Portal für Griechenland-Informationen und deutsch-griechische Geschäftsbeziehungen
Insider-Informationen aus und über Griechenland für Geschäftsleute, Auswanderer und Urlauber
Übersetzung von und nach Griechisch ab 15 Euro

Besteuerung privater Personenwagen bei Einfuhr nach Griechenland

gr
Nachfolgende Angaben basieren auf Informationen der Webseite des griechischen Ministeriums für Wirtschaft und Finanzen (Kfz-Besteuerung in Griechenland / 04.03.2007) und werden ohne Anspruch auf Vollständigkeit sowie unter Ausschluss jeglicher Gewähr publiziert. Stand: Frühjahr 2008 oder wie erkennbar. Letzte Aktualisierung: Ende August 2015.

ACHTUNG: Nachstehende Angaben zu den Taxierungsgebühren sind hinfällig, da mit Wirkung ab dem 01/06/2016 grundlegende Änderungen und neue Regelungen in Kraft getreten sind!
gr

Als EU-Staat darf Griechenland aus anderen Mitgliedsländern importierte Fahrzeuge zwar nicht mit Zoll belegen, erhebt jedoch auf alle Autos eine saftige "Taxierungsabgabe". Diese als nationale Besteuerung kaschierte Gebühr darf jedoch guten Gewissens als Importzoll eingestuft werden und wurde deswegen auch wiederholt von der EU verurteilt.

Nachstehende Angaben beziehen sich speziell auf die Einfuhr von privaten Personenkraftwagen nach Griechenland und spiegeln das Ausmaß der Belastung wieder, sind allerdings angesichts der komplexen einschlägigen Bestimmungen nur als globale Orientierungshilfe zu betrachten. Maßgeblich sind unter anderem:

Gesetz 2960/2001PDF-Datei (Zollgesetz, Regierungsanzeiger 265/22-11-01 Blatt A), Artikel 120 - 137, 184

Gesetz 3156/2003 (Regierungsanzeiger 157 Α/25.6.03 Blatt Α), Artikel 27

Gesetz 3190/03 (Regierungsanzeiger 249/30.10.03 Blatt Α), Artikel 21

Weitere Informationen bietet auch der Beitrag Einfuhr, Haltung und Betrieb von Fahrzeugen in Griechenland.

Entrichtung - Verpflichtung zur Zahlung der Taxierungsabgabe

Die Taxierungsabgabe wird von den zuständigen lokalen Zollämtern eingenommen und ist vor Zulassung des Fahrzeugs in Griechenland, jedoch auf jeden Fall innerhalb der nachstehend genannten Fristen zu errichten. Die Verpflichtung zur Abführung entsteht:

a) für die aus anderen Mitgliedsstaaten der Europäischen Gemeinschaft eingeführten Fahrzeuge mit ihrem Eintreffen in Griechenland, und die Zahlung erfolgt spätestens bis zum 15. Tag des Folgemonats nach Entstehung der Pflicht zur Zahlung der Taxierungsgebühr;

b) für die aus anderen Ländern eingeführten Fahrzeuge mit ihrem Eintreffen in Griechenland, und die Zahlung hat spätestens bis zum 15. Tag ab der Bereitstellung zur Nutzung zu erfolgen;

c) für die im Inland produzierten Fahrzeuge zum Zeitpunkt des Entstehens der Pflicht zur Abführung dieser Abgabe.

Wenn die Fahrzeuge aus anderen Mitgliedsstaaten unter Aussetzung gestellt werden, wird die Taxierungsabgabe mit (sei es auch außerordentlicher) Aufhebung einer solchen Aussetzung für die Fahrzeuge fällig.

Deklarationsverfahren bei Einfuhr von Fahrzeugen nach Griechenland

Für die vorstehend angeführten Fahrzeuge muss bei deren Einfuhr aus eigener Kraft (Straßenüberführung)

a) aus anderen Mitgliedsstaaten unverzüglich die "Erstmeldung der Ankunft eines Fahrzeuges" beim nächstgelegenen (!) Zollamt eingereicht werden. Diese Deklarationspflicht obliegt dem Fahrzeugbesitzer oder -empfänger oder seinem rechtmäßigen Vertreter oder der Person, in deren Besitz die Fahrzeuge überführt werden. Im entsprechenden Formular sind Fahrzeug-Kenndaten sowie auch die Angaben zur Person des zur Erklärung Verpflichteten anzugeben. Danach wird bis zum 15. des Folgemonats von dem Fahrzeugbesitzer oder seinem rechtmäßigen Vertreter bei dem Zollamt des Bestimmungsortes eine spezielle Erklärung über die Entrichtung der steuerlichen Belastungen und zur Erteilung einer Taxierungsbescheinigung eingereicht.

b) aus Drittländern die Taxierungsabgabe entweder gleichzeitig mit den Importabgaben und -steuern und der Einreichung der Importerklärung entrichtet werden, oder spätestens bis zum 15. Tag ab der Importerklärung bei Einreichung der speziellen Erklärung.

Hinweis: Die jeweils erforderliche Frist für die Überführung des Fahrzeugs zum angegebenen Bestimmungsort in Griechenland bestimmt das Zollamt, bei dem die Ankunft des Fahrzeugs deklariert wurde.

