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Ab Juli gilt in Griechenland Rauchverbot in öffentlichen Räumen

Ab Anfang Juli 2009 gilt in Griechenland ein grundsätzliches Rauchverbot in öffentlich zugänglichen geschlossenen Räumen und Lokalitäten, also insbesondere auch in Gaststätten, Restaurants und allgemein jeder Art von Lokalen. Zwar wurden bereits mit der Vorlage des entsprechenden Gesetzesentwurfes für Betriebe des Gaststätten- und Gastronomiegewerbes diverse Sonderregelungen angekündigt, die jedoch inzwischen wiederholt revidiert und nach wie vor nicht endgültig definiert wurden. Minderjährigen Personen unter 18 Jahren ist jedenfalls - gleich ob in Begleitung eines  Erziehungsberechtigten oder nicht - ab sofort der Zugang zu und der Aufenthalt in wie auch immer gestalteten Raucherlokalen und Raucherzonen strikt untersagt.

Rauchverbot in GriechenlandNach dem derzeitigen Stand der Dinge können Inhaber von Lokalen mit einer Fläche von bis zu 70 Quadratmetern eine Ausnahme von dem globalen Rauchverbot beantragen. Dabei ist allerdings umstritten, ob nur die reine Bewirtungsfläche oder die Gesamtfläche einschließlich aller Hilfs- und Nebenräume zu berücksichtigen ist. Bis zur Erteilung der amtlichen Konzession für "Raucherlokale" ist jedenfalls auch in Kleinbetrieben das Rauchen grundsätzlich verboten.

Für größere Lokale ist die Möglichkeit vorgesehen, je nach Gesamtfläche bis zu 40% davon zu Raucherzonen umzugestalten. Allerdings bestehen auch hier nach wie vor keine endgültigen Regelungen, wie dies zu geschehen hat. Nachdem anfänglich global bis zur Raumdecke hermetisch abgetrennte Bereiche mit speziellen Entlüftungsanlagen und separaten Eingängen vorgesehen waren, sind nun unter bestimmten Voraussetzungen auch mittels Trenn- bzw. Glaswänden mit einer Höhe von mindestens 2 Metern abgetrennte Zonen möglich.

Sehr viel konkreter sind dagegen die Regelungen bezüglich der Strafgelder und Sanktionen. Wird im Rahmen der intensiven Kontrollen in Nichtraucherlokalen oder -zonen ein Gast beim Rauchen erwischt, wird dies mit einer Geldstrafe von 50 bis 500 Euro geahndet. Der Inhaber des Lokals ist dagegen beim ersten Mal gleich mit einer Geldstrafe von 1.000 Euro dabei. Im Wiederholungsfall sind Geldstrafen ab 2.000 bis 20.000 Euro sowie der vorläufige oder auch endgültige Entzug der Konzession oder Betriebserlaubnis vorgesehen.

01.07.2009

Regulierung illegaler Nutzungsänderung soll Milliarden bringen

Die ungenehmigte Umwandlung teilumbauter oder als Abstell-, Hilfs- und Wirtschaftsräume ausgewiesener Räumlichkeiten in Wohnraum stellt in Griechenland eher die Regel als eine Ausnahme dar. Im Juni 2009 wurde wieder einmal eine Regelung bezüglich der "Regulierung" gesetzeswidriger Nutzungsänderungen angekündigt, die dem griechischen Fiskus kurzfristig mehr als eine Milliarde und insgesamt 4 - 5 Milliarden Euro zur Stützung des maroden Staatshaushaltes bescheren soll. Bezeichnenderweise wird ausdrücklich betont, dass es sich nicht etwa um eine "Legalisierung", sondern nur um eine "Regulierung" handele - was auch immer darunter zu verstehen sein mag.

