereitgestellten Tarifs (z. B. Γ1 Haushaltsnutzung, Γ1Ν Haushaltsnutzung / Nachtstrom, Γ21 Allgemeine Nutzung usw.) gemäß dem von Ihnen abgeschlossenen Vertrag.

6. Περίοδος Κατανάλωση (Verbrauchszeitraum): Der Zeitraum. für den die gegenwärtige Rechnung gestellt wird. Darunter erscheint die genaue Anzahl der Tage der Verbrauchsperiode.

7. Κατανάλωση Ηλεκτρικού Ρεύματος (Stromverbrauch): Summe der Energie, die in der konkreten Verbrauchsperiode konsumiert wurde.

8. Α/Α Λογαριασμού (Lfd. Nr. der Rechnung): Nummer und Datum der Rechnung; sie stellen eine Steuerunterlage dar.

9. Προκαταβολή (Anzahlungsbetrag): Der Anzahlungsbetrag (Kaution), den Sie bei Abschluss des Strombelieferungsvertrags entrichtet haben und der für einphasige Versorgungsanschlüsse auf Basis der Quadratmeter der Immobilie oder für Drehstromversorgung auf Basis der vereinbarten Leistung bestimmt wird.

Die Anzahlung wird zur Deckung eines Teils des Wertes des an den Kunden verkauften Stroms entrichtet, der aus technischen Gründen wie z. B. Zählerablesung, Ausstellung und Zustellung der Rechnung, Zahlungsfrist usw. sehr viel später nach der tatsächlichen Verbrauchsperiode eingenommen wird. Der Betrag der Anzahlung auf den Verbrauch soll ungefähr so hoch sein wie der Wert des Stroms, den der Kunde vermutlich zwischen zwei aufeinanderfolgenden Abrechnungen verbrauchen wird.

Der Betrag Ihrer Anzahlung wird Ihnen zinslos mit der Endabrechnung zurück gezahlt (verrechnet), die Sie erhalten, wenn Sie den Strombelieferungs-Vertrag mit der DEI lösen.

Stromrechnung der DEI in Griechenland

10. Art der Rechnung:

ΕΚΚΑΘΑΡΙΣΤΙΚΟΣ (Endabrechnung): Rechnung, welche die gesamte Verbrauchsperiode (4 Monate oder 1 Monat) umfasst, für welche der Zählerstand erfasst wurde, reduziert um den Betrag, der Ihnen bereits mit der Zwischenrechnung (ΕΝΑΝΤΙ) als Abschlagzahlung auf den Wert des Stroms (ΑΞΙΑ ΡΕΥΜΑΤΟΣ ΕΝΑΝΤΙ) in Rechnung gestellt wurde.

ΕΝΑΝΤΙ (Zwischenrechnung): Rechnung, deren Höhe auf Basis der Verlaufsdaten des Kunden wie dem Verbrauch in der entsprechenden Periode eines Vorjahres und dem Verbrauchsprofil des laufenden Jahres ermittelt wird. Der von dem Kunden mit der Zwischenrechnung entrichtete Betrag wird bei Ausstellung der nächsten Endabrechnung verrechnet.

11. Vor- und Nachname des Vertragskunden und die Anschrift, an welche die Rechnungen geschickt werden. Falls Sie die berücksichtigte Immobilie nutzen, die Stromrechnung jedoch nicht auf Ihren Namen lautet, können Sie in einer beliebigen unserer Geschäftsstellen unter Vorlage Ihres Personalausweises einfach einen neuen Vertrag auf Ihren Namen unterzeichnen.

12. Ο ΛΟΓΑΡΙΑΣΜΟΣ ΑΦΟΡΑ ΣΤΟ ΑΚΙΝΗΤΟ (Die Rechnung bezieht sich auf die Immobilie): Anschrift der Immobilie, die über den konkreten Anschluss mit elektrischem Strom versorgt wird.

13. Αριθμός Παροχής (Anschlussnummer): Die Nummer des Versorgungsanschlusses ist für jede Immobilie einzigartig. Zu Ihrer schnelleren Bedienung bei jeder Kommunikation mit der DEI muss Ihnen die Nummer des Versorgungsanschlusses der Immobilie bekannt sein, auf die Sie sich beziehen.

