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Die in deutschen Massenmedien recht spärliche Berichterstattung aus und über Griechenland konzentriert sich in der Regel auf Schlagzeilen-Ereignisse. Die kleinen Alltagsnachrichten bleiben dagegen sogar auf einschlägig orientierten Webseiten weitgehend unberücksichtigt. Das hier geführte Griechenland-Blog ist deswegen vorrangig "sekundären" Meldungen gewidmet. Zugunsten der Übersichtlichkeit werden die Beiträge jeden Monat archiviert.
Hinweis: Alle Angaben, Berichte und Informationen werden ohne Anspruch auf Richtigkeit und Vollständigkeit und ohne jegliche Gewähr publiziert und können subjektive Ansichten und Einstellungen reflektieren.
Ab Anfang Juli 2009 gilt in Griechenland ein grundsätzliches Rauchverbot in öffentlich zugänglichen geschlossenen Räumen und Lokalitäten, also insbesondere auch in Gaststätten, Restaurants und allgemein jeder Art von Lokalen. Zwar wurden bereits mit der Vorlage des entsprechenden Gesetzesentwurfes für Betriebe des Gaststätten- und Gastronomiegewerbes diverse Sonderregelungen angekündigt, die jedoch inzwischen wiederholt revidiert und nach wie vor nicht endgültig definiert wurden. Minderjährigen Personen unter 18 Jahren ist jedenfalls - gleich ob in Begleitung eines Erziehungsberechtigten oder nicht - ab sofort der Zugang zu und der Aufenthalt in wie auch immer gestalteten Raucherlokalen und Raucherzonen strikt untersagt.
Nach dem derzeitigen Stand der Dinge können Inhaber von Lokalen mit einer Fläche von bis zu 70 Quadratmetern eine Ausnahme von dem globalen Rauchverbot beantragen. Dabei ist allerdings umstritten, ob nur die reine Bewirtungsfläche oder die Gesamtfläche einschließlich aller Hilfs- und Nebenräume zu berücksichtigen ist. Bis zur Erteilung der amtlichen Konzession für "Raucherlokale" ist jedenfalls auch in Kleinbetrieben das Rauchen grundsätzlich verboten.
Für größere Lokale ist die Möglichkeit vorgesehen, je nach Gesamtfläche bis zu 40% davon zu Raucherzonen umzugestalten. Allerdings bestehen auch hier nach wie vor keine endgültigen Regelungen, wie dies zu geschehen hat. Nachdem anfänglich global bis zur Raumdecke hermetisch abgetrennte Bereiche mit speziellen Entlüftungsanlagen und separaten Eingängen vorgesehen waren, sind nun unter bestimmten Voraussetzungen auch mittels Trenn- bzw. Glaswänden mit einer Höhe von mindestens 2 Metern abgetrennte Zonen möglich.
Sehr viel konkreter sind dagegen die Regelungen bezüglich der Strafgelder und Sanktionen. Wird im Rahmen der intensiven Kontrollen in Nichtraucherlokalen oder -zonen ein Gast beim Rauchen erwischt, wird dies mit einer Geldstrafe von 50 bis 500 Euro geahndet. Der Inhaber des Lokals ist dagegen beim ersten Mal gleich mit einer Geldstrafe von 1.000 Euro dabei. Im Wiederholungsfall sind Geldstrafen ab 2.000 bis 20.000 Euro sowie der vorläufige oder auch endgültige Entzug der Konzession oder Betriebserlaubnis vorgesehen.
01.07.2009
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