Die in deutschen Massenmedien recht spärliche Berichterstattung aus und über Griechenland konzentriert sich in der Regel auf Schlagzeilen-Ereignisse. Die kleinen Alltagsnachrichten bleiben dagegen sogar auf einschlägig orientierten Webseiten weitgehend unberücksichtigt. Das hier geführte Griechenland-Blog ist deswegen vorrangig "sekundären" Meldungen gewidmet. Zugunsten der Übersichtlichkeit werden die Beiträge jeden Monat archiviert.
Hinweis: Alle Angaben, Berichte und Informationen werden ohne Anspruch auf Richtigkeit und Vollständigkeit und ohne jegliche Gewähr publiziert und können subjektive Ansichten und Einstellungen reflektieren.
Am Samstag, dem 28. Juni 2008, lief gegen 20 Uhr das Fährschiff Theofilos der griechischen Reederei NEL Lines im Sund zwischen der griechischen Insel Chios und dem türkischen Festland bei der Inselgruppe "Inousses" auf ein Riff. Die Havarie ereignete sich auf der von dem Schiff Theofilos turnusmäßig bedienten Route Mitilini - Chios - Piräus. Auf dem Teilabschnitt von Lesbos nach Chios war das Schiff nicht dem üblichen Kurs östlich der "Inousses", sondern stattdessen der wegen zahlreicher Felsenklippen schwierigeren Passage westlich der Inselgruppe gefolgt.
Fährschiff Theofilos (Archivbild von der Webseite der NEL Lines)
Das Schiff prallte vermutlich mit voller Fahrt auf das Felsriff auf, wobei ein rund 15 Meter langer Riss im Boden des Rumpfes entstand. Offensichtlich wurde bei dem Aufprall ein Teil der Klippe zertrümmert, sodass das Schiff nicht festlief und anfänglich seine Fahrt trotz des Wassereinbruches fortsetzte. Nachdem allerdings von einem Passagier (!) per Mobil-Telefon das Ministerium für Seefahrt über den Vorfall informiert worden war, wurde etwa eine halbe Stunde später schließlich die Evakuierung des Schiffes angeordnet. Trotz der anfänglichen Panik verlief die Aktion glimpflich, die insgesamt 475 Passagiere wurden unversehrt von kleineren Schiffen sowie insbesondere auch von dem Fährschiff Saint Nicholas aufgenommen. Eine Umladung des Gepäcks der Passagiere, der beförderten Fahrzeuge und der sonstigen Fracht war allerdings nicht möglich.
Die Besatzung des havarierten Schiffes verblieb schließlich an Bord, da ein Sinken inzwischen ausgeschlossen werden konnte. Das zurückgelassene Gepäck der Passagiere wurde im weiteren Verlauf von dem Fährschiff Taxiarchis übernommen und nach Piräus gebracht. Wann allerdings das Fährschiff Theofilos wenigstens soweit repariert und wenigstens bedingt seeklar sein wird, um nach Piräus gelangen und dort die beförderten Fahrzeuge entladen zu können, steht derzeit noch nicht fest.
30.06.2008
Der ehemalige Erzbischof von Attika Panteleimon wurde in zweiter Instanz wegen Unterschlagung zu sieben Jahren Haft ohne Bewährung verurteilt. In dem Berufungsverfahren wurde der ehemalige Erzbischof erneut für schuldig befunden, während der Jahre 1995 bis 1998 insgesamt etwa 66,5 Millionen Drachmen aus den Einnahmen des Klosters Osiou Ephraim in Nea Makri veruntreut zu haben. Die Anzeige war von den Nonnen des Klosters erstattet worden, woraufhin schließlich der damalige Erzbischof Panteleimon in erster Instanz zu acht Jahren Haft auf Bewährung verurteilt worden war.
Das Berufungsgericht verfügte am Freitag (20.06.2008) die Inhaftierung des ehemaligen Erzbischofs von Attika. Nach diesem Urteil wird nun das Konzil der Griechisch Orthodoxen Kirche zusammentreten und Panteleimon auch sämtliche kirchlichen Würden absprechen.
21.06.2008
Gemäß dem griechischen Bebauungsgesetz ist ein Grundstück grundsätzlich nur dann bebaubar, wenn es eine Front zu einer Gemeinfläche oder zu einem öffentlichen Weg aufweist. Ist diese Voraussetzung nicht erfüllt, darf der Grundstückseigentümer eine Teilfläche seines Grundstücks an die Gemeinde abtreten, damit auf diese Weise eine angrenzende Gemeinfläche entsteht oder ein öffentlicher Weg angelegt werden kann.
Der oberste griechische Verwaltungshof kippte nun diese Regelung mit dem Urteil 1828/2008 endgültig und erklärte alle Bestimmungen bezüglich der "Abtretung und Bereitstellung von Flächenstreifen zur öffentlichen Nutzung zwecks Erreichung der Bebaubarkeit von Grundstücken, welche mangels Front zu einer Gemeinfläche nicht bebaubar sind" als unwirksam.
In seinem Beschluss führt der Verwaltungshof an, dass gemäß Artikel 24 der griechischen Verfassung "die Planung der bebaubaren und öffentlichen Flächen nicht von Gegebenheiten gelenkt werden kann, welche auf Initiative von Privatpersonen zur Bedienung privater Interessen geschaffen werden, wie es die Stückelung von Grundstücken zum Zweck ihrer Übertragung und Bebauung ist". Laut dem Beschluss des Verwaltungshofes "muss die Bestimmung der Gemeinflächen Gegenstand der Bebauungsstudie darstellen, welche unter Einschätzung der Bedürfnisse des Gebietes kraft stadtplanerischer Kriterien auszuarbeiten ist".
18.06.2008
Am Sonntag, dem 08. Juni 2008, erschütterte um 15:25 Uhr ein starkes Erdbeben die Halbinsel Peloponnes und weite Teile Südgriechenlands. Das Epizentrum des Bebens mit einer Stärke von 6,5 Richter lag etwa 60 Kilometer südwestlich von Patra in der Region der Kleinstadt Andravida. Aufgrund des laut den Seismologen in einer Tiefe von nur etwa 10 Kilometern liegenden Erdbebenherdes (Hypozentrum) war das Beben bis Mittelgriechenland spürbar. Im Nordwesten der Peloponnes entstanden an zahlreichen Gebäuden schwere Schäden, wie in Patra und sogar auch der auf dem Festland gelegenen Stadt Agrinio. Im Bereich des Epizentrums des Bebens wurden über ein Dutzend Dörfer mehr oder weniger vollständig zerstört. Ein Mann wurde von einem herabstürzenden Dach erschlagen, eine ältere verletzte Frau verstarb schließlich an Herzversagen. Insgesamt wurden mehr als 200 Personen verletzt.
Laut den Einschätzungen der Seismologen wird noch über einen geraumen Zeitraum mit zum Teil starken Nachbeben gerechnet werden müssen. Die Bevölkerung ist angehalten, sich nicht in beschädigte Gebäude und Wohnungen zu begeben oder gar dort aufzuhalten, bevor diese nicht auf ihre bauliche Statik überprüft worden sind. Aus dem selben Grund werden in den Präfekturen Elias und Achaias bis auf weiteres die Schulen geschlossen bleiben.
08.06.2008
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