Seit 2012 werden in Griechenland weder spezielle Kfz-Steuerbescheide verschickt noch die bis dahin obligatorischen Vignetten ausgegeben. Wie bereits in den Vorjahren müssen die Steuerpflichtigen auch die Bescheide zur Kfz-Steuer für das Jahr 2016 per Internet (sprich über das Steuerportal TAXISnet) aufrufen, das einschlägige Verfahren wird detailliert unter Kraftfahrzeugsteuer 2013 in Griechenland beschrieben.
Im Vergleich zu der Kfz-Steuer 2015 sind bei den Beträgen der Kfz-Steuer des Jahres 2016 einige Änderungen zu verzeichnen, da zusätzlich zu den beiden Hauptkriterien, sprich Emissionswerte oder Motorhubraum, in letzterer Kategorie zusätzlich das Alter bzw. Datum der Erstzulassung des Fahrzeugs zur Berücksichtigung kommt. Konkret wurden für Fahrzeuge, die erstmalig bis zum 31/10/2010 zugelassen wurden und auf Basis des Hubraums besteuert werden, drei Unterkategorien eingeführt:
a) PKW und Krafträder, die bis 2000 zugelassen worden sind,
b) Pkw und Krafträder, die ab Anfang 2001 bis Ende 2005 zu gelassen worden sind,
c) Pkw und Krafträder, die ab Anfang 2006 bis zum 31/10/2010 zugelassen worden sind.
Wie aus Tabelle 1) hervorgeht, wirken die Änderungen sich ab einem Hubraum von 1.358 cm³ aus.
Für Pkw und Krafträder mit Zulassungsdatum ab 01/11/2010 und nachfolgend wird die Kfz-Steuer auf Basis der Kohlenmonoxid-Emissionen pro Kilometer berechnet, wobei die Emissionsgrenze für die Befreiung von der Kfz-Steuer von 100 auf 90 gr/km gesenkt wurde und die Sätze in den übrigen Unterkategorien erhöht wurden (Tabelle 2).
(Stand: November 2015, alle Angaben ohne Gewähr!)
In den beiden nachfolgenden Tabellen werden unter den Beträgen der Kfz-Steuer 2016 in Klammern die Veränderungen im Vergleich zu 2015 angeführt.
Tabelle 1: Kfz-Steuer 2016 auf Hubraumbasis (€)
Hubraum (cm³) | Erstzulassung bis Ende 2000 | Erstzulassung ab 2001 bis Ende 2005 | Erstzulassung ab 2006 bis 31/10/2010 |
bis 300 | 22 (unverändert) | 22 (unverändert) | 22 (unverändert) |
301 - 785 | 55 (unverändert) | 55 (unverändert) | 55 (unverändert) |
786 -1.071 | 120 (unverändert) | 120 (unverändert) | 120 (unverändert) |
1.072 - 1.357 | 135 (unverändert) | 135 (unverändert) | 135 (unverändert) |
1.358 - 1.548 | 225 (- 15) | 240 (unverändert) | 255 (+ 15) |
1.549 - 1.738 | 250 (- 15) | 265 (unverändert) | 280 (+ 15) |
1.739 - 1.928 | 280 (- 20) | 300 (unverändert) | 320 (+ 20) |
1.929 - 2.357 | 615 (- 45) | 630 (- 60) | 690 (+ 30) |
2.358 - 3.000 | 820 (- 60) | 840 (- 40) | 920 (+ 40) |
3.001 - 4.000 | 1.025 (- 75) | 1.050 (- 50) | 1.150 (+ 50) |
4.001 und mehr | 1.230 (- 90) | 1.260 (- 60) | 1.380 (+ 60) |
Tabelle 2: Kfz-Steuer 2016 auf Emissionsbasis
(Erstzulassung ab 01/11/2010)
Emissionsklasse (gr CO2 pro Kilometer) | Jährliche KFZ-Steuer (€ pro gr CO2-Emission) |
0 - 90 | 0,00 |
91 - 100 | 0,90 (bisher befreit) |
101 - 120 | 0,98 (+ 0,08) |
121 - 140 | 1,20 (+ 0,10) |
141 - 160 | 1,85 (+ 0,15) |
161 - 180 | 2,45 (+ 0,20) |
181 - 200 | 2,78 (+ 0,23) |
201 - 250 | 3,05 (+ 0,25) |
ab 251 und mehr | 3,72 (+ 0,32) |
Ergänzend sei angemerkt, dass die Kfz-Steuer für das Jahr 2016 in einer einmaligen Zahlung bis spätestens zum 31 Dezember 2015 zu entrichten ist.
Für nicht motorisierte Wohnwagen (Anhänger und Auflieger) beträgt die Höhe der Kfz-Steuer 140 Euro. Für motorisierte (also mit einem eigenen Antriebsmotor ausgestattete) Wohnmobile wird dagegen die Kfz-Steuer auf Basis des Motorhubraums bemessen (siehe obige Tabelle 1).
Unter die Bestimmungen bezüglich der obigen Fahrzeuge (Tabelle 1 + 2) fallen auch die Privatfahrzeuge, die das Personal der auf Basis des Entwicklungsgesetzes A.N 89/1967 in Griechenland niedergelassenen Handels- und Industrieunternehmen einführen, sowie ebenfalls für Fahrzeuge vom Typ Jeep, und zwar unabhängig davon, ob letztere als Personenwagen oder Lastwagen charakterisiert sind.
Für Hybridfahrzeuge (Pkw, zwei- und dreirädrige Krafträder) mit einem Hubraum von bis zu 1.549 cm³ (gegenüber bisher 1.929 cm³) bleibt die völlige Befreiung von der Kfz-Steuer unabhängig von dem Datum der Erstzulassung bestehen.
Für Hybridfahrzeuge besagter Kategorien mit einem Hubraum von über 1.549 cm³ wird unabhängig von dem Datum der Erstzulassung eine Kfz-Steuer in Höhe von 60% der Steuer für entsprechende konventionelle Fahrzeuge erhoben.
Es sei angemerkt, dass bisher alle Hybrid-Pkw mit einem Hubraum von bis zu 1.929 cm³ von der Kfz-Steuer befreit waren, während die Kfz-Steuer für Hybrid-Fahrzeuge mit einem Hubraum von über 1.929 cm³ 50% der Steuer entsprechender konventioneller Fahrzeuge betrug.
Laut der Zentralen Rechnungsstelle des Staates sollen die Änderungen bei der Kfz-Steuer 2016 zu Mehreinnahmen in Höhe von 13 Mio. Euro führen.
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