Am 04. Juni 2009 wurde von den Ministern der griechischen Ministerien für Wirtschaft, Entwicklung, Umwelt, Flächennutzung und öffentliche Projekte ein gemeinschaftlicher Beschluss bezüglich der Installation photovoltaischer Dachanlagen unterzeichnet, der am 01. Juli 2009 in Kraft tritt. Die konkreten Bedingungen und Vorschriften für die Installation privater Solar-Dachanlagen mit einer installierten Leistung von bis zu 10 kWp sollen in einem weiteren Erlass definiert werden.
Das Programm "Photovoltaik auf den Dächern" bezieht sich auf kleine Anlagen bis 10 kWp und soll in erster Linie Privatleuten die Möglichkeit eröffnen, sich an der Erzeugung und Nutzung umweltfreundlicher Energie zu beteiligen. Unter bestimmten Voraussetzungen werden jedoch auch gewerbliche Kleinstbetriebe von den günstigen Konditionen und dem vereinfachten Verfahren profitieren können.
(Stand: Juni 2009 oder wie angegeben, alle Angaben ohne Gewähr!)
Der Ministerbeschluss sieht für private photovoltaische Dachanlagen ein stark vereinfachtes Genehmigungsverfahren vor, das sich abgesehen von technischen Vorschriften in der Praxis auf eine einfache Genehmigung der zuständigen Baubehörde beschränken soll ("Genehmigung geringfügiger Arbeiten"). Genehmigungen seitens der zuständigen Ministerien und der griechischen Energieregulierungsbehörde sind nicht erforderlich.
Im Gegensatz zu gewerblichen Betreibern photovoltaischer Anlagen werden mit dem Betrieb einer privaten PV-Dachanlage keinerlei steuerliche und sozialversicherungstechnische Verpflichtungen einhergehen. Der Besitzer einer privaten Solarstromanlage braucht folglich weder ein Gewerbe anzumelden noch Belege auszustellen, unterliegt nicht der Versicherungspflicht für Selbständige und auch nicht den steuerlichen Bestimmungen für Einkommen aus einer selbständigen Tätigkeit oder gewerblichen Aktivität.
Die griechische Elektrizitätsgesellschaft DEI wird für elektrischen Strom aus privaten Solaranlagen - PV-Dachanlagen eine Vergütung von 0,55 Euro pro Kilowattstunde zahlen. Dieser Tarif gilt für alle Einspeisungsverträge, die in den Jahren 2009 bis 2011 unterzeichnet werden. Die weitere Preisentwicklung wird Angleichungen an die Inflationsrate unterliegen und für 25 Jahre garantiert sein. Die Vergütung für den aus Dachanlagen eingespeisten Solarstrom erfolgt per Verrechnung mit der Stromrechnung des Besitzers der PV-Anlage.
Kleine photovoltaische Dachanlage auf einem Privatgebäude
Im übrigen gestaltet sich für das "Sonderprogramm zur Entwicklung photovoltaischer Systeme an Gebäudeanlagen und speziell auf Gebäudedächern" der Preis für die von PV-Systemen erzeugte und in das Netz eingespeiste elektrische Energie derzeit gemäß der nachstehenden Tabelle (Stand: Juni 2013):
Jahr | Monat | Preis (Euro / MWh) |
2013 | Februar | 125,00 |
2013 | August | 125,00 |
2014 | Februar | 120,00 |
2014 | August | 120,00 |
2015 | Februar | 115,00 |
2015 | August | 115,00 |
2016 | Februar | 110,00 |
2016 | August | 110,00 |
2017 | Februar | 105,00 |
2017 | August | 100,00 |
2018 | Februar | 95,00 |
2018 | August | 90,00 |
2019 | Februar | 85,00 |
2019 | August | 80,00 |
Der nachstehende Katalog häufiger Fragen, Antworten und Erläuterungen in Zusammenhang mit der Installation privater photovoltaischer Solar-Dachanlagen in Griechenland basiert auf der Informationsschrift eines privaten Anbieters und wird ohne jegliche Gewähr publiziert!
1. Wo kann eine PV-Anlage installiert werden?
Das Programm bezieht sich auf Solaranlagen bis 10 kWh auf dem Flachdach oder der Dachfläche (einschließlich der Überdachung von Balkonen, Terrassen und Veranden) eines Gebäudes, welches als Wohnhaus genutzt wird oder sehr kleine Unternehmen beherbergt.
2. Wer darf eine PV-Anlage installieren?
Zur Teilnahme an dem Programm berechtigt sind natürliche Privatpersonen, die keine Kaufleute sind, und natürliche oder juristische Personen, die der Kategorie der Kleinstunternehmen zugeordnet sind, und das Eigentum oder Nutzungsrecht an der Fläche inne haben, auf welcher das photovoltaische System installiert wird.
