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Der Besitz eines privaten PKW oder Kraftrades zieht in Griechenland außer der Kraftfahrzeugsteuer auch eine Reihe weiterer steuerrelevanter Konsequenzen und Verpflichtungen nach sich. So sind beispielsweise Autobesitzer grundsätzlich zur Abgabe einer Einkommenssteuererklärung verpflichtet und werden gegebenenfalls für ein fiktiv ermitteltes Einkommen besteuert. Die nachstehenden Angaben und Informationen beziehen sich allerdings nur auf den Regelfall, berücksichtigen nicht die zahlreichen Ausnahme- und Sonderregelungen und sind somit nur als globale Orientierungshilfe zu betrachten.
(Stand: Juli 2009, alle Angaben ohne Gewähr!)
Die Kraftfahrzeugsteuer für PKW und Motorräder richtet sich in Griechenland nach dem Hubraum des Fahrzeugmotors und ist grundsätzlich für das gesamte Kalenderjahr im Voraus zu zahlen. Die Bescheide für bereits zugelassene Fahrzeuge werden in der Regel ab Ende Oktober / Anfang November des Vorjahres verschickt. Zu entrichten ist die Kfz-Steuer spätestens bis zum 31. Dezember des laufenden Jahres bei einer der im Bescheid benannten Banken und Kassen. Erhält ein Fahrzeughalter aus welchem Grund auch immer keinen Bescheid zugeschickt, hat er sich rechtzeitig an das zuständige Finanzamt zu wenden und dort die Kfz-Steuer unter Vorlage der Fahrzeugpapiere einzuzahlen. Die nachstehend aufgeführten Kfz-Steuerklassen gelten gleichermaßen für private Autos und Krafträder und beziehen sich auf das Jahr 2009.
| Hubraum | Kfz-Steuer in € |
| bis 300 ccm | 18 |
| 301 - 785 ccm | 46 |
| 786 - 1.357 ccm | 112 |
| 1.358 - 1.928 ccm | 202 |
| 1.929 έως 2.357 ccm | 446 |
| ab 2.358 ccm | 580 |
Als Nachweis für die Entrichtung der jährlichen Kfz-Steuer ist eine Vignette an der Windschutzscheibe des Wagens oder bei Krafträdern an einer gut sichtbaren Stelle anzubringen. Ist die Vignette nicht vorschriftsmäßig angebracht, wird bei Verkehrskontrollen ein Bußgeld verhängt - und zwar unabhängig davon, ob die Vignette nur lose mitgeführt wird oder verloren gegangen ist, die Zahlung jedoch durch einen offiziellen Einzahlungsbeleg nachgewiesen werden kann.
Wird die Zahlungsfrist nicht eingehalten, erhöht sich der Betrag unabhängig von einem eventuell bei einer Verkehrskontrolle verhängten Bußgeld automatisch auf das Doppelte und kann nur noch bei den Finanzämtern eingezahlt werden. Dies gilt paradoxerweise sogar auch, wenn die Vignette beispielsweise nachweislich bei einem Unfall zerstört wurde!
Ende Juli 2009 wurde eine rigorose Erhöhung der Kraftfahrzeugsteuer ab 2010 beschlossen, die aufgrund der obligatorischen Vorauszahlung bereits noch in diesem Jahr zu Buche schlagen wird. Da keinerlei abweichende Regelung für Krafträder bekannt gegeben wurde, ist davon auszugehen, dass auch diese sinngemäß unter die neue Regelung fallen.
Die Bemessung der Kfz-Steuer richtet sich nun nicht mehr nur nach dem Hubraum, sondern auch dem Datum der Erstzulassung eines Fahrzeuges in Griechenland bzw. der daraus resultierenden Kategorie.
| Erstzulassung | Kategorie |
| ab 01/01/2005 | Klasse A |
| ab 01/01/2000 bis 31/12/2004 | Klasse B |
| ab 01/01/1996 bis 31/12/1999 | Klasse C |
| bis 31/12/1995 | Klasse D |
Bisher von der Kraftfahrzeugsteuer befreite Hybridfahrzeuge mit einem Hubraum ab 1.929 ccm werden fortan mit dem halben Steuersatz eines entsprechenden konventionellen Fahrzeuges der Klasse A besteuert..
Je nach Kategorie und Hubraum ergibt sich die Kfz-Steuer für das Jahr 2010 gemäß dem nachstehenden Schema.
| Kategorie | 301 - 785 ccm | 786 - 1.357 ccm | 1.358 - 1.928 ccm | 1.929 - 2.357 ccm | über 2.357 ccm |
| Klasse A | 28 € | 94 € | 184 € | 428 € | 562 € |
| Klasse B | 63 € | 137 € | 252 € | 521 € | 680 € |
| Klasse C | 79 € | 162 € | 302 € | 596 € | 780 € |
| Klasse D | 96 € | 187 € | 352 € | 671 € | 880 € |
Es sei ausdrücklich darauf hingewiesen, dass weder die Schadstoffklasse noch das wirkliche Alter eines Fahrzeuges berücksichtigt wird, sondern ausschließlich die Erstzulassung in Griechenland maßgeblich ist. Somit fällt beispielsweise ein im Jahr 2005 importiertes und zugelassenes Gebrauchtfahrzeug der Schadstoffklasse 0 oder EURO1 in Griechenland unter die Klasse A, während ein 2004 zugelassenes Neufahrzeug der Schadstoffklasse EURO4 der Klasse B zugeordnet und somit erheblich höher besteuert wird als die importierte Abgasschleuder.
