Portal für Griechenland-Informationen und deutsch-griechische Geschäftsbeziehungen
Insider-Informationen aus und über Griechenland für Geschäftsleute, Auswanderer und Urlauber
Übersetzung von und nach Griechisch ab 15 Euro

Genehmigung, Installation und Betrieb von PV-Anlagen in Griechenland nach dem neuen Gesetz 3851/2010

Am 25. Mai 2010 verabschiedete das griechische Parlament das lange erwartete neue Gesetz N.3851/2010 über Erneuerbare Energiequellen bzw. "Forcierung der Entwicklung der Erneuerbaren Energiequellen zur Abwendung des Klimawandels und andere Bestimmungen in Themen der Zuständigkeit des Ministeriums für Umwelt, Energie und Klimawandel", welches mit der Veröffentlichung im Regierungsanzeiger FEK 85 A' / 04.06.2010 in Kraft trat.

Das neue griechische EEG wird als betont "investorenfreundlich" angesehen und bekräftigt die Absicht der Regierung, dem wirtschaftlichen Sektor der Erneuerbaren Energiequellen durch vorrangige Förderung endlich zu der Bedeutung zu verhelfen, die in anderen EU-Ländern schon lange als gegeben gilt. Primäre Schwerpunkte der neuen gesetzlichen Bestimmungen und Regelungen liegen auf der Vereinfachung der jeweiligen Genehmigungsverfahren und der Entbürokratisierung und zeitlichen Straffung aller erforderlichen behördlichen Abläufe.

Die wichtigsten Änderungen in Bezug auf PV-Anlagen im Überblick

Die wichtigsten Änderungen speziell in Bezug auf das Segment der Photovoltaik und PV-Anlagen in Griechenland stellen die nachfolgend auszugsweise aufgeführten Bestimmungen und Regelungen des neuen Gesetzes N. 3851/2010 dar.
 

Artikel 1

3. Die nationalen Ziele bezüglich der Erneuerbaren Energiequellen werden auf Basis der Direktive 2009/28/EU (ΕΕL 140/2009) bis zum Jahr 2010 folgendermaßen definiert:

a) Anteil von 20% der aus regenerativen Energiequellen erzeugten Energie am Brutto-Energieendverbrauch.

b) Anteil von 40% der aus regenerativen Energiequellen erzeugten elektrischen Energie am Brutto-Energieverbrauch.

Per Beschluss des Ministers für Umwelt, Energie und Klimawandel, der innerhalb von drei Monaten ergehen wird, wird das angestrebte Verhältnis der installierten Leistung und deren zeitlicher Verteilung zwischen den verschiedenen Technologien regenerativer Energiequellen bestimmt. Dieser Beschluss wird alle zwei Jahre oder, sofern wichtige Gründe in Zusammenhang mit dem Erreichen der Ziele der Direktive 2009/28/EU einhergehen, auch früher überprüft werden.
 

Artikel 2

12. Artikel 4 des wie in Kraft stehenden Gesetzes N. 3468/2006 wird folgendermaßen modifiziert:

"1. Von der Verpflichtung zur Erwirkung einer Lizenz zur Erzeugung elektrischer Energie oder eines anderen Feststellungsbeschlusses werden natürliche oder juristische Personen befreit, welche elektrische Energie aus den folgenden Kategorien von Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energiequellen oder Verbundanlagen zur Erzeugung von Energie und Wärme erzeugen:

c) photovoltaische oder solarthermische Anlagen mit einer installierten Leistung von bis zu einem (1) MWp."
 

Artikel 3

13. ... PV-Anlagen und Windgeneratoren, welche auf Gebäuden oder auch anderen Baukonstruktionen oder innerhalb organisierter Industrieparks installiert werden, werden von der Verpflichtung zur Erwirkung eines Bescheids zur Umweltverträglichkeit befreit.

Gleichfalls von der Verpflichtung zur Erwirkung eines Bescheids über die Umweltverträglichkeit befreit werden die Anlagen zur Erzeugung elektrischer Energie aus regenerativen Energiequellen, die auf Landflächen installiert werden, sofern ihre installierte Leistung je nach Technologie nicht die folgenden Grenzen übersteigt:

- 0,5 MW für Anlagen zur Stromerzeugung aus Photovoltaik oder Solarthermik.
 