Besteuerungsbasis (Zollwert)

Der besteuerungsrelevante Fahrzeugwert beziehungsweise Zollwert des Fahrzeugs, auf den die Taxierungsabgabe erhoben wird, ergibt sich aus der Summe des Händlerabgabepreises des Fahrzeugherstellers und der Kosten für Versicherung und Überführung nach Griechenland. Der Händlerpreis geht aus von den offiziellen Autohändlern bei der zuständigen Zollbehörde eingereichten Preislisten hervor (Direktive 1475/1995 - EEL 145/1995). Bei gebrauchten Personenwagen wird der Händlerpreis zu dem Zeitpunkt berücksichtigt, zu dem der PKW auf den internationalen Märkten in Verkehr gebracht wurde, und - wegen der durch übliche Nutzung oder anderweitig bedingten Verschleiß - um einen altersbedingten Faktor gemindert.
Für gebrauchte PKW im Alter von 6 - 12 Monaten ab der ersten Zulassung und unter der Voraussetzung, dass sie eine Kilometerleistung von mehr als 6.000 Kilometer aufweisen,  beträgt der Satz der Minderung 7%. Für ältere Fahrzeuge erfolgt die Minderung auf Basis nachstehender Tabelle:

Fahrzeugalter in JahrenMinderungssatz
abbis einschließlich
1214%
2321%
3428%
4534%
5640%
6746%
7852%
8957%
91062%
101167%
111270%
121373%
131476%
141579%
15und mehr80%

Der wie vorstehend ermittelte Großhandelspreis kann jedoch nicht geringer als der gezahlte oder zahlbare Betrag sein (Kaufpreis).

Hebesätze der Taxierungsabgabe für PKW

Die Erhebung der Taxierungsabgabe auf Personenwagen der Taxierungsklasse 87.03 erfolgt auf Basis der Gesetze 2960/01 (Artikel 121, 122, 126), 3156/03 (Artikel 27) und 3190/03 (Artikel 21). Die jeweiligen Hebesätze ergeben sich wie nachstehend.

Ausnahme: Auf Elektro- oder Hybridfahrzeuge, die in Hinblick auf die Schadstoffemissionsnormen den Vorschriften der Direktive 94/12/EU oder neuer entsprechen, wird keine Taxierungsabgabe erhoben.

EURO 6 - Private PKW, die serienmäßig den Vorschriften der wie geltenden Verordnungen 715/2007 und 692/2008 entsprechen:

MotorhubraumTaxierungsabgabe
Bis 900 cm³5%
Ab 901 bis 1400 cm³12%
Ab 1401 bis 1600 cm³20%
Ab 1601 bis 1800 cm³30%
Ab 1801 bis 2000 cm³40%
Ab 2001 cm³ und mehr50%

 

EURO 5 - Private PKW, die serienmäßig den Vorschriften der wie geltenden Verordnungen 715/2007 und 692/2008 entsprechen:

MotorhubraumTaxierungsabgabe
Bis 900 cm³14%
Ab 901 bis 1400 cm³27%
Ab 1401 bis 1600 cm³45%
Ab 1601 bis 1800 cm³56%
Ab 1801 bis 2000 cm³83%
Ab 2001 cm³ und mehr142%

Für nicht der privaten Nutzung dienende Personenwagen (D.X.), die den Vorschriften der Direktive 94/12/EU oder neuer entsprechen, werden 13% der jeweiligen vorstehenden Abgabesätze entrichtet.

EURO 4, 3, 2, 1 - Private PKW, die serienmäßig den Vorschriften der Direktiven 98/69/EU, 94/12/EU, 91/441/EWG, 89/458/EWG, und 88/76/EWG entsprechen:

MotorhubraumTaxierungsabgabe
Bis 900 cm³24%
Ab 901 bis 1400 cm³49%
Ab 1401 bis 1600 cm³95%
Ab 1601 bis 1800 cm³129%
Ab 1801 bis 2000 cm³216%
Ab 2001 cm³ und mehr334%

 

Privatfahrzeuge konventioneller Technologie:

MotorhubraumTaxierungsabgabe
Bis 900 cm³37%
Ab 901 bis 1400 cm³66%
Ab 1401 bis 1600 cm³128%
Ab 1601 bis 1800 cm³148%
Ab 1801 bis 2000 cm³266%
Ab 2001 cm³ und mehr346%

Für nicht der privaten Nutzung dienende Fahrzeuge (D.X.), die den Vorschriften der Direktive 91/441/EWG oder älter entsprechen oder konventioneller Technologie sind, werden 50% der jeweiligen vorstehenden Abgabesätze entrichtet.