14. Ο λογαριασμός σας συνοπτικά (Ihre Rechnung zusammengefasst): Zusammenfassung aller Posten der Rechnung; eine detaillierte Aufschlüsselung erfolgt unter der letzten Abbildung weiter unten.

15. Χρέωση Προμήθεια Ρεύματος: Rechnungsstellung für den gelieferten elektrischen Strom (nur auf Endabrechnungen, bei Zwischenrechnungen bleibt dieses Feld leer).

16. Ρυθμιζόμες Χρεώσεις: Regulierte Belastungen.

17. Έναντι Πίστωση / Χρέωση: Abschlagsbelastung / -gutschrift.

18. Λοιπές Χρεώσεις / Πιστώσεις: sonstige Belastungen / Gutschriften.

19. ΦΠΑ: Mehrwertsteuer.

20. Χρεώσεις Δήμου & ΕΡΤ: Kommunalbelastungen & Rundfunkgebühren.

Ε.Ε.Τ.Η.Δ.Ε: Einheitliche Sonderabgabe auf elektrifizierte Flächen.

Προηγούμενο Ανεξόφλητο Ποσό: unbeglichener Betrag aus vorherigen Rechnungen.

 

Stromrechnung der DEI in Griechenland

21. Ενδείξεις Μετρητή (Zählerstände): In dieser Tabelle werden abgelesene Zählerstände aufgelistet.

Stromrechnung der DEI in Griechenland

Ο λογαριασμός σας αναλυτικά - Detaillierte Rechnungsstellung

15. ΧΡΕΩΣΗ ΠΡΟΜΗΘΕΙΑΣ ΡΕΥΜΑΤΟΣ (Strombelieferungskosten): In diesem Feld erfolgt die Berechnung des Wertes des elektrischen Strom auf Basis der konsumierten Energie und der geltenden Preisliste; darin enthalten sind also die Kosten und übrigen Belastungen für die Erzeugung der elektrischen Energie und ihrer Lieferung an die Kunden, nebst Grundgebühr (ΠΑΓΙΑ ΧΡΕΩΣΗ).

Hinweis: Die Rechnungsstellung für den elektrischen Strom erfolgt nur auf Endabrechnungen, bei Zwischenrechnungen bleibt das Feld leer.

16. ΡΥΘΜΙΖΟΜΕΝΕΣ ΧΡΕΩΣΕΙΣ (Regulierte Belastungen): Aufschlüsselung der Belastungen, die für alle Kunden zur Anwendung kommen, die - unabhängig von ihrem gewählten Lieferanten elektrischer Energie - das griechische Elektrizitätssystem nutzen (regulierte Belastungen). Diese Belastungen beziehen sich auf

a) ΕΛΛΗΝΙΚΟ ΣΥΣΤΗΜΑ ΜΕΤΑΦΟΡΑΣ Η/Ε: Nutzung des Netzes für den Transport elektrischer Energie,

b) ΕΛΛΗΝΙΚΟ ΣΥΣΤΗΜΑ ΔΙΑΝΟΜΗΣ Η/Ε: Nutzung des Netzes für die Verteilung elektrischer Energie,

c) ΥΠΗΡΕΣΙΕΣ ΚΟΙΝΗΣ ΟΦΕΛΕΙΑΣ: gemeinnützige Dienstleistungen und

d) ΕΙΔ. ΤΕΛ. ΜΕΙΩΣΗΣ ΕΚΠΟΜΠΩΝ ΑΕΡΙΩΝ ΡΥΠΩΝ: Sonderabgabe zur Reduzierung der Emissionen (ETMEAR), die zur Entwicklung der "grünen" Energievorgesehen ist.

e) ΛΟΙΠΕΣ ΧΡΕΩΣΕΙΣ: sonstige Belastungen.

Die Analyse dieser Belastungen erscheint nur auf auf den Endabrechnungen und nicht auf den Zwischenabrechnungen.

17. ΜΕΙΟΝ ΑΞΙΑ ΡΕΥΜ. ΕΝΑΝΤΙ: Verrechnung der Abschlagzahlung aus der vorherigen Zwischenrechnung.

