Die in deutschen Massenmedien recht spärliche Berichterstattung aus und über Griechenland konzentriert sich in der Regel auf Schlagzeilen-Ereignisse. Die kleinen Alltagsnachrichten bleiben dagegen sogar auf einschlägig orientierten Webseiten weitgehend unberücksichtigt. Das hier geführte Griechenland-Blog ist deswegen vorrangig "sekundären" Meldungen gewidmet. Zugunsten der Übersichtlichkeit werden die Beiträge jeden Monat archiviert.
Hinweis: Alle Angaben, Berichte und Informationen werden ohne Anspruch auf Richtigkeit und Vollständigkeit und ohne jegliche Gewähr publiziert und können subjektive Ansichten und Einstellungen reflektieren.
Ein Hochschullehrer aus Nordgriechenland wurde der Teilnahme an einem Bankraub beschuldigt und ohne langes Fackeln inhaftiert. Nach rund 18 Monaten stellte das Gericht seine Unschuld fest und sprach ihm eine Haftentschädigung von 9 Euro pro Tag zu. Der resultierende Betrag von knapp 4.500 Euro wurde fast 3 Jahre später bewilligt, nachdem unter anderem sogar auch der Ministerpräsident eingeschaltet worden war. Bei der Auszahlung der so wie so schon geradezu lächerlichen Entschädigung wurden jedoch nicht nur diverse Abgaben an den Staat, sondern auch fast 500 Euro an (Straf-) Steuern einbehalten - mit der Begründung, dass die Haftendschädigung ein Einkommen aus einer freiberuflichen Tätigkeit sei. Fazit: Wer in Griechenland unschuldig inhaftiert wird (was gar nicht selten vorkommt), sollte unverzüglich die Aufnahme eines Gewerbes anmelden!!
(28.11.2006)
Angesichts des schier unerfassbaren Ausmaßes der Korruption in Griechenland richtete das griechische Ministerium für innere Angelegenheiten, Verwaltung und Dezentralisierung unter der Rufnummer 1564 eine Hotline zur Anzeige von Korruptionsdelikten und Misswirtschaft auf dem öffentlichen Sektor ein. Über diese Rufnummer angezeigte Vorfälle werden direkt an das "Korps der Prüfer und Inspektoren des Öffentlichen Dienstes" (SEEDD) geleitet und im weiteren entsprechend delegiert. Es sei betont, dass diese Hotline alltäglich und rund um die Uhr (7/24-Service) erreichbar ist ... .
(20.11.2006)
Trotz der gebetsmühlenhaft angekündigten Steuererleichterungen will die griechische Regierung im Jahr 2007 ein zusätzliches Steueraufkommen in Höhe von rund 3,2 Milliarden Euro aus dem Volk pressen. Erreicht werden soll dieses Ziel unter anderem durch signifikante Erhöhungen der Besteuerung von Immobilien und deren Einheitswerte und aller damit verbundenen Abgaben, diverser Verbrauchssteuern und indirekter Abgaben. Bezeichnenderweise wird somit in Griechenland das gesamte für 2007 erwartete Steueraufkommen zu reichlich 60% aus indirekten Steuern und Abgaben stammen!
Übrigens wurde die griechische Regierung bezüglich der schier ausufernden Besteuerung von Grundeigentum und Immobilien inzwischen sogar seitens der EU vor den äußerst bedenklichen Folgen für den allgemeineren Sektor des Bau- und Wohnungswesens gewarnt.
(18.11.2006)
... oder in freier Übersetzung: "Jiánnis gibt sich einen aus"! Mit diesem geflügelten Wort kommentierten nicht nur das gemeine Volk, sondern auch Politiker aller Ebenen und Fraktionen das aktuelle Husarenstück der griechischen Justizdiener, nämlich sich mal eben selbst horrende Gehaltserhöhungen zuzuurteilen - und zwar für fünf Jahre rückwirkend !! Praktisch zeitgleich erließ dagegen der Rechnungshof ein Urteil, mit dem Tausenden von Zeitangestellten der Gemeinden endgültig die seit Monaten ausstehende Lohnzahlung verwehrt wird.
Es wundert also nicht, dass sich das bereits aufgrund der zahlreichen schweren Justizskandale zutiefst erschütterte Vertrauen der Griechen in ihre Gerichtsbarkeit zunehmend mit einer ausgeprägten Geringschätzung der selbstherrlichen Robenträger zu paaren beginnt.
(11.11.2006)
Bereits in der vergangenen Woche brachte eine in dem Dorf Amaryntho (Euböa) wohnhafte 16jährige Schülerin zur Anzeige, von vier ebenfalls minderjährigen Mitschülern sexuell misshandelt und schließlich in den Toilettenräumen der Schule von einem der Täter unter Mitwirkung der übrigen drei auch vergewaltigt worden zu sein. Vor der Untersuchungsrichterin gestanden die Beschuldigten ihre Handlungen freimütig ein, beriefen sich jedoch darauf, dass die Betroffene alles freiwillig mitgemacht habe; der gerichtsärztliche Befund attestierte dagegen einschlägige Gewaltanwendung. Die offensichtlich schockierte Untersuchungsrichterin leitete ein Strafverfahren ein, setzte jedoch die vier jugendlichen Täter - wenn auch unter Auflagen - auf freien Fuß.
In der darauffolgenden Woche traten die Lehrer der entsprechenden Schule zu einer Versammlung zusammen. Während der Sitzung (an der übrigens auch ein dem Lehrkörper angehörender Elternteil eines der Täter teilgenommen haben soll) wurde den vier Schülern die Gelegenheit gegeben, sich zu dem Geschehen zu äußern - der misshandelten Schülerin oder zumindest deren Mutter dagegen nicht. Schließlich verhängte die Lehrerversammlung sowohl gegen die vier Täter als auch die betroffene Schülerin den 5tägigen Ausschluss vom Unterricht.
Es sei angemerkt, dass der misshandelten Schülerin und deren Mutter unmissverständlich nahe gelegt wurde, das Dorf zu verlassen. Hintergrund: beide leben zwar seit Jahren in Griechenland, sind jedoch bulgarischer Staatsangehörigkeit ... .
(04.11.2006)
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