(Stand: November 2009)
Zusätzlich zu der regulären jährlichen Kfz-Steuer hat die griechische Regierung im Rahmen der verzweifelten Suche nach neuen Steuerquellen eine jährliche Sonderabgabe für private Personenkraftwagen und solchen gleichgestellte Fahrzeuge mit einem Hubraum ab knapp 2 Litern beschlossen. Maßgeblich ist allein der Hubraum des Motors, andere Faktoren wie beispielsweise der Neu- / Zeitwert oder das Alter eines Fahrzeuges bleiben völlig unberücksichtigt.
| Hubraum | Abgabe in € |
| 1.929 - 2.500 ccm | 150 |
| 2.501 - 3.000 ccm | 250 |
| 3.001 - 3.500 ccm | 350 |
| 3.501 - 4.000 ccm | 450 |
| 4.001 - 5.000 ccm | 550 |
| ab 5.001 ccm | 650 |
Erstmalig zu entrichten sein wird diese Abgabe vermutlich im Herbst des Jahres 2009 zusammen mit den ebenfalls erhöhten Kfz-Steuern und soll dem Fiskus Mehreinnahmen in Höhe von etwa 80 Millionen Euro bescheren.
Der Besitz eines privat zugelassenen PKW oder eines einem solchen gleichgestellten Fahrzeuges geht im Regelfall mit der Verpflichtung zur Abgabe einer jährlichen Einkommenssteuererklärung in Griechenland einher. Staatsangehörigkeit und Einkommensverhältnisse des Halters spielen dabei grundsätzlich keine Rolle. Deklariert der potentiell Steuerpflichtige kein entsprechendes Einkommen aus anderen Quellen, wird er auf Basis eines fiktiv ermittelten Einkommens veranlagt.
Als Bemessungsgrundlage dienen der Hubraum des Motors und das Alter eines Fahrzeuges. Die nachstehende Auflistung bezieht sich auf das Fískaljahr 2009 und Fahrzeuge mit einem Alter von bis zu fünf Jahren. Für ältere Fahrzeuge mindert sich das jeweilige fiktive Einkommen um 15% (5-10 Jahre), 25% (10-15 Jahre), 40% (ab 15 Jahre) bzw. in bestimmten Sonderfällen um 40% - 60%.
Der Vollständigkeit halber ist anzuführen, dass während der vergangenen Jahre zwar die Einkommenssteuererklärung wie gehabt einzureichen war, die fiktive jährliche Veranlagung jedoch in der Praxis erst für Fahrzeuge mit einen Neuwert ab etwa 50.000 Euro erfolgte. Ebenfalls als (einmaliges) Einkommen behandelt wird jedoch in jedem Fall der Kaufpreis eines Fahrzeuges im Jahr der Anschaffung bzw. bei Ratenkauf die Summe der jährlich entrichteten Raten.
| Steuer-PS | Motorhubraum in ccm | Fiktives Jahreseinkommen in Euro |
| bis 7 | bis 1.071 | 4.800 |
| 8 | 1.071 - 1.214 | 6.100 |
| 9 | 1.215 - 1.357 | 8.000 |
| 10 | 1.358 - 1.499 | 9.900 |
| 11 | 1.600 - 1.642 | 11.800 |
| 12 | 1.643 - 1.785 | 14.200 |
| 13 | 1.786 - 1.928 | 16.700 |
| 14 | 1.929 - 2.071 | 20.500 |
| 15 | 2.072 - 2.214 | 26.500 |
| 16 | 2.215 - 2.357 | 33.600 |
| 17 | 2.358 - 2.500 | 41.300 |
| 18 | 2.501 - 2.642 | 49.500 |
| 19 | 2.643 - 2.785 | 57.800 |
| 20 | 2.786 - 2.928 | 66.600 |
| 21 | 2.929 - 3.071 | 75.700 |
| 22 - 23 | 3.072 - 3.357 | 85.300 |
| 24 - 25 | 3.358 - 3.642 | 95.900 |
| 26 - 27 | 3.643 - 3.928 | 107.900 |
| ab 28 | ab 3.924 | 112.900 |
Abschließend sei angemerkt, dass für das Fiskaljahr 2010 (also für Einkommen des Jahres 2009) mit einer rigorosen Ausweitung der fiktiven Einkommensermittlung zu rechnen ist. Konkrete Einzelheiten werden jedoch vermutlich erst im Rahmen des Haushaltsplans für 2010 definiert und somit gegen Ende des Jahres 2009 bekannt gegeben werden.
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