Für 3- oder 4-rädrige Fahrzeuge der Taxierungsklasse 87.03, die unter den Anwendungsbereich der Direktive 2002/24/EU des Rates vom 18. März 2002 fallen (EEL 124 vom 9.5.2002) und serienmäßig den Vorschriften der Direktive 2002/51 EU oder neuer entsprechen:

MotorhubraumTaxierungsabgabe
Ab 50 bis einschließlich 500 cm³5%
Ab 501 bis einschließlich 900 cm³9%
Ab 901 cm³ und mehr15%

 

Auf Wohnmobile der Taxierungsklasse 87.03 werden 50 % der für die jeweilige Fahrzeugkategorie geltenden Taxierungsabgabe erhoben.
Die vorstehenden Sätze kommen auch für Fahrzeuge des Typs Jeep der Taxierungsklasse 87.04 zur Anwendung.
Im Fall von Fahrzeugen mit Dieselmotor, die für eine nicht private Nutzung in Verkehr gebracht werden sollen, kann die vorstehende Steuer nicht mehr als 100% des steuerrelevanten Wertes betragen.

Es sei noch einmal ausdrücklich darauf hingewiesen, dass alle vorstehenden Angaben und Informationen möglicherweise nicht dem aktuellen Stand entsprechen beziehungsweise nicht vollständig sind und bestenfalls der Orientierung dienen können!

Griechenland-Blog
Weblog aus und über Griechenland

Weblog aus, über und mit Bezug zu Griechenland

Inhaltsübersicht
Griechenland Aktuell
Globale Informationen
Griechenland - Info für Reise und Urlaub Öffentliche Verkehrsmittel in Griechenland Telefonieren und Internet- Zugang in Griechenland Auswanderung nach Griechenland Wussten Sie, dass in Griechenland ...
Steuerwesen in Griechenland
Erwerb einer griechischen Steuernummer Steuervertreter in Griechenland Steuererklärung in GriechenlandSteuerausländer und Einkommensbesteuerung in Griechenland Steuerausländer und Immobilienbesitz in Griechenland Immobilienbezogene Steuern in Griechenland Immobilien-Erwerbssteuer in Griechenland FMAP - Grundsteuer in Griechenland ETAK - Grundsteuer in Griechenland Immobilien-Sondersteuer in Griechenland 2011-2013 Erbschaft - Schenkung in Griechenland Kfz-Steuer 2016 für Privatfahrzeuge in Griechenland Kfz-Steuer 2014 - 2015 und Pkw-Luxussteuer in Griechenland Kfz-Steuer 2013 in Griechenland Kfz-Steuer 2012 in Griechenland Kfz-Steuer 2009 - 2011 und Abgaben für Privatfahrzeuge in Griechenland Zwangsveranlagung und Sonderabgabe 2011 - 2012 für PKW in Griechenland
Eigentum und Immobilie in Griechenland
Immobilienkauf in Griechenland Immobilien-Übertragung in Griechenland Kataster - Grundbuch in Griechenland Wann in Griechenland eine Baugenehmigung nötig ist Energiepass für Immobilien in Griechenland Besitz von Immobilien in Griechenland
Auto in Griechenland
Auto - PKW - Kraftfahrzeug Einfuhr nach Griechenland Vorläufiger PKW-Import nach Griechenland Besteuerung von PKW-Import nach Griechenland Verkehrsordnung und Bußgelder in Griechenland Auto - Abwrackung und Kauf-Subvention in Griechenland Kraftfahrzeug - Auto - Motorrad in Griechenland
Beruf und Gewerbe
Geschäftstätigkeit in Griechenland Gesellschaftsformen in Griechenland Private Kapitalgesellschaft IKE in Griechenland Unternehmensgründung in Griechenland an 1 Tag Griechisch-Übersetzer - Übersetzung Griechisch - Deutsch - Griechisch
Photovoltaik und Investitionsförderung
Solarenergie - Photovoltaik in Griechenland Neue Regelungen für PV-Anlagen in Griechenland nach EEG N.3851/2010 Anschluss von PV-Anlagen in Griechenland an das öffentliche Stromnetz Gesetzlicher Einspeisetarif für Photovoltaik-Anlagen in Griechenland Genehmigung von PV-Anlagen in Griechenland Private PV-Dachanlagen in Griechenland
Staat und Behörden
Charta der Rechte des Bürgers in Griechenland Aufenthaltserlaubnis für Griechenland (EG-Bürger) Sozialversicherung in Griechenland Gesundheitswesen in Griechenland Versicherungssystem in Griechenland - Irrtümer und Wahrheiten Kindergeld in Griechenland ab 2013 Bargeldloser Zahlungsverkehr B2C in Griechenland Identifikation gegenüber Banken in Griechenland Gemeinschaftskonto in Griechenland Privat-Entschuldung in Griechenland Stromrechnung der DEI in Griechenland (alt) Stromrechnung der DEI in Griechenland (neu)
Alltag in Griechenland
Griechenland-Knigge Die griechische Sprache Die griechische Küche Ouzo - der traditionelle griechische Anisschnaps Tsipouro - Schnaps der armen Leute Feiertage in Griechenland Namen und Namenstage in Griechenland
Griechisch-Wörterbuch
Empfehlungen & Verweise
Relevante Webseiten
Archiv
Griechenland-News 2009 Griechenland-News 2008 Griechenland-News 2007 Griechenland-News 2006
Kontakt

Aktuelle Nachrichten

Der Zugriff auf die Quelle ist leider vorübergehend nicht möglich.