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Steuerausländer und Besitz von Immobilien in Griechenland

Nachstehende Informationen und Hinweise in Zusammenhang mit dem Besitz von Immobilien in Griechenland beziehen sich auf Personen, die ihren Steuerwohnsitz nicht in Griechenland haben, und basieren auf einer im Dezember 2014 publizierten Informationsschrift des Generalsekretariats für öffentliche Einnahmen (GGDE), die nachstehend in (inoffizieller!) deutscher Übersetzung wiedergegeben wird.

Kampagne zur Informierung von Auslandsansässigen und Heimkehrern

HELLENISCHE REPUBLIK
FINANZMINISTERIUM
GENERALSEKRETARIAT FÜR ÖFFENTLICHE EINNAHMEN
ATHEN, DEZEMBER 2014

Liebe Freundinnen und Freunde,

In Umsetzung der Planung für die Verbesserung der erbrachten Dienste und die Stärkung der freiwilligen Anpassung entwickelt das Generalsekretariat für öffentliche Einnahmen des Finanzministeriums Kommunikationskanäle mit den Bürgern und realisiert die Aktion "Kampagne zur Informierung von Auslandsansässigen und Heimkehrern".

In diesem Rahmen und unter dem Prisma der stetigen Informierung und Bedienung der wo auch immer wohnhaften Griechen bietet sie ein nützliches Hilfsmittel mit den allgemeinen Regelungen bezüglich der steuerlichen Verpflichtungen, die sich aus dem Besitz von Immobilien in Griechenland ableiten. Dieses Merkblatt wird den Leitpfaden für die korrekte und rechtzeitige Erfüllung Ihrer steuerlichen Verpflichtungen darstellen.

Bei dieser Gelegenheit möchten wir betonen, dass wir unsere Bemühung um ihre bessere Informierung fortsetzen werden, mit Ziel die vollständige Verdeutlichung Ihrer Rechte und Pflichten.

Die Generalsekretärin für öffentliche Einnahmen
Katerina Savvaidou

Natürliche Personen

Du besitzt Immobilienvermögen in Griechenland, während Du nicht griechischer Steuerinländer bist?

Du hättest es ab dessen Erwerb in der Immobiliendeklaration (E9) deklarieren müssen.

Falls Du dies nicht bereits getan hast, ist das erste (Referenz-) Jahr, um es per Abgabe einer Immobiliendeklaration zu deklarieren, das Jahr 2010.

Aus dieser Erklärung ergibt sich möglicherweise auch eine Immobiliensteuer (FAP) für jedes Jahr bis einschließlich 2013. Für 2014 (und jedes Folgejahr) wird sich eine "Einheitliche Immobilienbesitz-Steuer" (ENFIA) ergeben.

Wie kannst Du eine Immobiliendeklaration einreichen?

Du kannst Dein Immobilienvermögen ab dem Jahr aufzeichnen, in dem Du es erwarbst, indem Du die nachstehenden Schritte befolgst:

Du musst in Griechenland eine Steuer-ID (AFM) haben oder beantragen.

Du musst einen Steuervertreter in Griechenland benannt haben.

Du musst persönliche (Zugangs-) Codes erhalten, mit denen Du die Immobiliendeklaration (E9) elektronisch einreichen können wirst.

Du wirst diese Deklaration für das erste Jahr abgeben, in dem Du diese Verpflichtung hattest, und sie elektronisch für alle nachfolgenden Jahre übernehmen, indem Du sie für jedes Jahr bestätigst.

Ändert sich Deine Vermögenslage, ist diese in der Immobiliendeklaration des entsprechenden Jahres darzustellen.

In jedem Folgejahr bist Du zur Abgabe einer Immobiliendeklaration nur dann verpflichtet, wenn Du eine Veränderung in Deiner Vermögenslage hast. Jede beliebige innerhalb des Jahres 2014 erfolgte Änderung Deiner Vermögenslage ist bis einschließlich zum 31/01/ 2015 zu deklarieren.

Sofern Du die Immobiliendeklaration (E9) mit Deinen persönlichen Zugangscodes eingereicht hast:

musst Du nachschauen, ob sich eine Immobiliensteuer (FAP) für die Jahre 2010 - 2013 ergeben hat;

musst Du nach der ENFIA schauen, die sich für das Jahr 2014 ergab und für jedes nachfolgende Jahr ergeben wird;

kannst Du elektronisch eine Bescheinigung (über die Entrichtung der Steuer) für Deine Immobilien abrufen.

Wenn Du erstmalig im Jahr 2015 eine Immobilie erwirbst, hast Du im Regelfall zu tun:

Wenn Du die Immobilie aus Kauf, Schenkung, elterlicher Zuwendung erwirbst, musst Du sie innerhalb eines Monats ab der Errichtung des Vertrags elektronisch deklarieren.

Erwirbst Du die Immobilie aus Erbschaft, musst Du sie innerhalb von 13 Monaten ab dem Sterbefall oder der Veröffentlichung des Testaments oder, falls Du zwischenzeitlich die Annahme der Erbschaft erklärst, innerhalb eines Monats ab dieser Erklärung deklarieren.

Juristische Personen

Eine juristische Person mit Sitz außerhalb Griechenlands hat eine Immobilie in Griechenland erworben?

Sie hätte im Folgejahr nach dem Erwerb der Immobilie eine Immobiliendeklaration abgeben müssen.

Hat sie dies nicht bereit getan, schuldet sie, es elektronisch im Jahr 2011 zu tun und die Erklärung für alle nachfolgenden Jahre zu übernehmen.

Ab dem Jahr 2014 wird sich eine ENFIA ergeben, während sie für die vorherigen Jahre zusätzlich auch eine Immobiliensteuererklärung abzugeben schuldet, damit sie die entsprechende Steuer entrichtet.

Sonstige Anmerkungen

Denken Sie daran, dass eine Aktiengesellschaft oder Gesellschaft mit beschränkter Haftung, die in ihrer Satzung als Zweck die Verwaltung und Nutzung von Immobilien hat, ab dem Jahr 2010 zusätzlich verpflichtet ist, bei dem zuständigen Finanzamt (DOY) auch eine handschriftliche Erklärung zur Immobilien-Sondersteuer einzureichen, gleich ob sie von der Steuer befreit ist oder nicht.

Eine Deklaration geben in jedem Falls auch alle juristischen Personen ab, die der Immobilien-Sondersteuer gemäß Gesetz N. 3091/2002 unterliegen. Wenn keine Verpflichtung zur Abgabe einer Erklärung zur Immobilien-Sondersteuer besteht, müssen für jedes Jahr die konkreten Unterlagen bezüglich der Befreiung aufbewahrt werden, die sich auf den 01 Januar eines jeden Fiskaljahres beziehen und vorzulegen sind, sofern sie von der Steuerbehörde verlangt werden.

Bezüglich der Weise der Ausfüllung der Immobiliendeklaration (E9) ist der Runderlass POL Nr. 1237/2014 ergangen. Auskünfte können Sie von allen DOY sowie auch dem Finanzministerium - Abteilung für Immobiliensteuer unter den Rufnummern 0030 - 210 - 3375 878, 879, 880, 890 verlangen.

Abschließend sei ausdrücklich angemerkt, dass die steuerlichen Verpflichtungen der Eigentümer von Immobilien in Griechenland sich natürlich nicht auf die Abgabe der Immobiliendeklaration E9 und der Entrichtung der Immobiliensteuer beschränken, sondern unabhängig von dem jeweiligen Steuerwohnsitz auf jeden Fall zumindest auch eine jährliche Steuererklärung (E1) in Griechenland abzugeben ist.

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