Der Besitz eines privaten PKW oder Kraftrades zieht in Griechenland außer der Kraftfahrzeugsteuer auch eine Reihe weiterer steuerrelevanter Konsequenzen und Verpflichtungen nach sich. So sind beispielsweise Autobesitzer grundsätzlich zur Abgabe einer Einkommenssteuererklärung verpflichtet und werden gegebenenfalls für ein fiktiv ermitteltes Einkommen besteuert. Die nachstehenden Angaben und Informationen beziehen sich allerdings nur auf den Regelfall, berücksichtigen nicht die zahlreichen Ausnahme- und Sonderregelungen und sind somit nur als globale Orientierungshilfe zu betrachten.
(Stand:März 2011, alle Angaben ohne Gewähr!)
Hinweis: Für das Jahr 2012 wurde Mitte 2011 eine erneute Erhöhung der Kfz-Steuer beschlossen, ausführliche Einzelheiten bietet der Beitrag Erhöhung der Kraftfahrzeugsteuern 2012 in Griechenland.
Die Kraftfahrzeugsteuer für PKW und Motorräder richtet sich in Griechenland nach dem Hubraum des Fahrzeugmotors und ist grundsätzlich für das gesamte Kalenderjahr im Voraus zu zahlen. Die Bescheide für bereits zugelassene Fahrzeuge werden in der Regel ab Ende Oktober / Anfang November des Vorjahres verschickt. Zu entrichten ist die Kfz-Steuer spätestens bis zum 31. Dezember des laufenden Jahres bei einer der im Bescheid benannten Banken und Kassen. Erhält ein Fahrzeughalter aus welchem Grund auch immer keinen Bescheid zugeschickt, hat er sich rechtzeitig an das zuständige Finanzamt zu wenden und dort die Kfz-Steuer unter Vorlage der Fahrzeugpapiere einzuzahlen. Die nachstehend aufgeführten Kfz-Steuerklassen gelten gleichermaßen für private Autos und Krafträder und beziehen sich auf das Jahr 2009.
Hubraum | Kfz-Steuer in € |
bis 300 cm³ | 18 |
301 - 785 cm³ | 46 |
786 - 1.357 cm³ | 112 |
1.358 - 1.928 cm³ | 202 |
1.929 - 2.357 cm³ | 446 |
ab 2.358 cm³ | 580 |
Als Nachweis für die Entrichtung der jährlichen Kfz-Steuer ist eine Vignette an der Windschutzscheibe des Wagens oder bei Krafträdern an einer gut sichtbaren Stelle anzubringen. Ist die Vignette nicht vorschriftsmäßig angebracht, wird bei Verkehrskontrollen ein Bußgeld verhängt - und zwar unabhängig davon, ob die Vignette nur lose mitgeführt wird oder verloren gegangen ist, die Zahlung jedoch durch einen offiziellen Einzahlungsbeleg nachgewiesen werden kann.
Wird die Zahlungsfrist nicht eingehalten, erhöht sich der Betrag unabhängig von einem eventuell bei einer Verkehrskontrolle verhängten Bußgeld automatisch auf das Doppelte und kann nur noch bei den Finanzämtern eingezahlt werden. Dies gilt paradoxerweise sogar auch, wenn die Vignette beispielsweise nachweislich bei einem Unfall zerstört wurde!
Ende Juli 2009 wurde eine rigorose Erhöhung der Kraftfahrzeugsteuer ab 2010 beschlossen, die aufgrund der obligatorischen Vorauszahlung bereits noch in diesem Jahr zu Buche schlagen wird. Da keinerlei abweichende Regelung für Krafträder bekannt gegeben wurde, ist davon auszugehen, dass auch diese sinngemäß unter die neue Regelung fallen.
Die Bemessung der Kfz-Steuer richtet sich nun nicht mehr nur nach dem Hubraum, sondern auch dem Datum der Erstzulassung eines Fahrzeuges in Griechenland bzw. der daraus resultierenden Kategorie.
Erstzulassung | Kategorie |
ab 01/01/2005 | Klasse A |
ab 01/01/2000 bis 31/12/2004 | Klasse B |
ab 01/01/1996 bis 31/12/1999 | Klasse C |
bis 31/12/1995 | Klasse D |
Bisher von der Kraftfahrzeugsteuer befreite Hybridfahrzeuge mit einem Hubraum ab 1.929 cm³ werden fortan mit dem halben Steuersatz eines entsprechenden konventionellen Fahrzeuges der Klasse A besteuert..
