(Stand: April 2011, alle Angaben ohne Gewähr!)
Seit Herbst 2012 wird ein neues Rechnungsformular verwendet, das hier detailliert erklärt wird: Stromrechnung der DEI in Griechenland (neu).
Stromrechnungen der Elektrizitätsgesellschaften sind schon in der eigenen Sprache nicht immer ohne weiteres verständlich, geschweige denn in einer fremden Sprache. Auf dem Kundenportal der Internetpräsenz der öffentlichen Elektrizitätsgesellschaft DEI in Griechenland (griechisch: Δημόσια επιχείρηση Ηλεκτρισμού - ΔΕΗ) werden anhand einer typischen Stromrechnung ausführliche Erklärungen zu den einzelnen Posten geboten, allerdings leider nur auf Griechisch und Englisch. Die nachstehend in deutscher Übersetzung wiedergegebenen Erläuterungen werden die "Entschlüsselung" einer griechischen Stromrechnung erleichtern. Zur leichteren Gegenüberstellung und Zuordnung der einzelnen Posten kann das Gesamtabbild der Stromrechnung auch als Bild-Datei mit höherer Auflösung in einem separaten Browser-Fenster dargestellt oder / und heruntergeladen werden: stromrechnung-dei-960x670.gif (ca. 113 kB).
(Quelle: Kundenportal der DEI - Ο λογαριασμός σας)
Hinweis: Seit 2011 können Kunden der Elektrizitätsgesellschaft DEI den Zwischenstand ihres Stromzählers selbst ablesen und telefonisch oder per Internet melden, um unangemessenen Abschlagzahlungen auf die Stromrechnung in Griechenland vorzubeugen.
Direktverweise zur entsprechenden Seite:
www.deddie.gr/Default.aspx?id=5634&nt=18&lang=1 (Griechisch)
www.deddie.gr/Default.aspx?id=5634&nt=18&lang=2 (Englisch)
1. Anschrift der Geschäftsstelle der DEI, in deren Zuständigkeitsgebiet Ihre Immobilie liegt.
2. Telefonnummern zur Kontaktaufnahme:
Πληροφορίες (Auskunft): für Auskünfte bezüglich Ihrer Rechnung
Βλάβες (Störungsstelle): für Probleme mit der Stromversorgung (Störungen)
Καταμέτρηση (Messung): für Themen der Verbrauchserfassung Ihres Anschlusses
3. Art des bereitgestellten Tarifs (z. B. Γ1 Haushaltsnutzung, Γ1Ν Haushaltsnutzung / Nachtstrom, Γ21 Allgemeine Nutzung usw.) gemäß dem von Ihnen abgeschlossenen Vertrag. Die Tarife der DEI können auf dem Kundenportal der Internet-Präsenz der DEI unter www.dei.gr eingesehen werden.
4. Anzahlungsbetrag, den Sie bei Abschluss des Strombelieferungsvertrags entrichtet haben und der für einphasige Versorgungsanschlüsse auf Basis der Quadratmeter der Immobilie und für Drehstromversorgung auf Basis der vereinbarten Leistung bestimmt wird.
Die Anzahlung wird zur Deckung eines Teils des an den Kunden verkauften Stroms entrichtet, der aus technischen Gründen wie z. B. Zählerablesung, Ausstellung und Zustellung der Rechnung, Zahlungsfrist usw. sehr viel später ab dem Zeitpunkt des Verbrauchs bezahlt wird. Der Betrag der Anzahlung auf den Verbrauch soll ungefähr so hoch sein wie der Wert des Stroms, den der Kunde vermutlich zwischen zwei aufeinanderfolgenden Abrechnungen verbrauchen wird.
Der Betrag Ihrer Anzahlung wird Ihnen zinslos mit der Endabrechnung zurück gezahlt (verrechnet) die Sie erhalten, wenn Sie den Strombelieferungsvertrag mit der DEI lösen.
5. Vor- und Nachname des Vertragskunden und die Anschrift, an welche die Rechnungen geschickt werden. Falls Sie die berücksichtigte Immobilie nutzen, die Stromrechnung jedoch nicht auf Ihren Namen lautet, können Sie in einer beliebigen unserer Geschäftsstellen unter Vorlage Ihres Personalausweises einfach einen neuen Vertrag auf Ihren Namen unterzeichnen.
6. Anschrift der Immobilie, die über den konkreten Anschluss mit elektrischem Strom versorgt wird.
7. Art der Rechnung:
ΕΚΚΑΘΑΡΙΣΤΙΚΟΣ (Endabrechnung): Rechnung, welche die gesamte Verbrauchsperiode (4 Monate oder 1 Monat) umfasst, für welche der Zählerstand erfasst wurde, reduziert um den Betrag, der Ihnen bereits mit der Zwischenrechnung als Abschlagzahlung auf den Wert des Stroms in Rechnung gestellt wurde.