18. ΓΙΑ ΤΟ ΗΛΕΚΤΡΙΚΟ ΡΕΥΜΑ ΠΛΗΡΩΝΕΤΕ (für den elektrischen Strom zahlen Sie): Hier erscheint der Netto-Betrag, der sich auf die konsumierte elektrische Energie nebst den einschlägigen Nebenbelastungen, Abgaben, Verrechnungen usw. bezieht. Darin enthalten sind alle Belastungen und Gutschriften, die sich A) abgesehen von der Rechnungsstellung für die konsumierte Energie, der regulierten Belastung und der erhobenen Abschlagzahlung auf den elektrischen Strom und B) die Belastungen beziehen, welche an den Staat abgeführt werden, wie:

A) BELASTUNGEN UND GUTSCHRIFTEN IN BEZUG AUF DEN ELEKTRISCHEN STROM

a) Belastungen und Gutschriften aus dem Verkauf aus photovoltaischen Systemen erzeugter Energie,

b) Abrundungsbeträge,

c) Belastungen für Arbeiten an dem Netz (z. B. Zählerüberprüfung, Anschluss-Umverlegung, Durchschmelzen der Sicherung u. a.).

B) AN DEN STAAT ABGEFÜHRTE BELASTUNGEN UND GUTSCHRIFTEN

a) "ΕΦΚ / EFK (Gesetz N. 3336/05)": Sonderverbrausteuer, welche die DEI zusammen mit den Stromrechnungen erhebt und an den Staat abführt. Mit der EFK werden alle Verbraucher belastet, unabhängig von dem gewählten Lieferanten elektrischer Energie. Die EFK wird nur auf den Endabrechnungen erhoben und auf den Verbrauch erhoben.

b) "ΕΙΔ. ΤΕΛΟΣ / SONDERGEBÜHR 5 ‰ (Gesetz N. 2093/92)": Sondergebühr von 5 ‰, welche die DEI zusammen mit den Stromrechnungen einzieht und an den Staat abführt. Die Belastung für die SONDERGEBÜHR 5 ‰ wird auf den um den um die Verbrauchssondersteuer erhöhten Wert des Stromverbrauch erhoben.

19. ΦΠΑ (MwSt): Endbetrag der MwSt., die Sie für den elektrischen Strom bezahlen. Es sei angemerkt, dass die MwSt. auch auf die EFK erhoben wird. Nicht erhoben wird die MwSt. auf die SONDERGEBÜHR 5 ‰ und Abrundungen.

Belastungen zu Gunsten Dritter

In den Endbetrag der Stromrechnung fließen schließlich noch diverse Belastungen und Abgaben zu Gunsten Dritter ein, deren Summe in der Rechnungsübersicht unter Punkt 20 erscheint (siehe weiter oben).

ΔΗΜΟΥ - Abgaben an Gemeinde / Kommune

a) ΔΤ (= Gemeindesteuer):

(qm der Immobilie) x (Faktor Δ.Τ) x (Rechnungstage)

365 Tage

b) ΔΦ (= öffentliche Beleuchtung):

(qm der Immobilie) x (Faktor Δ.Φ.) x (Rechnungstage)

365 Tage

c) ΤΑΠ (= Gemeindesteuer auf Immobilien):

(qm Immob.) x (Zonenpreis) x (Altersfaktor) x (ΤΑΠ-Satz) x (Rechnungstage)

365 Tage

Der Altersfaktor ergibt sich nach dem folgenden Schlüssel:

WohnimmobilienGewerbeimmobilien
Alter (Jahre)FaktorAlter (Jahre)Faktor
1 - 50,901 - 50,95
6 - 100,806 - 100,90
11 - 150,7511 - 150,85
16 - 200,7016 und mehr0,80
21 - 250,65  
26 und mehr0,60  

ΕΡΤ - Rundfunkgebühr

(Jährliche Rundfunkgebühr) x (Rechnungstage)

365 Tage

c) Die Belastung zu Gunsten der ERT (= staatliche griechische Fernseh- und Rundfunkanstalten) beträgt seit 02.01.2006 4,24 € / Monat.

Ε.Ε.Τ.Η.Δ.Ε: Einheitliche Sonderabgabe auf elektrifizierte Flächen.

Einzelheiten zur Erhebung und Berechnung dieser im September 2011 beschlossenen "außerordentlichen Sonderabgabe" finden sich unter Immobilien-Sondersteuer in Griechenland 2011 - 2014. Anders als im Jahr 2011 wird die Abgabe für das Jahr 2012 in fünf Raten erhoben, der in diesem Feld aufgeführte Betrag ist folglich als Teilbetrag zu verstehen.

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