Je nach Kategorie und Hubraum ergibt sich die Kfz-Steuer für das Jahr 2010 gemäß dem nachstehenden Schema.
Kategorie | 301 - 785 cm³ | 786 - 1.357 cm³ | 1.358 - 1.928 cm³ | 1.929 - 2.357 cm³ | über 2.357 cm³ |
Klasse A | 28 € | 94 € | 184 € | 428 € | 562 € |
Klasse B | 63 € | 137 € | 252 € | 521 € | 680 € |
Klasse C | 79 € | 162 € | 302 € | 596 € | 780 € |
Klasse D | 96 € | 187 € | 352 € | 671 € | 880 € |
Es sei ausdrücklich darauf hingewiesen, dass weder die Schadstoffklasse noch das wirkliche Alter eines Fahrzeuges berücksichtigt wird, sondern ausschließlich die Erstzulassung in Griechenland maßgeblich ist. Somit fällt beispielsweise ein im Jahr 2005 importiertes und zugelassenes Gebrauchtfahrzeug der Schadstoffklasse 0 oder EURO1 in Griechenland unter die Klasse A, während ein 2004 zugelassenes Neufahrzeug der Schadstoffklasse EURO4 der Klasse B zugeordnet und somit erheblich höher besteuert wird als die importierte Abgasschleuder.
(Stand: November 2009)
Im Herbst 2010 wurden erneut grundlegende Änderungen bezüglich der Erhebung der Kraftfahrzeugsteuer beschlossen. Das erst im Vorjahr zur Bemessung der Kfz-Steuer eingeführte "Alterskriterium" wurde im Rahmen der Neuregelung wieder abgeschafft. Stattdessen erfolgt die Bemessung der Kfz-Steuer für alle bis zum 31. Oktober 2010 erstmalig in Griechenland zugelassenen privaten Krafträder und PKW wieder auf Basis des Motorhubraums, wobei allerdings die bis 2009 geltende Staffelung um fünf Hubraum- bzw. Steuerklassen auf nunmehr insgesamt 11 Klassen erweitert wurde. Außerdem wird die 2009 eingeführte Sonderabgabe auf Fahrzeuge mit einem Hubraum ab 1.929 cm³ fortan nicht mehr separat erhoben, sondern wurde direkt in den Gesamtbetrag der fälligen Kfz-Steuer integriert.
Die Auswirkung der beschlossenen Änderungen für bis zum 31. Oktober 2010 in Griechenland zugelassene Fahrzeuge ist der nachstehenden Tabelle entnehmbar, in der neben der nach dem neuen System fälligen Kfz-Steuer 2011 zum Vergleich auch die Beträge aufführt werden, die im Vorjahr in den entsprechenden Hubraumklassen zu zahlen waren.
Hubraumklasse | Kfz-Steuer 2011 in € | Kfz-Steuer 2010 + Sonderabgabe in € | |
von | bis | ||
bis 300 cm³ | 20 | 0 | 68 |
301 - 785 cm³ | 50 | 28 | 96 |
786 - 1.071 cm³ | 110 | 94 | 187 |
1.072 - 1.357 | 120 | 94 | 187 |
1.358 - 1.548 cm³ | 220 | 184 | 352 |
1.549 - 1.738 cm³ | 240 | 184 | 352 |
1.739 - 1.928 cm³ | 270 | 184 | 352 |
1.929 - 2.357 cm³ | 600 | 578 | 821 |
2.358 - 3.000 cm³ | 800 | 712 | 1.130 |
3.001 - 4.000 cm³ | 1.000 | 912 | 1.330 |
ab 4.001 cm³ | 1.200 | 1.112 | 1.530 |
Für alle neuen und gebrauchten privaten PKW, die ab dem 01. November 2010 erstmalig in Griechenland zugelassen werden, ergibt sich dagegen die jährliche Kfz-Steuer fortan wie in der nachstehenden Tabelle aufgeführt ausschließlich auf Basis der Emissionswerte:
Emissionsklasse (Gramm CO2 pro Kilometer) | Jährliche KFZ-Steuer (€ pro Gramm CO2-Emission) |
0 - 100 | 0 |
101 - 120 | 0,80 |
121 - 140 | 1,00 |
141 - 160 | 1,50 |
161 - 180 | 2,00 |
181 - 200 | 2,25 |
201 - 250 | 2,50 |
ab 251 und mehr | 3,00 |
Der Vollständigkeit halber sei angemerkt, dass eine entsprechende Emissions-Besteuerung auch auf ab 01. November 2010 zugelassene Taxi zur Anwendung kommt. Für andere Fahrzeugkategorien wie beispielsweise Busse und Lastwagen, die in der aktuellen Neuregelung nicht ausdrücklich berücksichtigt wurden, wird die Kfz-Steuer weiterhin nach dem bisherigen hubraumbasierten Bemessungssystem erhoben, jedoch für das Jahr 2011 angehoben werden.
