Georgios Papathanasiou, griechischer Minister für Wirtschaft und Finanzen
Die erst Mitte März 2009 beschlossene rückwirkende Besteuerung mittlerer und hoher Einkommen des Jahres 2007 in Form einer Sonderabgabe betrifft rund 130.000 griechische Steuerzahler. Zwei Wochen später wurde nun eine Novelle in das Parlament gebracht, wonach die ursprünglich maximal 5.000 Euro betragende Kopfsteuer auf bis zu 25.000 Euro angehoben wird. Der griechische Finanzminister Georgios Papathanasiou hofft, dank dieser Erhöhung mehr als weitere 50 Millionen Euro eintreiben zu können, womit sich der aus der Sonderabgabe erwartete Betrag inzwischen auf über 300 Millionen Euro summiert. Besonders anzumerken ist, dass selbst inzwischen verstorbene Personen posthum besteuert werden, sprich unabhängig von der eigenen Einkommens- und Vermögenslage obligatorisch die Erben in die Pflicht genommen sind.
Einzelheiten zu Staffelung und Höhe der beschlossenen Sonderabgabe bietet der Beitrag Steuererklärung in Griechenland.
01.04.2009
Nach langem Zaudern soll nun auch in Griechenland der Automarkt durch finanzielle Anreize gestützt werden. Konkret wurde eine auf den Zeitraum vom 06. April bis zum 07. August 2009 befristet Minderung um 50% der so genannten "Taxierungsabgabe" (die im Prinzip eine versteckte Importsteuer darstellt) beschlossen. Dieser Nachlass gilt sowohl für Neufahrzeuge als auch für importierte Gebrauchtwagen und schlägt sich abhängig von dem Hubraum des Motors in einer Ersparnis ab etwa 500 Euro nieder. Motorräder fallen sinngemäß ebenfalls unter die Regelung, wobei jedoch die Ersparnis mit etwa 100 bis maximal 500 Euro erheblich geringer ausfällt.
Schließlich wird auch die Gebühr auf Fahrzeugumschreibungen und Ausgabe von Kraftfahrzeugscheinen bis zum 31. Dezember 2009 befristet völlig erlassen.
05.04.2009
Anlässlich der Präsentation einer neuen Kampagne gegen das Rauchen erklärte der derzeitige griechische Gesundheitsminister D. Awramopoulos, dass ab dem 1. Juli 2009 ohne jegliche Abstriche das gesetzliche Rauchverbot in der Öffentlichkeit durchgesetzt werden wird. Demnach wird in den gesundheitsamtlich kontrollierten, sprich insbesondere allen Betrieben der Gastronomie und Gaststätten ab Anfang Juli generell ein striktes Rauchverbot herrschen. Eine Ausnahme gilt nur für Gaststätten mit einer Betriebsfläche von unter 70 qm: hier können die Betreiber jeweils selbst entscheiden, ob ihre Gäste rauchen dürfen oder nicht.
Zuwiderhandlung sind mit horrenden Geldstrafen und Sanktionen bedroht, die gemäß der Erklärung des Gesundheitsministers ohne Nachsicht zur Anwendung kommen sollen. Ob allerdings auch der Wirtschaftsminister über das rigorose Rauchverbot glücklich sein wird, mag dahin gestellt bleiben: zur Sanierung des Staatshaushaltes soll nämlich ausgerechnet auch die erneute Erhöhung der Tabaksteuer beitragen.
29.04.2009
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