Aufgrund organisatorischer Probleme sah sich das griechische Finanzministerium wieder einmal gezwungen, die Fristen für die Einreichung der Einkommenssteuererklärungen zu verlängern. Regulär hätten wie üblich alle natürlichen Personen mit Einkünften aus jeder Art von selbständiger Tätigkeit (worunter beispielsweise auch Mieteinnahmen fallen) sowie auch alle übrigen nicht unter andere Bestimmungen fallenden Steuerpflichtigen die Steuererklärung für Einkünfte des Jahres 2008 nach Steuernummer gestaffelt ab Anfang bis Mitte Februar 2009 einreichen müssen. Nachdem jedoch bisher nicht einmal die entsprechenden Formulare verschickt worden sind und auch die elektronische Übermittlung der Steuerklärungen immer noch nicht freigegeben werden konnte, wurde die Einreichungsfrist für die in Rede stehende Kategorie Steuerpflichtiger global um einen Monat verlängert.
Ebenfalls bis zum 01. April 2009 verlängert wurde die Frist für die Einreichung der diesjährigen Erklärung E9 - also der Deklaration bis zum 31.12.2008 neu erworbener Immobilien bzw. Rechte an Immobilien in Griechenland oder / und diesbezüglicher Änderungen. Ob und in welchem Umfang sich diese Fristverlängerung auf die Abgabefristen für Steuerpflichtige anderer Kategorien auswirken wird, ist derzeit noch unbekannt. Weiterführende Hinweise und aktuelle Informationen bietet der Beitrag Steuererklärung in Griechenland.
05.03.2009
Mit einer gesetzlichen Regelung von Januar 2009 wurden die garantierten Einspeisetarife für Solarstrom aus Photovoltaik-Anlagen in Griechenland auf 20 Jahre festgeschrieben und garantiert. Weiter ist vorgesehen, dass die aufgelaufenen bzw. derzeit anhängigen Anträge auf Genehmigung von PV-Anlagen mit einer Gesamtleistung von mehr als 3 GWp bis Ende 2009 bearbeitet worden sein sollen. Der Antragsstopp wurde jedoch nicht aufgehoben, neue Anträge für PV-Projekte werden auch weiterhin und auf unbestimmte Zeit nicht angenommen. Einzelheiten bietet der Beitrag Einspeisetarife für Photovoltaik-Anlagen in Griechenland.
Schließlich wurde auch noch ein eigenständiges neues Programm für PV-Dachanlagen in Griechenland mit einem angestrebten Ziel von insgesamt etwa 750 MWp beschlossen. Mit Einzelheiten zu Bedingungen, Zeitrahmen, Einspeisungsvergütung usw. ist jedoch erst im Laufe des Jahres 2009 zu rechnen. Jedenfalls sollen PV-Dachanlagen höhere Preise für die Einspeisung des erzeugten Stromes erhalten, allerdings von den Subventionen des Fördergesetzes ausgeschlossen bleiben.
09.03.2009
Auf Basis des am 28. Januar 2009 verabschiedeten Gesetzes 3734/2009 wurde ein Zeitplan bestimmt, nach dem die Regulierungsbehörde für Energie (RAE) das Bewertungsverfahren der anhängigen Anträge auf Erteilung einer Lizenz zur Erzeugung elektrischer Energie aus photovoltaischen Anlagen oder auch auf Ausnahmebeschlüsse für den Betrieb von PV-Anlagen in Griechenland abwickeln soll. Gemäß dieser Vorgabe müssten bis Ende 2009 alle aufgelaufenen Anträge abgearbeitet worden sein.
Funktionäre der AE betonten jedoch bereits, dass es praktisch unmöglich sei, zumindest die unmittelbaren Fristen einzuhalten, zumal sich zahlreiche eingereichte Akten als unvollständig erweisen. Insbesondere verzögere sich die Bearbeitung der Anträge immer wieder aufgrund fehlender Unterlagen bezüglich der Aufstellungsorte der geplanten PV-Anlagen, sprich der Eigentumsverhältnisse der entsprechenden Grundstücke. Jedenfalls hat die RAE inzwischen sogar auch externe Rechtsanwälte unter Vertrag genommen und schätzt, innerhalb des ersten Halbjahres 2009 die Beurteilung der im Jahr 2007 eingereichten Befreiungsanträge bewältigen zu können.
Schließlich hat die RAE zugesagt, umgehend zur Veröffentlichung detaillierter Daten zum Verlauf der Erteilung von Genehmigungen für Photovoltaik-Anlagen in Griechenland schreiten. Weitere Informationen bietet der Beitrag Genehmigung von PV-Anlagen in Griechenland.
16.03.2009
Die Minister G. Souflias (Umwelt, Flächenplanung und öffentliche Projekte, links) und G. Papathanasiou (Wirtschaft und Finanzen, rechts)
Bisher wurde von der griechischen Regierung immer wieder beteuert, es werde keinen neuen Steuern und Belastungen geben. Nun wurde allerdings ein Maßnahmenkatalog bekannt gegeben, der alles Bisherige übertrifft. Nach den bereits vor kurzem in Kraft getretenen kräftigen Erhöhungen diverser Steuern und Abgaben beschloss die Regierung jetzt rigorose Lohnstopps, Rentenkürzungen und Sonderabgaben. Wohl erstmalig bleiben selbst die griechischen Parlamentarier nicht von dem ungeheuren Finanzbedarf des Fiskus unberührt: sie müssen sowohl auf die diesjährige turnusmäßige Erhöhung verzichten als auch 5% der Abgeordnetenvergütung an die "Kasse für soziale Solidarität" entrichten.
Eine Sonderabgabe in Form einer "Kopfsteuer" trifft alle steuerpflichtigen natürlichen Personen, die im Jahr 2007 ein persönliches Bruttoeinkommen von 60.000 Euro oder höher hatten. Besonders anzumerken ist, dass selbst inzwischen verstorbene Personen posthum besteuert werden, sprich unabhängig von der eigenen Einkommens- und Vermögenslage obligatorisch die Erben in die Pflicht genommen sind. Weitere Einzelheiten bietet der Beitrag Hinweise zur Sonderabgabe 2009 auf Einkommen des Jahres 2007. Das griechische Finanzministerium verspricht sich von dieser Aktion Einnahmen von rund 250 Millionen Euro
All diese Maßnahmen stellen allerdings im Prinzip nicht mehr als eine erneute Kaufkraftabschöpfung dar, werden die aktuelle Wirtschaftskrise zusätzlich verstärken und nicht im Geringsten zur Lösung der grundsätzlichen Probleme der griechischen Wirtschaft und des nationalen Staatshaushaltes beitragen. Es ist also nur eine Frage der Zeit, ob und mit welchem Umfang das nächste "Sparpaket" zu erwarten ist.
19.03.2009
Weblog aus, über und mit Bezug zu Griechenland
Aktuelle Nachrichten
Der Zugriff auf die Quelle ist leider vorübergehend nicht möglich.