3. Wie wird eine Vereinbarung der Gesamtheit aller Mitbesitzer oder die Überlassung der Fläche an einen einzelnen Mitbesitzer realisiert?
Mit dem Protokoll über den einstimmigen Beschluss der Eigentümerversammlung oder mittels schriftlicher Zustimmung aller Mitbesitzer des Gebäudes.
4. Wenn jemand das Rechtes auf die Bebauung der Oberdecke inne hat, kann er dann alleine ein photovoltaisches Solarsystem installieren?
Nein, weil dieses Recht nicht die Berechtigung zur exklusiven Nutzung der Dachfläche beinhaltet, welche bis zur Errichtung des darüber liegenden Stockwerks in gemeinschaftlichem Besitz und gemeinsamer Nutzung verbleibt.
5. Jemand hat das exklusive Recht zur Nutzung der Dachfläche inne: kann er das photovoltaische Solarsystem alleine installieren?
Ja, sofern die Errichtung nicht durch eine ausdrückliche Bestimmung der Gebäudeordnung untersagt ist. Das System wird dann mit dem Stromzähler der DEI für die Wohnung des Besitzers der PV-Anlage verbunden und die Einnahmen kommen ihm selbst zu Gute.
6. Wie sieht es mit dem Genehmigungsverfahren aus?
Das Verfahren der Genehmigung privater Dachanlagen ist sehr einfach gehalten. Im Gegensatz zu dem obligatorischen Genehmigungsverfahren für größere PV-Anlagen ist für die Installation und den Betrieb kleiner photovoltaischer Dachanlagen keinerlei Energielizenz seitens der zuständigen Ministerien und Träger erforderlich.
7. Steuerthemen
Die beschränkte Leistung der privat betriebenen photovoltaischen Systeme bzw. Solar-Dachanlagen stellt sicher, dass die erzeugte elektrische Energie im Rahmen des (privaten) Eigenbedarfs des Eigentümers der PV-Anlage liegt. Folglich bestehen für den Betreiber eines solchen PV-Systems keine steuerlichen Verpflichtungen hinsichtlich der Einspeisung dieser Energie in das öffentliche Netz. Der private Erzeuger - Konsument wird keinerlei steuerlichen oder versicherungsrelevanten Verpflichtungen unterliegen (Buchführung, Ausstellung von Rechnungen, Sozialversicherung usw.), gleich ob er Gewerbetreibender ist oder nicht.
8. Was bedeutet "bauamtliche Genehmigung geringfügiger Arbeiten"?
Im Gegensatz zu größeren Photovoltaik-Projekten ist für PV-Kleinanlagen keine Baugenehmigung, sondern lediglich die Erlaubnis zur Durchführung geringfügiger Arbeiten erforderlich. Die konkreten Installationsbedingungen werden per Runderlass des Ministers für Umwelt, Flächennutzung und öffentliche Projekte bestimmt werden.
9. Welche Kosten bringt die Installation einer PV-Anlage mit sich?
Alle Aufwendungen sind in den sogenannten "Kosten pro installiertes kW" enthalten, die sich global auf ungefähr 5.000 € / kW belaufen, jedoch im Einzelfall nach einer gründlichen Markterhebung auf 4.000 € / kW drücken lassen. Der einzige Posten, der in der Regel nicht in den in Rede stehenden Pauschalpreisen eingeschlossen ist, sind eventuelle Aufwendungen für die Versicherung der Ausstattung, beispielsweise gegen Vandalismus.
Es ist anzumerken, dass in der Mehrzahl der Fälle die technische Ausrüstung mit einer Garantie von mehr als 10 Jahren abgedeckt ist.
10. Wie funktioniert das mit dem Stromzähler?
Es wird ein neuer Doppelzähler installiert, über welchen die aus der PV-Anlage erzeugte elektrische Energie und der für den nächtlichen Betrieb von Invertern und eventueller Begleitausrüstung (z. B. Kamera, Alarmanlage) erforderliche geringfügige Eigenverbrauch der PV-Anlage erfasst wird.
11. Wie ist es um die Rentabilität einer kleinen PV-Anlage bestellt?
Auf einem typischen Flachdach mit einer Fläche von 100 Quadratmetern kann bequem ein System mit 5-7 kW in polykristalliner Siliziumtechnologie oder unter einem gewissem Mehraufwand eine Anlage der selben Leistung in Dünnfilmtechnik installiert werden. Dem steht ein durchschnittlicher Energieverbrauch eines typischen Haushaltes in der Größenordnung von 5.000 - 7.000 kWh zu 0,12 € / kWh gegenüber. Im Rahmen der Verrechnung der erzeugten elektrischen Energie auf Basis der langfristig garantierten Einspeisevergütung mit dem Eigenverbrauch ist somit auch für kleine photovoltaische Dachanlagen eine lukrative Amortisierung gewährleistet.
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