Am 1. Mai 2009 trat die erste von drei geplanten Erhöhungen der Beförderungstarife für Taxen in Griechenland in Kraft, welche insgesamt zu einer Verdoppelung der bisherigen Kilometerpreise führen werden.
In der ersten Phase stiegen nun die Entgelte des einfachen Tarifs von 0,36 Euro auf 0,46 Euro und des doppelten Tarifs von 0,68 Euro auf 0,84 Euro pro Kilometer. Mit der ab November 2009 in Kraft tretenden zweiten Erhöhung sollen die Beförderungsentgelte entsprechend auf 0,60 Euro und und 1,05 Euro steigen und dann mit der dritten Erhöhung ab Mai 2010 auf 0,72 Euro und 1,20 Euro klettern.
Eine ausführliche Auflistung aller übrigen Entgelte und Gebühren bietet der Beitrag Griechenland-Info - Taxi-Tarife in Griechenland.
01.05.2009
Hausverlosungen per Internet sind in Griechenland nicht unbekannt, sei es auch nur aufgrund negativer Schlagzeilen. So wurde z. B. von einem griechischen Gericht der Initiator einer privaten Wohnungsverlosung verurteilt, weil es das ausgelobte Eigentum gar nicht gab, sondern nach Angaben des Verurteilten erst von dem Erlös aus dem Verkauf der Lose hätte angeschafft werden sollen.
Jedenfalls wird sich die Justiz mit rechtlichen Bedenken bezüglich gewerblicher und privater Verlosungen in Griechenland gelegener Immobilien noch eingängig zu befassen haben - und sowohl hinsichtlich des rechtlichen Rahmens (Stichwort: staatliches Glücksspielmonopol) als auch mit Klagen geprellter oder sich betrogen fühlender Loskäufer.
Einige Anbieter vermitteln einen durchaus seriösen Eindruck. So werden beispielsweise auf der einschlägigen Webseite einer griechischen Baugesellschaft angefangen von vollständigen Daten und Anschriften des Unternehmens und des beauftragten Notars bis hin zu den präzisen Angaben zu Liegenschaft und Eigentumsverhältnissen alle nur erdenklichen Informationen offengelegt und dokumentiert. Wer sich über einen Bagatellbetrag hinaus, sprich eine größere Anzahl von Losen zu erwerben gedenkt, sollte sich im Vorfeld von einem Rechtsanwalt in Griechenland beraten lassen.
Ganz anders sieht es dagegen bei zahlreichen dubiosen privaten oder als solche ausgegebenen Verlosungen griechischer Immobilien aus, deren Initiatoren in dem offensichtlichen Bestreben nach Umgehung elementarer gesetzlicher Rahmenbedingungen häufig aus dem Ausland agieren und bezeichnenderweise tunlichst darauf bedacht sind, ihre wahre Identität eben so wenig wie wirklich aussagekräftige sonstige Informationen preiszugeben. Wie dreist dabei abzuzocken versucht wird, belegen beispielsweise die "Verlosungsbedingungen" eines konkreten Anbieters, der für den Fall, dass innerhalb von fünf Monaten die angestrebte Anzahl von wenigstens 10.000 verkauften Losen á 111 Euro nicht erreicht wird, die Erstattung des gezahlten Betrages zusagt - allerdings unter Einbehaltung einer "Bearbeitungsgebühr" in Höhe von 22 Euro!
Schließlich darf nicht außer Acht bleiben, dass sich selbst im Fall einer in jeder Hinsicht seriös und legitim abgewickelten Verlosung der glückliche Gewinner möglicherweise mit ungeahnten Folgekosten konfrontiert sehen wird. Jeder Eigentümer einer griechischen Immobilie unterliegt nämlich unter anderem grundsätzlich der Pflicht zur Abgabe einer jährlichen Einkommenssteuererklärung an das griechische Finanzamt. Je nach Art, Größe, Nutzung und Wert der Immobilie könnte somit gegebenenfalls das in Griechenland übliche Verfahren der "indikativen Einkommensfeststellung" zur Anwendung kommen und eine erkleckliche Steuerzahlung für das fiktiv ermittelte Einkommen fällig werden. Spätestens bei Zuschlag des Gewinnes sollte also unbedingt ein in deutsch-griechischen Steuersachen versierter Steuerberater in Griechenland hinzugezogen werden.
04.05.2009
Im Rahmen der verzweifelten Suche nach Einnahmen für die Staatskasse nimmt der Fiskus nun wieder einmal die Besitzer und Halter teurer Pkw ins Visier. An Grenzübergängen, Mautstellen und längs der Autostraßen, aber auch in "besseren" Wohnlagen, im Umfeld populärer Establishments und allgemein an neuralgischen Punkten werden insbesondere die Fahrer luxuriöser Fahrzeuge rund um die Uhr mit peniblen Kontrollen zu rechnen haben. Dies gilt sowohl für Fahrzeuge mit griechischen als auch ausländischen Kennzeichen. Vorgenommen werden die Kontrollen von Polizisten, Steuerfahndern und Zollbeamten gemeinsam, welche vor Ort die erhobenen Daten mithilfe von Laptops mit direktem Online-Zugriff auf die zentrale Datenbank des Systems "Elenxis" sofort einer umfangreichen Recherche unterziehen können.
Das primäre Ziel dieser Kontrollen liegt darin, auf Basis der Steuernummer des Fahrzeugbesitzers zu überprüfen, ob das Fahrzeug ordnungsgemäß gemeldet und die Kfz-Steuer bezahlt ist, der Kaufpreis regulär in der persönlichen Einkommenssteuererklärung in Griechenland angegeben wurde und das deklarierte persönliche Einkommen des Besitzers in Einklang mit Anschaffung und Unterhalt des Fahrzeuges steht. Fällt die Recherche nicht in jeder Hinsicht schlüssig aus, erfolgt eine umgehende Kontrollmeldung an das zuständige Finanzamt zur Einleitung einer peniblen Steuerprüfung. Bringt die Recherche einen ungewöhnlich niedrig deklarierten Kaufpreis zutage, was insbesondere bei Gebrauchtwagenkäufen und privaten Importen eher die Regel als eine Ausnahme darstellt), geraten auch Verkäufer oder / und sonstige Beteiligte ins Visier der Steuerfahndung.
Sollte dagegen das Fahrzeug auf eine Firma oder Leasing-Gesellschaft zugelassen sein, wird wiederum untersucht, ob es sich möglicherweise um eine Scheinfirma mit dem Zweck handelt, die fiktive Einkommensfeststellung auf Basis von Wert und Haltungskosten des Fahrzeuges und folglich die entsprechende Einkommenssteuer zu umgehen.
Mit drakonischen Sanktionen haben schließlich auch die Besitzer, Halter und Fahrer im Ausland zugelassener Fahrzeuge zu rechnen, die sich unter Umgehung der einschlägigen Vorschriften in Griechenland befinden beziehungsweise dort nicht rechtmäßig gehalten oder gefahren werden. Ergänzend sei auf die Beiträge Haltung und Betrieb ausländischer Fahrzeuge in Griechenland und Besteuerung privater Personenwagen bei Einfuhr nach Griechenland verwiesen.
18.05.2009
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