Georgios Souflas - Minister für Umweltschutz, öffentliche Projekte und Flachennutzung
Georgios Souflias, Minister für Umweltschutz, öffentliche Projekte und Flächennutzung

Die Hals über Kopf beschlossene und nicht zuletzt auch verfassungsrechtlich bedenkliche Regelung soll Eigentümern illegal zu Wohnraum umfunktionierter Räumlichkeiten die Möglichkeit eröffnen, sich gegen Entrichtung einer einmaligen Abgabe in Höhe von 10% des sachwertorientiert ermittelten Quadratmeterpreises für Wohnflächen von ihren Bausünden freikaufen zu können. Die mit Einreichung des entsprechenden Antrages vorab zu entrichtende Gebühr in Höhe von 250 - 350 Euro wird mit der Gesamtsumme der resultierenden Abgabe verrechnet. Müssen für die Erstellung und Zusammentragung der erforderlichen Unterlagen die Dienste eines Bauingenieurs in Anspruch genommen werden, geht dessen Honorar in Höhe von minimal 200 Euro zu Lasten des Antragsstellers und wird nicht vergütet oder verrechnet.

Obwohl lange nicht alle Unklarheiten ausgeräumt sind und die Maßnahme schließlich auch vor dem griechischen Verfassungsgerichtshof scheitern könnte, wurde inzwischen klargestellt:

Die Regelung bezieht sich ausschließlich auf Gebäude, die aufgrund einer rechtmäßig erteilten Baugenehmigung errichtet wurden.

Neben reinen "Schwarzbauten" sind von der Regelung auch in Wohnraum umgewandelte  Balkone, Terrassen und Veranden ausgeschlossen, deren Statik die Nutzung als regulären Wohnraum nicht zulässt.

"Regulierungsfähig" sind demnach nur solche Flächen und Räume, die in der Baugenehmigung ursprünglich als Abstellraum, Garage, Keller, teilumbaut, Wirtschaftsraum, Souterrain usw. ausgewiesen waren.

Nach Abwicklung der Regulierung werden über die gesamte Zeit des weiteren Bestandes der Immobilie gegen den Eigentümer keinerlei rückwirkende Forderungen erhoben werden können, wie beispielsweise seitens der zuständigen Finanzbehörden und Versicherungsträger.

Die im Rahmen dieser Regelung bzw. Regulierung fortan unbefristet geduldeten, jedoch formal ausdrücklich nicht  legalisierten widerrechtlich in Wohnraum umgewandelten Flächen sind zwar nicht als regulärer Wohnraum veräußerbar, werden jedoch in jeder zukünftigen Veranlagung (wie beispielsweise hinsichtlich der Einkommens-, Immobilien- und Gemeindesteuern usw.)  als solcher bewertet.

Wie anlässlich derartiger Erlasse und Verfügungen in Griechenland üblich wird allen Betroffenen, die sich möglicherweise nicht der in Rede stehenden Regulierung unterwerfen wollen, pauschal mit strengsten Kontrollen und horrenden Geldstrafen gedroht .

08.07.2009

Steuern, Steuern und noch mehr Steuern in Griechenland

Unter einem "grünen Mäntelchen" wurde den Hellenen in kurzer Folge erneut eine Steuermaßnahme beschert: Halter älterer Fahrzeuge werden fortan mit jährlich bis zu 150 Euro zusätzlich zur Kasse gebeten! Unter dem scheinheiligen Vorwand, mittelfristig die Emissionen senken zu wollen, werden Besitzer aller vor mehr als 5 Jahren erstmalig zugelassenen Kraftfahrzeuge mit einer "Drecksteuer" belegt. Als Bemessungsbasis dieser neuen Abgabe dient allerdings bezeichnenderweise nicht die jeweilige reale Schadstoffemission, sondern allein das Datums der Erstzulassung eines Fahrzeuges. Faktisch werden somit nun auch jene Autobesitzer geschröpft, die es sich aus welchem Grund auch immer nicht leisten konnten oder wollten, ein neues Fahrzeug anzuschaffen, und dem Staat auf diese Weise bisher den erwarteten Obolus verweigert hatten.

Parallel wurde übrigens erneut nachhaltig bekräftigt, dass die unbestritten extrem sparsamen und schadstoffarmen PKW mit modernen Dieselmotoren in Griechenland auch weiterhin auf breiter Basis verboten bleiben werden! Dass sich damit die zuständigen Politiker wieder einmal als absolute Kretins outen und dem internationalen Spott preisgeben, scheint offensichtlich niemanden zu stören - aus Griechenland ist man eh nichts anderes mehr gewohnt ... .

Weitere Einzelheiten bietet der Beitrag Kfz-Steuer und Abgaben für private Kraftfahrzeuge in Griechenland

23.07.2009

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