Die in deutschen Massenmedien recht spärliche Berichterstattung aus und über Griechenland konzentriert sich in der Regel auf Schlagzeilen-Ereignisse. Die kleinen Alltagsnachrichten bleiben dagegen sogar auf einschlägig orientierten Webseiten weitgehend unberücksichtigt. Das hier geführte Griechenland-Blog ist deswegen vorrangig "sekundären" Meldungen gewidmet. Zugunsten der Übersichtlichkeit werden die Beiträge jeden Monat archiviert.
Hinweis: Alle Angaben, Berichte und Informationen werden ohne Anspruch auf Richtigkeit und Vollständigkeit und ohne jegliche Gewähr publiziert und können subjektive Ansichten und Einstellungen reflektieren.
Eine aktuelle Erhebung belegt, dass die Griechen jedes Jahr rund zwei Milliarden Euro "unter der Hand" an Ärzte zahlen. Laut einer von der Universität Athen durchgeführten Studie, die auch in dem internationalen wissenschaftlichen Magazin "Health Policy" veröffentlicht wurde, hat einer von drei Patienten der Krankenhäuser des staatlichen Gesundheitswesen wenigstens einmal eine Zahlung an einen Arzt geleistet. Ungefähr die Hälfte dieser Patienten öffneten ihr Portemonnaie in der Überzeugung, anderenfalls nicht auf angemessene Weise behandelt zu werden. Zwei von zehn Griechen erklären wiederum, von ihrem Arzt sogar zu dem finanziellen Aderlass gedrängt worden zu sein. Nur in 4% aller Fälle wies ein behandelnder Arzt ein angebotenes "Bakschisch" zurück. Ebenfalls auf 4% beläuft sich der Anteil jener Patienten, welche die Zahlung eines "Zusatzhonorars" verweigerten, und zwar sogar auch, obwohl dieses von ihnen unverblümt gefordert worden war.
Im übrigen wird in dem Jahresbericht der Europäischen Gemeinschaft das griechische Gesundheitssystem hinsichtlich der Modernisierungen als eines der schlimmsten überhaupt eingestuft und betont, dass aufgrund der maroden Finanzlage die Leistungen des staatlichen griechischen Gesundheitssystems sogar noch unter dem der baltischen Staaten liegen.
11.11.2008
Das Ausmaß missbräuchlicher und methodisierter Zwangsversteigerungen in Griechenland ist schier unbeschreiblich. In dem Bestreben, den betrügerischen Machenschaften einschlägiger Kreise einen Riegel vorzuschieben, gelten für die Durchführung von Zwangsversteigerungen ab sofort neue Regelungen:
Zwangsversteigerungen werden fortan nicht mehr in den Rathäusern der zuständigen Gemeinde, sondern bei dem Amtsgericht durchgeführt, in dessen Bezirk sich die zu versteigernde Immobilie befindet.
Alle Zwangsversteigerungen von Immobilien finden auch weiterhin immer nur Mittwochs, jedoch nicht mehr zwischen 12.00 - 14.00, sondern von 16.00 - 17.00 Uhr statt.
Das Mindestgebot darf nicht mehr niedriger liegen als der nach dem System der "sachwertorientierten Wertbestimmung" hervorgehende Preis einer Immobilie liegen.
Gebote müssen fortan schriftlich in einem verschlossenen Umschlag abgegeben werden.
Die Öffnung der Gebote erfolgt nach Beendigung der Versteigerung. Das Höchstgebot wird dreimal ausgerufen und erhält, sofern dann nicht noch mündlich ein höheres Gebot abgegeben wird, den Zuschlag.
11.11.2008
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