Artikel 9

7. Der Fall a' des Paragraphen 6 Artikel 56 Gesetzes N. 2637/1998 (FEK 200 A'), so wie dieser durch Paragraph 37 Artikels 24 des Gesetzes N. 2945/2001 (FEK 223 A') ersetz wurde, wird folgendermaßen ersetzt:

"6. a) Auf Ackerflächen, welche von dem Amt für landwirtschaftliche Entwicklung der lokalen Präfektur als landwirtschaftliches Hochertragsland charakterisiert sind, ist die Ausübung jeder anderen Aktivität untersagt, mit Ausnahme der landwirtschaftlichen Nutzung und der Erzeugung elektrischer Energie aus Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energiequellen.

8. Der dritte Absatz des Paragraphen 4 Artikel 3 Gesetz N. 2244/1994 (FEK 168 A'), so wie dieser mit Paragraph 7 Artikel 2 Gesetz N. 2941/2001 ergänzt und durch Paragraph 9 Artikel 27a Gesetz 3734/2009 ersetz wurde, wird folgendermaßen ersetzt:

"Für die Installation von photovoltaischen Systemen und Windgeneratoren ist keine Baugenehmigung erforderlich, sondern eine Erlaubnis des zuständigen Bauamtes zur Ausführung von Bauarbeiten geringen Umfangs. Speziell für die Platzierung photovoltaischer Systeme und kleiner Windgeneratoren auf Gebäuden oder Hallen kann anstatt der Erteilung einer Genehmigung von Bauarbeiten geringen Umfangs per Beschluss des Ministers für Umwelt, Energie und Klimawandel nur die Bekanntgabe dieser Arbeiten bei dem fallweise zuständigen Träger vorgesehen werden."
 

Artikel 15

6. Die Untersuchung neuer Anträge auf Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energiequellen durch die zuständigen Behörden, zu denen die Energie-Regulierungsbehörde R.A.E., die Provinzverwaltungen und die Netzverwalter zählen, und für welche Anlagen vor dem Inkrafttreten des Vorliegenden bei der R.A.E. keine Erzeugerlizenz oder Befreiung beantragt worden ist, beginnt nach dem Erlass des Beschlusses des Ministers für Umwelt, Energie und Klimawandel, welcher in Fall b' Paragraph 3 Artikel 1 Gesetz N. 3468/2006 vorgesehen ist, so wie dieser mit Artikel 1 des vorliegenden Gesetzes modifiziert wird, und erfolgt möglichst auf Basis der darin bestimmten Verhältnisses.

Bis zum Erlass des Beschlusses des Ministers für Umwelt, Energie und Klimawandel ist ausnahmsweise gestattet:

a) die Untersuchung neuer Anträge auf Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energiequellen, welche auf Gebäuden und Hallen installiert werden,

b) die vorrangige Untersuchung neuer Anträge von Personen, die hauptberufliche Landwirte sind, so wie diese mit einem diesbezüglichen Beschluss des Ministers für landwirtschaftliche Entwicklung und Lebensmittel definiert sind, sofern es sich um Anlagen zur Erzeugung elektrischer Energie mit einer installierten Leistung von bis zu 100 KW auf Flächen handelt, die sich in ihrem Eigentum befinden. Die Übereignung der Anlagen dieses Falles ist nicht vor dem Verstreichen von fünf Jahren ab ihrer Betriebsaufnahme gestattet, außer wenn es sich um eine durch Erbfolge bedingte Übertragung handelt.

c) nach Ablauf von drei (3) Monaten ab der Veröffentlichung des gegenwärtigen Gesetzes die Untersuchung neuer Anträge von allen, die auch von der Verpflichtung zur Erwirkung einer Lizenz zur Erzeugung elektrischer Energie oder eines anderen feststellenden Beschlusses gemäß Artikel 4 des Gesetzes N. 3468/2006 (FEK 129 A'), so wie dieser durch Artikel 2 Paragraph 12 des gegenwärtigen Gesetzes ersetzt wird, und von der Verpflichtung zur Erwirkung eines Bescheids zur Umweltverträglichkeit gemäß Artikel 8 des Gesetzes N. 3468/2006, so wie dieser durch Artikel 3 Paragraph 13 des gegenwärtigen Gesetzes ersetzt wird, befreit sind.

