Die in deutschen Massenmedien recht spärliche Berichterstattung aus und über Griechenland konzentriert sich in der Regel auf Schlagzeilen-Ereignisse. Die kleinen Alltagsnachrichten bleiben dagegen sogar auf einschlägig orientierten Webseiten weitgehend unberücksichtigt. Das hier geführte Griechenland-Blog ist deswegen vorrangig "sekundären" Meldungen gewidmet. Zugunsten der Übersichtlichkeit werden die Beiträge jeden Monat archiviert.
Hinweis: Alle Angaben, Berichte und Informationen werden ohne Anspruch auf Richtigkeit und Vollständigkeit und ohne jegliche Gewähr publiziert und können subjektive Ansichten und Einstellungen reflektieren.
Im Rahmen der Expansion nach Griechenland haben die OBI AG und die griechische SATO AG ein Joint Venture gegründet. OBI sieht in Griechenland ein hohes Wachstumspotential und strebt auf dem griechischen die Marktführerschaft an. Die ersten OBI-Märkte in Griechenland sollen Ende 2009 / Anfang 2010 eröffnet werden und über eine Geschäftsfläche von jeweils 6.000 - 10.000 Quadratmetern verfügen. Außerdem soll jedem Markt auch ein Gartencenter angeschlossen werden. Einschließlich Deutschland ist OBI somit nun bereits in insgesamt 12 Ländern aktiv.
Der griechische Partner von OBI, die SATO-Gruppe mit Sitz in Athen, stellt derzeit das größte griechische Möbelhandelshaus dar und ist unter anderem bei Büromöbeln führend.
15.05.2008
In das nationale griechische Kataster ("Ethniko Ktimatologio") sollen bis Ende 2012 insgesamt 107 neue Gebiete, Gemeinden und Gemeindeteile der Präfekturen Athen und Thessaloniki sowie die Hauptstädte weiterer 23 provinzieller Präfekturen aufgenommen werden. Bezeichnenderweise erfolgte diese Ankündigung völlig überraschend und setzt einen zumindest für griechische Verhältnisse äußerst knappen Zeitrahmen für die Kartierung der in Rede stehenden Liegenschaftsgebiete, zumal bekanntlich in Griechenland während der Sommermonate selbst der Staat für etliche Wochen "in Urlaub" geht..
In der ersten Phase haben alle Inhaber beliebiger dinglicher Rechte an Immobilien in diesen Regionen bei den zuständigen Dienststellen die einschlägigen Anträge und Unterlagen einzureichen. Die entsprechende Frist endet für Inländer Ende September 2008 und für im Ausland Ansässige Ende Dezember 2008. Nach Ablauf dieser Fristen drohen Strafgelder von bis zu 1.500 Euro und nach weiteren 3 Monaten ab dem Auslaufen der anfänglichen Fristen sogar der Verlust der dinglichen Rechte an einer Immobilie.
Vor Einreichung der Unterlagen sind bei einer der 13 autorisierten griechischen Banken die entsprechenden Gebühren zu entrichten, welche 35 Euro pro dingliches Recht an einer städtischen Immobilie und 20 Euro pro Anrecht an einem Wirtschaftsraum (Garage, Lagerraum) betragen. Sind an ein und der selben Immobilie mehrere Inhaber eines dinglichen Rechtes berechtigt, sind die entsprechenden Gebühren von jedem Berechtigten (also in der Summe mehrfach) zu entrichten. Für landwirtschaftliche Immobilien gelten Sonderregelungen.
Weitere Einzelheiten bietet der interne Beitrag zu Stand und Erweiterung des Katasters - Grundbuchs in Griechenland (deutsch) sowie im übrigen natürlich auch die Homepage des Trägers (= juristische Person privaten Rechtes) Ktimatologio AE (griechisch / englisch)
23.05.2008
Weblog aus, über und mit Bezug zu Griechenland
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