Das gerade erst Ende Oktober 2009 angelaufene Programm zur Subvention der Stilllegung älterer Autos und des Neukaufs abgasarmer Fahrzeuge wurde von der neuen Regierung unter Jorgos Papandreou mit Wirkung ab dem 03. November 2009 gestoppt. Die Besitzer der bisher etwa 72.000 stillgelegten Fahrzeuge werden jedoch die Subventionszahlungen wie vorgesehen erhalten (siehe Auto Abwrackung in Griechenland).
Die bereits im Sommer 2009 noch von der vorherigen Regierung beschlossene rigorose Erhöhung der Kfz-Steuer bleibt dagegen abgesehen von sekundären Modifikationen ebenso wie auch die Sonderabgabe für Fahrzeuge mit einem Hubraum ab knapp zwei Liter bestehen. Detaillierte Angaben zu Bemessung und Höhe der jeweiligen Beträge bietet der Beitrag Steuern und Abgaben auf Kraftfahrzeuge in Griechenland.
02.11.2009
ACHTUNG: Nachstehende Angaben sind aufgrund der am 20.11.2009 beschlossenen Erhöhung der Sonderabgabe nicht mehr gültig. Aktuelle Informationen bietet der Artikel ETAK - Grundsteuer in Griechenland.
Die neue griechische Regierung unter Jorgos Papandreou hat rückwirkend für das gesamte Jahr 2009 die Erhöhung der einheitlichen Immobilienabgabe ETAK bzw. Grundsteuer auf Immobilienvermögen in Griechenland mit einem steuerrelevanten Wert ab 600.000 Euro beschlossen. Der Fiskus verspricht sich von dieser Sonderabgabe Mehreinnahmen in Höhe von rund 180 Millionen Euro.
Für die Bemessung der Sonderabgabe ist der sachwertorientiert ermittelte Gesamtwert aller im Besitz einer Person befindlichen Immobilien maßgeblich. Der jeweilige Steuersatz der erhöhten ETAK richtet sich nach der Höhe des gesamten Immobilienvermögens und beträgt konkret:
0,2% für Vermögen im Wert ab 600.000 bis 1.000.000 Euro; in diese Kategorie fallen 42.000 Steuerpflichtige.
0,4% für Vermögen im Wert ab 1.000.000 bis 4.000.000 Euro; in diese Kategorie fallen 18.000 Steuerpflichtige.
0,6% für Vermögen im Wert ab 4.000.000 Euro und höher; in diese Kategorie fallen 285 Steuerpflichtige.
Insgesamt sind von der Sonderabgabe 1,7% aller Immobilienbesitzer betroffen, die unter die Erhebung der ETAK fallen.
Schließlich sollen mit einer einheitlichen Abgabe in Höhe von 0,3% anstatt von bisher 0,1% auch alle im Besitz der Kirche befindlichen und gewerblich genutzten Immobilien besteuert werden. Informationen zufolge würde sich damit das Steueraufkommen aus Immobilien der Kirche von derzeit etwa 700.000 Euro auf über 2 Millionen Euro erhöhen.
03.11.2009
Zusammen mit der Sonderabgabe auf Immobilien beschloss die Regierung Papandreou auch eine Sonderabgabe auf Gewinne aus unternehmerischer Tätigkeit. Die außerordentliche Sondersteuer bezieht sich rückwirkend auf die deklarierte Summe aller Gewinne des Jahres 2008, und zwar vor Steuer! Die Höhe der Sonderabgabe auf die im Jahr 2008 gemeldeten Gewinne ergibt sich nach folgender Staffelung:
5% für Unternehmen, die im Jahr 2008 Bruttogewinne in Höhe von 5 bis 10 Millionen Euro hatten.
7% für Unternehmen, die im Jahr 2008 Bruttogewinne in Höhe von 10 bis 25 Millionen Euro hatten.
10% für Unternehmen, die im Jahr 2008 Bruttogewinne in Höhe ab 25 Millionen und mehr Euro hatten.