(Stand: Juni 2010, alle Angaben ohne Gewähr!)

Griechenland-Blog
Weblog aus und über Griechenland

Weblog aus, über und mit Bezug zu Griechenland

Inhaltsübersicht
Griechenland Aktuell
Globale Informationen
Griechenland - Info für Reise und Urlaub Öffentliche Verkehrsmittel in Griechenland Telefonieren und Internet- Zugang in Griechenland Auswanderung nach Griechenland Wussten Sie, dass in Griechenland ...
Steuerwesen in Griechenland
Erwerb einer griechischen Steuernummer Steuervertreter in Griechenland Steuererklärung in GriechenlandSteuerausländer und Einkommensbesteuerung in Griechenland Steuerausländer und Immobilienbesitz in Griechenland Immobilienbezogene Steuern in Griechenland Immobilien-Erwerbssteuer in Griechenland FMAP - Grundsteuer in Griechenland ETAK - Grundsteuer in Griechenland Immobilien-Sondersteuer in Griechenland 2011-2013 Erbschaft - Schenkung in Griechenland Kfz-Steuer 2016 für Privatfahrzeuge in Griechenland Kfz-Steuer 2014 - 2015 und Pkw-Luxussteuer in Griechenland Kfz-Steuer 2013 in Griechenland Kfz-Steuer 2012 in Griechenland Kfz-Steuer 2009 - 2011 und Abgaben für Privatfahrzeuge in Griechenland Zwangsveranlagung und Sonderabgabe 2011 - 2012 für PKW in Griechenland
Eigentum und Immobilie in Griechenland
Immobilienkauf in Griechenland Immobilien-Übertragung in Griechenland Kataster - Grundbuch in Griechenland Wann in Griechenland eine Baugenehmigung nötig ist Energiepass für Immobilien in Griechenland Besitz von Immobilien in Griechenland
Auto in Griechenland
Auto - PKW - Kraftfahrzeug Einfuhr nach Griechenland Vorläufiger PKW-Import nach Griechenland Besteuerung von PKW-Import nach Griechenland Verkehrsordnung und Bußgelder in Griechenland Auto - Abwrackung und Kauf-Subvention in Griechenland Kraftfahrzeug - Auto - Motorrad in Griechenland
Beruf und Gewerbe
Geschäftstätigkeit in Griechenland Gesellschaftsformen in Griechenland Private Kapitalgesellschaft IKE in Griechenland Unternehmensgründung in Griechenland an 1 Tag Griechisch-Übersetzer - Übersetzung Griechisch - Deutsch - Griechisch
Photovoltaik und Investitionsförderung
Solarenergie - Photovoltaik in Griechenland Neue Regelungen für PV-Anlagen in Griechenland nach EEG N.3851/2010 Anschluss von PV-Anlagen in Griechenland an das öffentliche Stromnetz Gesetzlicher Einspeisetarif für Photovoltaik-Anlagen in Griechenland Genehmigung von PV-Anlagen in Griechenland Private PV-Dachanlagen in Griechenland
Staat und Behörden
Charta der Rechte des Bürgers in Griechenland Aufenthaltserlaubnis für Griechenland (EG-Bürger) Sozialversicherung in Griechenland Gesundheitswesen in Griechenland Versicherungssystem in Griechenland - Irrtümer und Wahrheiten Kindergeld in Griechenland ab 2013 Bargeldloser Zahlungsverkehr B2C in Griechenland Identifikation gegenüber Banken in Griechenland Gemeinschaftskonto in Griechenland Privat-Entschuldung in Griechenland Stromrechnung der DEI in Griechenland (alt) Stromrechnung der DEI in Griechenland (neu)
Alltag in Griechenland
Griechenland-Knigge Die griechische Sprache Die griechische Küche Ouzo - der traditionelle griechische Anisschnaps Tsipouro - Schnaps der armen Leute Feiertage in Griechenland Namen und Namenstage in Griechenland
Griechisch-Wörterbuch
Empfehlungen & Verweise
Relevante Webseiten
Archiv
Griechenland-News 2009 Griechenland-News 2008 Griechenland-News 2007 Griechenland-News 2006
Kontakt

Aktuelle Nachrichten

Der Zugriff auf die Quelle ist leider vorübergehend nicht möglich.