ΕΝΑΝΤΙ (Zwischenrechnung): Rechnung, deren Höhe auf Basis der Verlaufsdaten des Kunden wie dem Verbrauch in der entsprechenden Periode eines Vorjahres und dem Verbrauchsprofil des laufenden Jahres berechnet wird. Der von dem Kunden mit der Zwischenrechnung entrichtete Betrag wird bei Ausstellung der nächsten Endabrechnung verrechnet.
8. Laufende Nummer und Ausstellungsdatum der Rechnung (die Angaben stellen steuerliche Belegdaten dar).
9. Verbrauchsperiode, für die Sie mit der gegenwärtigen Rechnung belastet werden. Daneben wird die genaue Anzahl der Tage der Verbrauchsperiode angezeigt.
10. Die Nummer des Versorgungsanschlusses ist für jede Immobilie einzigartig. Zu Ihrer schnelleren Bedienung bei jeder Kommunikation mit der DEI muss Ihnen die Nummer des Versorgungsanschlusses der Immobilie bekannt sein, auf die Sie sich beziehen.
11. In diesem Feld erfolgt die Berechnung des Wertes des elektrischen Strom auf Basis der konsumierten Energie und der geltenden Preisliste (wettbewerbliche Rechnungsposten); es umfasst also die Kosten und übrigen Belastungen für die Erzeugung der elektrischen Energie und ihrer Lieferung an die Kunden. Die Rechnungsstellung für den elektrischen Strom erfolgt auf der Endabrechnung, deswegen bleibt dieses Feld auf der Zwischenrechnung leer. Für weitere Informationen zu der Art der Rechnungsstellung und den Tarifen der DEI können Sie das Kundenportal der Internetpräsenz der DEI unter www.dei.gr aufsuchen. Falls Sie keinen Strombelieferungsvertrag mit der DEI, sondern einem anderen Lieferanten elektrischer Energie haben, wird das in Rede stehende Feld leer bleiben.
12. Analyse der Belastungen, die für alle Kunden und unabhängig von dem gewählten Lieferanten elektrischer Energie zur Anwendung kommen, welche das nationale Stromsystem benutzen (monopolistische Rechnungsposten). Diese Belastungen beziehen sich auf:
a) die Nutzung des Systems für Transport & Verteilung elektrischer Energie,
b) die gemeinnützigen Dienstleistungen und
c) die Sonderabgabe für Erneuerbare Energiequellen (griechisch: Ανανεώσιμες Πηγές Ενέργειες - ΑΠΕ), die für die Entwicklung der "grünen Energie" bestimmt ist (EE-Abgabe).
Die Analyse dieser Posten erscheint nur auf den Endabrechnungen und nicht auf Zwischenrechnungen.
13. Aufführung aller übrigen Belastungen und Gutschriften in Bezug auf:
a) den elektrischen Strom, außer der Berechnung der konsumierten Energie und der Monopolbelastungen, die in den Feldern 11 und 12 erfolgten, und
b) die Belastungen, welche an den Staat abgeführt werden, wie:
A) BELASTUNGEN UND GUTSCHRIFTEN, DIE SICH AUF DEN ELEKTRISCHEN STROM BEZIEHEN
a) "ΜΕΙΟΝ ΑΞΙΑ ΡΕΥΜΑΤΟΣ ΕΝΑΝΤΙ": Gutschrift (Abzug) des Stromwertes, der mit der Zwischenrechnung entrichtet wurde (bei Endabrechnungen).
b) "ΑΞΙΑ ΕΝΑΝΤΙ ΡΕΥΜΑΤΟΣ": Rechnungsstellung (Abschlagzahlung) für den Wert des Stroms auf Basis der Verbrauchshistorie des jeweiligen Kunden (bei Zwischenrechnungen).
c) "ΑΚΥΡΗ ΤΡΑΠΕΖΙΚΗ ΠΛΗΡΩΜΗ": Belastung, die sich auf eine vorherige Rechnung bezieht, die nicht per Dauerauftrag (Lastschriftverfahren für Bankkunden) beglichen wurde und deren Begleichung deshalb anhängig ist
d) Gutschriften aus Verkauf erzeugter Energie aus PV-Sytemen.
e) Rundungsbeträge f) Belastung für Arbeiten am Netz (beispielsweise Zählerüberprüfung, Anschlussverlegung, durchgebrannte Hauptsicherungen u. a.).
B) BELASTUNGSPOSTEN, DIE AN DEN STAAT ABGEFÜHRT WERDEN
a) "ΕΦΚ (N.3336/05)": Verbrauchs-Sondersteuer (EFK), die von der DEI zusammen mit den Stromrechnungen eingezogen und an den Staat abgeführt wird. Die EFK wird von allen Kunden und unabhängig von dem gewählten Lieferanten elektrischer Energie erhoben. Die EFK wird nur auf den Endabrechnungen in Rechnung gestellt und auf den Verbrauch erhoben.
b) "ΕΙΔ. ΤΕΛΟΣ 5 ‰ (Ν.2093/92)": Sonderabgabe in Höhe 5 ‰, die von der DEI zusammen mit den Stromrechnungen eingezogen und an den Staat abgeführt wird. Die Sonderabgabe von 5 ‰ wird auf den Wert des verbrauchten Stroms nebst der Verbrauchs-Sondersteuer erhoben.
