(Stand: 2006. Alle Angaben ohne Gewähr!)
!! Hinweis für Besitzer einer Immobilie in Griechenland !!
Unabhängig von Staatsangehörigkeit und Wohnsitz sind seit 2005 alle Besitzer einer Immobilie in Griechenland verpflichtet, in Griechenland eine Steuererklärung einzureichen und insbesondere das Formular "E9" penibel auszufüllen. Unter diese neue Verordnung fallen alle Inhaber eines dinglichen Rechts (Eigentum, Nießbrauch, Nutzungsrecht, Wohnrecht usw.) an jeder Art von Immobilie (Land- / Grundstück, Gebäude, Wohnung usw.).
Wichtige Informationen für Besitzer einer Immobilie in Griechenland bietet auch der Beitrag ETAK - Einheitliche Grundsteuer in Griechenland.
Abgesehen von Vorgängen in Zusammenhang mit Beruf und Gewerbe ist in Griechenland auch bei der Abwicklung zahlreicher privater Rechtsgeschäfte die Angabe der persönlichen Steuernummer obligatorisch. Dies gilt unabhängig von dem ständigen Wohnsitz und einer eventuellen Steuerpflicht in Griechenland gleichermaßen für Griechen und Ausländer bzw. für Steuerinländer und Steuerausländer. Die nachstehenden Fragen und Antworten informieren über die allgemeinen Formalitäten und Voraussetzungen für den Erwerb einer griechischen Steuernummer. Es sei jedoch darauf hingewiesen, dass insbesondere in Zusammenhang mit der Aufnahme einer Erwerbstätigkeit in Griechenland gegebenenfalls weitere Auflagen zu berücksichtigen sind.
Welche Unterschiede bestehen zwischen der Zuteilung einer Steuernummer an Privatpersonen und Gewerbetreibende?
Die Zuteilung einer Steuernummer (griechisch "AFM" = Arithmós Forologikoú Mitróou) erfolgt für alle natürlichen Personen auf die selbe Weise und ohne Differenzierung in bezug auf deren Berufsstand. Die Zuteilung einer Steuernummer an juristische Personen erfolgt dagegen im Rahmen der Geschäftsaufnahme.
Muss jede natürliche Person eine Steuernummer besitzen?
Grundsätzlich besteht kein Zwang zum Erwerb einer Steuernummer, jedoch muss jede mit den Finanzbehörden verkehrende Person über eine eigene Steuernummer verfügen. Weiterhin ist die Angabe einer Steuernummer auch bei der Abwicklung einer Vielzahl privater Rechtsgeschäfte obligatorisch.
Ist gegebenenfalls auch eine Umsatzsteuer-ID zu beantragen?
Nein, in Griechenland werden grundsätzlich alle Geschäfte unter Angabe der Steuernummer abgewickelt. Dies gilt auch für Handelsbeziehungen und Rechtsgeschäfte mit Auslandsbezug.
Welche Unterlagen sind für die Beantragung einer Steuernummer für Personen griechischer Staatsangehörigkeit erforderlich?
Es muss ein von Polizei, Kriegsmarine, Luftwaffe usw. ausgestellter (Personal-) Ausweis vorgelegt werden. Sofern der Antrag auf Erteilung einer Steuernummer von einer rechtmäßig bevollmächtigten Person eingereicht wird, sind auch die entsprechende Vollmacht und eine Kopie des Ausweises der bevollmächtigten Person einzureichen.
Welche Unterlagen sind für die Beantragung einer Steuernummer für Ausländer erforderlich?
Es muss ein gültiger Reisepass vorgelegt werden. Sind die Angaben im Pass nicht mit lateinischen Buchstaben geschrieben, ist die Kopie einer offiziellen Übersetzung in die griechische Sprache beizubringen. Ausländer mit Wohnsitz in Griechenland müssen zusätzlich eine gültige Aufenthaltsgenehmigung für Griechenland vorlegen, während Ausländer ohne ständigen Wohnsitz in Griechenland gegebenenfalls einen Zustellungsberechtigten zu benennen haben.
Welche Folgen hat der Besitz mehrerer Steuernummer?
Gemäß Artikel 4 des Gesetzes N. 2593/97, ratifiziert gemäß den Bestimmungen § 3b des Artikels 21 des Gesetzes N. 2948/2001, werden Besitz und Benutzung von mehr als einer Steuernummer mit einer Geldstrafe in Höhe von 4.400 EURO geahndet.
Bleibt die Steuernummer auch nach Einstellung des Geschäftsbetriebs eines Unternehmens bestehen?
Nach Einstellung des Geschäftsbetriebs eines Personenunternehmens bleibt die Steuernummer der natürlichen Person auch weiterhin für die privaten Geschäfte bestehen. Dagegen wird im Fall der Einstellung des Geschäftsbetriebs einer juristischen Person die Steuernummer gelöscht.
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