Von der Sonderabgabe sind insgesamt 305 Unternehmen betroffen, davon 140 mit einem Satz von 5%, 85 mit einem Satz von 7% und 80 mit einem Satz von 10%. Der Fiskus verspricht sich von der rückwirkenden Sonderabgabe auf Unternehmensgewinne des Jahres 2008 Einnahmen in Höhe von rund 850 Millionen Euro.
04.11.2009
Ab Mitte November 2009 soll in Griechenland die Massenimpfung gegen die Schweinegrippe anlaufen. Angesichts des sich nicht nur in der Bevölkerung, aber auch in wissenschaftlichen Kreisen abzeichnenden Misstrauens hinsichtlich möglicher bisher unbekannter Nebenwirkungen des Impfstoffes richtete die griechische Gesundheitsministerin Mariliza Xenogiannakopoulou einen eindringlichen Apell insbesondere an alle im Gesundheitswesen tätigen Personen, an der Impfaktion teilzunehmen und somit ein Signal auch für die übrige Bevölkerung zu setzen.
Für die Massenimpfung der griechischen Bevölkerung gegen die Schweinegrippe wurde nachstehender Zeitplan bekannt gegeben::
Am 16. November 2009 wird in Krankenhäusern und Erste-Hilfe-Zentren (EKAB) mit der Impfung der dort tätigen Krankenpfleger, Ärzte und sonstigen Beschäftigten begonnen.
Ab dem 23. November 2009 können sich in den Krankenhäusern, Gesundheitszentren und lokalen Impfzentren alle den speziellen Risikogruppen zugehörigen Personen impfen lassen.
Ab dem 01. Dezember 2009 soll die Massenimpfung volljähriger gesunder Personen im Alter von 18 - 49 Jahren anlaufen.
Ab dem 17. Dezember 2008 soll dann auch die Impfung von Kindern ab 4 Jahren und Jugendlichen sowie auch allen übrigen gesunden Personen ab 50 Jahren anlaufen.
All dies ist vor dem Hintergrund einschlägiger Einschätzungen zu sehen, wonach im Fall einer Pandemie das nationale Gesundheitssystem in Griechenland völlig zusammenbrechen wird.
09.11.2009
Der griechische Haushaltsentwurf für das Jahr 2010 sieht Mehreinnahmen aus Steuern in Höhe von insgesamt über 3,5 Milliarden Euro vor.
Mehreinnahmen von und 1,925 Milliarden werden aus Erhöhungen direkter Steuern und der Erhebung von Sonderabgaben veranschlagt:
+ 860 Millionen Euro aus der Erhöhung der Besteuerung der Bezüge und Einkommen natürlicher Personen,
+ 375 Millionen Euro aus Erhöhungen der Grundsteuer, Erbschaftssteuer, Schenkungssteuer und und Sonderabgaben auf Immobilienvermögen,
+ 125 Millionen Euro aus aus der Vollstreckung von Steuerbescheiden und rechtskräftig festgestellten Steuerschulden,
+ 840 Millionen Euro aus der beschlossenen Sonderabgabe auf Unternehmensgewinne des Jahres 2008.
Weitere 1,635 Milliarden Euro sollen durch Erhöhung diverser indirekter Steuern und Verbrauchssteuern eingetrieben werden:
+ 869 Millionen Euro aus erhöhten Mehrwertsteuereinnahmen,
+ 250 Millionen Euro aus der Erhöhung der Tabaksteuer und der Getränkesteuer,
+ 180 Millionen Euro aus der Erhöhung der Mineralölsteuer,
+ 336 Millionen aus der Erhöhung der Kraftfahrzeugsteuer und der erhöhten Besteuerung der Mobiltelefonie.
Schließlich sieht der Entwurf des Haushaltplans 2010 rund 800 Millionen weiterer zusätzlicher Einnahmen vor, womit u. a. auch die Erhöhung der Immobilien-Einheitswerte inzwischen als beschlossene Sache gilt.
21.11.2009
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