Die in deutschen Massenmedien recht spärliche Berichterstattung aus und über Griechenland konzentriert sich in der Regel auf Schlagzeilen-Ereignisse. Die kleinen Alltagsnachrichten bleiben dagegen sogar auf einschlägig orientierten Webseiten weitgehend unberücksichtigt. Das hier geführte Griechenland-Blog ist deswegen vorrangig "sekundären" Meldungen gewidmet. Zugunsten der Übersichtlichkeit werden die Beiträge jeden Monat archiviert.
Hinweis: Alle Angaben, Berichte und Informationen werden ohne Anspruch auf Richtigkeit und Vollständigkeit und ohne jegliche Gewähr publiziert und können subjektive Ansichten und Einstellungen reflektieren.
Vermutlich zum Schrecken zahlreicher ahnungsloser Touristen wird ab Montag, dem 20. August 2007, in Griechenland wieder aus allen Rohren gefeuert. Warum? Na, weil eben die Jagdperiode eröffnet ist!
Selbstverständlich existieren inzwischen auch in Griechenland praktisch keine "echten" Jäger mehr - also solche, die in Ausübung dieses "Handwerks" den Lebensunterhalt ihrer Familien bestreiten (was im übrigen schon allein nur daran scheitern müsste, dass es kaum noch etwas zu Jagen gibt). Andererseits kann jedoch im Land der Hellenen so gut wie Jeder ein Jagdgewehr kaufen und sich als "Jäger" registrieren lassen, wobei sich der diesbezügliche Qualifikationsnachweis im Wesentlichen in der Entrichtung einer relativ bescheidenen Jahresgebühr erschöpft. All diese "Waidmänner" widmen sich je nach Grad der Versessenheit und Höhe des verfügbaren Etats von simplen "Jagdgängen" bis hin zu aufwendigen Exkursionen und ballern in der Mehrheit auf so ziemlich alles, was sich irgendwie bewegt - also mit vorhersehbarer Regelmäßigkeit sogar auch aufeinander.
Fazit: Ohne hier weiter auf "für" und "wider" einzugehen sei empfohlen, in kritischen Gebieten Vorsicht walten zu lassen und insbesondere bei Bewegungen in dichter Vegetation eine möglichst eindeutige Erkennung (wie durch farblich auffällige Kleidung) sicher zu stellen ... .
(21.08.2007)
Das Geschäftsgebaren und Preisgefüge in griechischen Kantinen, die in neuralgischen Lagen und Einrichtungen betrieben werden, wird von allen Griechenland-Touristen energisch bemängelt. Um dem unverschämten Wucher auf diesem Sektor Einhalt zu gebieten, gelten in Griechenland für einige Basisartikel gesetzliche Höchstpreise sowie auch die Verpflichtung, diese Produkte anzubieten. Unter diese gesetzliche Regelung fallen:
Alle an diesen Orten und in den entsprechenden Einrichtungen betriebenen Kantinen sind gesetzlich verpflichtet, nachstehende Produkte anzubieten und nicht teurer als zu den nachstehend aufgeführten gesetzlich festgelegten Höchstpreisen zu verkaufen (Stand: August 2007):
Artikel | Preis (Euro) |
Trinkwasser, Flasche 0,50 l | 0,50 |
Trinkwasser, Flasche 0,75 l | 0,70 |
Kaffe, einfach (Mokka, Filterkaffee, Nescafé, Espresso) | 1,50 |
Tee | 1,50 |
Sandwich und Toast (mit Wurst / Käse) | 1,50 |
Hinweis: auf Personenschiffen gelten diese Preise für Plätze der 2., 3. und Touristen-Klasse, jedoch nicht der 1. Klasse.
Wie in Griechenland nicht anders zu erwarten wird jedoch diese gesetzliche Bestimmung vielfach ignoriert oder listig unterwandert. Letzteres geschieht zum Beispiel, indem ungefragt der Kaffe - mit Wasser oder Eiswürfeln aufgefüllt - in einem etwas größeren Becher serviert oder das Basis-Sandwich mit einem Blättchen Salat "veredelt" wird, womit dann der Preis in der Regel auf das Doppelte steigt. Hier ist also auch der Verbraucher angehalten, seine Rechte zu kennen und darauf zu bestehen ... .
(12.08.2007)
Das griechische Finanzministerium hat wieder einmal kurzfristig das System der "Verbraucherabschreibung" reaktiviert. Die Maßnahme als solche, nämlich die Konsumenten als Steuereintreiber zu mobilisieren, ist in Griechenland seit eh und je bekannt und wird jeweils nur bezüglich der primären Zielgruppe modifiziert. Aktuell hat der nimmersatte griechische Fiskus unter anderem Elektriker, Frisöre, Immobilienmakler und Klempner, aber auch Fitness-Center, Tavernen und Bars ins Visier genommen, da hier erhebliche "verborgene" Umsätze vermutet werden.
Insbesondere auf dem Dienstleistungssektor wird dem Kunden in der Tat oft unverblümt angeboten, bei Verzicht auf die von Rechts wegen obligatorische Quittung einen Preisnachlass zu erhalten. Noch häufiger wird jedoch einfach "vergessen", einen Betrag durch die Kasse laufen zu lassen oder zu quittieren, ohne den Konsumenten auch nur im Geringsten an dem illegalen Reibach zu beteiligen. Dem Fiskus wird dabei nicht nur die Mehrwertsteuer vorenthalten, sondern auch der getätigte Umsatz verheimlicht. Da letzterer wiederum als allgemeine Besteuerungsbasis dient, zahlt sich dieses Spiel mit zunehmender Substanz progressiv aus.
Damit die Verbraucher trotz des eventuellen Preisnachteils auf der Ausstellung eines regulären Belegs bestehen, können nun ab sofort wieder bestimmte Ausgaben steuermindernd in der Einkommenssteuererklärung geltend gemacht werden - allerdings nur bis zu einem spezifischen Höchstbetrag und in keinem Fall zu mehr als 40% sowie unter der Voraussetzung, dass rechtmäßige Belege beigebracht werden. Grundvoraussetzung ist hierbei, dass der Aussteller auf der Rückseite des Zahlungsbeleges handschriftlich den vollen Namen des Kunden vermerkt, seinen Firmenstempel aufbringt und seine eigenhändige Unterschrift leistet. Außerdem besteht natürlich nur dann Hoffnung auf eine Steuerminderung, wenn überhaupt eine Steuerschuld anfällt, sprich Einkommenssteuer zu zahlen ist.
Nüchtern betrachtet wird sich also die ganze Sache für die meisten Konsumenten nicht rechnen und unter Umständen sogar als böser Bumerang erweisen. Andererseits wird jedoch auch wieder einmal ersichtlich, dass das unter jedem Aspekt unzulängliche griechische Steuersystem die Hellenen geradezu zur Illegalität verpflichtet ... .
(02.08.2007)
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