14. Endsumme der MwSt., die Sie für den elektrischen Strom bezahlen. Es sei angemerkt, dass die MwSt. auch auf die Verbrauchs-Sondersteuer erhoben wird. Auf die Sonderabgabe in Höhe von 5 ‰ und die Rundungsbeträge wird keine MwSt. erhoben.
15. Tabelle mit den Zählerständen der vorherigen und der laufenden Endabrechnung sowie auch die Differenz, auf deren Basis Sie belastet werden. In der selben Tabelle erscheinen auch die nachstehenden technischen Merkmale des Anschlusses:
a) Συμφωνημένη Ισχύς (kVA): Die im Strombelieferungsvertrag angeführte Leistung, die als Höchstleistung vereinbart wurde und der Kunde aus dem Netz der DEI zu entnehmen berechtigt ist. Diese Leistung bestimmt sich aus der installierten Leistung, die Sie mit der rechtsverbindlichen Erklärung des Elektroinstallateurs in Zusammenhang mit dem Betrieb der verschiedenen Lastungen ihrer Immobilie deklarieren.
b) Συντελεστής Μετασχηματισμού: Der Faktor, mit dem der von dem Zähler aufgezeichnete Verbrauch multipliziert wird, um Ihren tatsächlichen Verbrauch zu ermitteln. Wenn beispielsweise dieser Faktor 40 und der aufgezeichnete Verbrauch 100 beträgt, bedeutet dies, dass in dem Zeitraum, auf den sich die Rechnung bezieht, 4.000 kWh (= 40 x 100) verbraucht wurden. Dies betrifft Versorgungsanschlüsse mit einer vereinbarten Leistung von mehr als 85 kVA.
c) Συντελεστής ισχύος (συνφ): Wird für bestimmte Kategorien von Kunden mit hoher vereinbarter Leistung berechnet und ergibt sich aus den Verbräuchen von Wirk- und Blindenergie. Für die übrigen Kunden wird ein Wert von einer Einheit angesetzt (συνφ = 1).
d) Χρεωστέα Ζήτηση (kW): Wird für Versorgungsanschlüsse mit einer Leistung von mehr al 35 kVA berechnet und deklariert den Höchstwert der geforderten Leistung während der Periode, auf welche sich die Rechnung bezieht.
16. Auflistung der Belastungen zu Gunsten Dritter (ΔΤ, ΔΦ, ΤΑΠ & ΕΡΤ) gemäß der Berechnungsfläche (Quadratmeter) der Immobilie. Die Beträge zu Gunsten von Gemeinde und ERT werden auf jeder Rechnung erhoben, gleich ob es Zwischenrechnung oder Endabrechnung ist. Die Berechnung geschieht wie folgend:
a) ΔΤ (= Gemeindesteuer) und ΔΦ (= Straßenbeleuchtung):
(qm der Immobilie) x (Faktor Δ.Τ oder Δ.Φ.) x (Rechnungstage)
365 Tage
b) ΤΑΠ (= Gemeindesteuer auf Immobilien):
(qm Immob.) x (Zonenpreis) x (Altersfaktor) x (ΤΑΠ-Satz) x (Rechnungstage)
365 Tage
Der Altersfaktor ergibt sich nach folgendem Schlüssel:
Wohnimmobilien | Gewerbeimmobilien | ||
Alter (Jahre) | Faktor | Alter (Jahre) | Faktor |
1 - 5 | 0,90 | 1 - 5 | 0,95 |
6 - 10 | 0,80 | 6 - 10 | 0,90 |
11 - 15 | 0,75 | 11 - 15 | 0,85 |
16 - 20 | 0,70 | 16 und mehr | 0,80 |
21 - 25 | 0,65 | ||
26 und mehr | 0,60 |
c) Die Belastung zu Gunsten der ERT (= staatliche griechische Fernseh- und Rundfunkanstalten) beträgt seit 02.01.2006 4,24 € / Monat.
Es sei angemerkt, dass in dieser Auflistung nicht mehr die EE-Abgabe enthalten ist, wie es auf dem alten Rechnungsformular erfolgte. Auf dem neuen Rechnungsformular wird die EE-Abgabe auf Blatt 1 der Rechnung unter der Sektion "Stromrechnung" (siehe Kasten 12) aufgeführt.
17. Συνολικό ποσό πληρωμής (€) (Zahlbarer Gesamtbetrag): Die Summe des Endbetrags mit MwSt., den Sie für den Wert des von Ihnen verbrauchten elektrischen Stroms (A), den Gesamtbetrag zu Gunsten Dritter (ΔΤ, ΔΦ, ΤΑΠ & ΕΡΤ) (B) sowie auch jede eventuellen früheren unbeglichenen Restbetrag (Γ) zahlen.
18. Κωδικός Ηλεκτρονικής Πληρωμής (Kode für elektronische Zahlungen): Ist für die Begleichung der Rechnung mittels Bankautomaten (ATM), phone-banking und e-banking erforderlich.
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