Zusätzlich zu der regulären jährlichen Kfz-Steuer hat die griechische Regierung im Rahmen der verzweifelten Suche nach neuen Steuerquellen eine jährliche Sonderabgabe für private Personenkraftwagen und solchen gleichgestellte Fahrzeuge mit einem Hubraum ab knapp 2 Litern beschlossen. Maßgeblich ist allein der Hubraum des Motors, andere Faktoren wie beispielsweise der Neu- / Zeitwert oder das Alter eines Fahrzeuges bleiben völlig unberücksichtigt.
Hubraum | Abgabe in € |
1.929 - 2.500 cm³ | 150 |
2.501 - 3.000 cm³ | 250 |
3.001 - 3.500 cm³ | 350 |
3.501 - 4.000 cm³ | 450 |
4.001 - 5.000 cm³ | 550 |
ab 5.001 cm³ | 650 |
Erstmalig zu entrichten sein wird diese Abgabe vermutlich im Herbst des Jahres 2009 zusammen mit den ebenfalls erhöhten Kfz-Steuern und soll dem Fiskus Mehreinnahmen in Höhe von etwa 80 Millionen Euro bescheren.
Der Besitz eines privat zugelassenen PKW oder eines einem solchen gleichgestellten Fahrzeuges geht im Regelfall mit der Verpflichtung zur Abgabe einer jährlichen Einkommensteuererklärung in Griechenland einher. Staatsangehörigkeit und Einkommensverhältnisse des Halters spielen dabei grundsätzlich keine Rolle. Deklariert der potentiell Steuerpflichtige kein entsprechendes Einkommen aus anderen Quellen, wird er auf Basis eines fiktiv ermittelten Einkommens veranlagt.
Als Bemessungsgrundlage werden der Hubraum des Motors und das Alter des jeweiligen Fahrzeugs herangezogen, wobei für letzteres das Jahr der Erstzulassung in Griechenland maßgeblich ist. Die nachstehende Auflistung bezieht sich auf das Fískaljahr 2011 (also die Veranlagung für das Kalenderjahr 2010).
Alter des Fahrzeugs (gerechnet ab dem Jahr der Erstzulassung in Griechenland) | |||
Hubraum in cm³ | Bis 5 Jahre (2006 - 2010) | 5 - 10 Jahre (2001 - 2010) | Über 10 Jahre (vor 2001) |
bis 1.000 | 3.000 € | 2.100 € | 1.500 € |
1.200 | 3.000 € | 2.100 € | 1.500 € |
1.400 | 3.600 € | 2.250 € | 1.800 € |
1.500 | 3.900 € | 2.730 € | 1.950 € |
1.600 | 4.200 € | 2.940 € | 2.100 € |
1.700 | 4.500 € | 3.150 € | 2.250 € |
1.800 | 4.800 € | 3.360 € | 2.400 € |
1.900 | 5.200 € | 3.570 € | 2.550 € |
2.000 | 5.400 € | 3.780 € | 2.700 € |
2.100 | 5.900 € | 4.130 € | 2.950 € |
2.200 | 6.400 € | 4.480 € | 3.200 € |
2.300 | 6.900 € | 4.830 € | 3.450 € |
2.400 | 7.400 € | 5.180 € | 3.700 € |
2.500 | 7.900 € | 5.533 € | 3.950 € |
2.600 | 8.400 € | 5.880 € | 4.200 € |
2.700 | 8.900 € | 6.230 € | 4.450 € |
2.800 | 9.400 € | 6.580 € | 4.700 € |
2.900 | 9.900 € | 6.930 € | 4.950 € |
3.000 | 10.400 € | 7.280 € | 5.200 € |
3.100 | 11.100 € | 7.770 € | 5.560 € |
3.200 | 11.800 € | 8.260 € | 5.900 € |
3.300 | 12.500 € | 8.750 € | 6.250 € |
3.400 | 13.200 € | 9.240 € | 6.000 € |
3.500 | 13.9000 € | 9.730 € | 6.950 € |
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